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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) © MiG

Pro Asyl

Bundesamt für Migration belastet Verwaltungsgerichte

Weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fehlerhafte Entscheidungen systembedingt nicht mehr zurücknehmen könne, müssten Fehler gerichtlich entschieden werden. Pro Asyl wirft dem Amt vor, die Überprüfung auf Gerichte auszulagern.

Dienstag, 30.08.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 04.09.2016, 13:02 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Pro Asyl wirft dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vor, fehlerhafte Entscheidungen in Asylverfahren nicht zurückzunehmen. „Die Korrektur eigener Fehler ist im Bamf-System nicht mehr vorgesehen“, rügte die Flüchtlingshilfeorganisation am Montag in Frankfurt am Main. Sei es in der Vergangenheit noch möglich gewesen, beim Hinweis auf gravierende Mängel in den Entscheidungen zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen, „scheint sich das Bundesamt jetzt systematisch zu verweigern“, hieß es.

Pro Asyl zufolge hat dieses Verhalten zur Folge, dass das Bundesamt die ihm aufgetragene Arbeit systematisch den Verwaltungsgerichten aufbürde. In einem konkreten Fall ging es um einen Mann aus Somalia. Er hatte seinen Asylantrag nicht nur mit einer Festsetzung durch die Al-Shabab Miliz begründet, sondern auch mit einer Familien-Blutrache, die ihm drohe. Ohne jeden Quellenbezug ging der Entscheider davon aus, dass ein Mitglied des Verfolger-Clans aufgrund seiner Religionszugehörigkeit keinen Mord begehen würde.

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Laut Pro Asyl räumt das Bundesamt Mängel in seinem Schreiben ein: Einige der Formulierungen und Rückschlüsse im Bescheid hätten tatsächlich so nicht vorgenommen werden dürfen. So sei es korrekt, dass zwischen der Religionszugehörigkeit eines Clan-Mitglieds und einer dadurch bedingten verminderten Tötungsabsicht kein kausaler Zusammenhang bestehe.

Kein Verständnis

Obwohl der Bescheid „offensichtlich unbegründet“ war, antwortete das Amt schriftlich: „Grundsätzlich bitte ich Sie aber um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund der enormen Arbeitsbelastung derzeit Interventionen von dritter Seite nur in äußerst eklatanten Fällen nachgehen können und auf die – wie hier bereits geschehen – Überprüfung im Gerichtsverfahren verweisen müssen.“

„Dafür kann man in einem Rechtsstaat kein Verständnis haben“, stellt Pro Asyl fest. Die oft auch überlasteten Verwaltungsgerichte seien nicht dafür da, „vom Bundesamt sehenden Auges in Kauf genommene Verfahrensmängel zu korrigieren“. Qualitätskontrolle müsse in erster Linie die Sache des Amtes selbst sein, bevor ein Bescheid verschickt werde. (epd/mig) Leitartikel Politik

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  1. Zoran Trajanovski sagt:

    So lange man nicht betrofen ist kan man durch gebrauch von Sprache und Retorik wunderbar aus dem verantwortung sich heraus zu stellen.
    Deutschland hatte nie Interese gezeigt Migranten zu Integrireb,von wegen Flüchtlinge.
    Es ist Strategie die betrofene dadurch zu zermülbern.
    Das ist mein Erfarung und Erfarungen muß man gkaubwurdigkeit schenken.