Kinderehen

Justizminister kündigt Bund-Länder-Arbeitsgruppe an

Politiker fordern Bundesjustizminister Maas auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um gegen Kinderehen vorzugehen. Deren Zahl ist in Deutschland infolge der vielen Flüchtlinge gestiegen.

Montag, 15.08.2016, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 16.08.2016, 16:27 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Politiker dringen auf ein Vorgehen des deutschen Staates gegen Kinderehen. Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Stephan Harbarth (CDU) sprach am Sonntag in Berlin von 1.000 Kinderehen in Deutschland und forderte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Vorlage eines Gesetzentwurfes auf, um zügig einzuschreiten. Maas kündigte Beratungen mit den Bundesländern an. Der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster sagte, der Missbrauch Minderjähriger könne nur unterbunden werden, „wenn sich die Ehemündigkeit ausschließlich nach deutschem Recht richtet“.

„Eine diesbezügliche Gesetzesänderung halte ich für dringend erforderlich“, sagte Schuster der Welt am Sonntag. Bisher würden in Deutschland Ehen nach dem Recht des Staates anerkannt, dem die Eheleute angehören. Viele Flüchtlinge stammten aber aus Gesellschaften, in denen die Eheschließung mit Minderjährigen legal sei. „Dadurch wurden Ehen in Deutschland anerkannt, obwohl sie gegen unser Recht verstoßen“, kritisierte Schuster, der dem Innenausschuss des Bundestages angehört.

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Maas kündigt Arbeitsgruppe an

Harbarth sagte, die betroffenen Kinder bräuchten schnell den Schutz des Rechtsstaates. Während aus den Reihen der Unionsfraktion bereits ein Eckpunktepapier vorgelegt worden sei, stehe ein Vorschlag des Justizministeriums noch aus.

Justizminister Maas kündigte in der Welt am Sonntag die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe an, die sich ab dem 5. September in Berlin mit den Kinderehen befassen soll. Nach geltendem Recht sollen Ehen in Deutschland nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden, Ausnahmen sind aber ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich.

Kinderschutzbund für Mindestalter von 18 Jahren

Der Deutsche Kinderschutzbund forderte ein striktes Mindestheiratsalter von 18 Jahren. „Die Regierung sollte die Ausnahmeregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch abschaffen, um die Ehemündigkeit konsequent auf 18 Jahre festzusetzen“, zitiert die Welt am Sonntag dessen Präsidenten Heinz Hilgers. Auch die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Irmgard Schwaetzer, kann sich dem Zeitungsbericht zufolge „eine generelle Anhebung des Mindestalters für beide Ehepartner auf 18 Jahre gut vorstellen“. Ausnahmeregelungen sollten fallen: „Kinderehen gehören nicht in unsere Gesellschaft.“

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann sagte der Welt am Sonntag, der Schutz von Kindern müsse absolute Priorität haben. Das müsse auch für minderjährige Flüchtlinge gelten. „Zwangsehen sind in Deutschland strafbar, das ist auch richtig so. Niemand, erst recht nicht ein Kind, darf zur Ehe gezwungen werden“, sagte Oppermann. Da diese Ehen oft arrangiert würden, gehe es auch um das Selbstbestimmungsrecht von Mädchen und jungen Frauen. Insbesondere junge Flüchtlinge müssten aufgeklärt werden, welche Rechte sie in Deutschland haben.

Bisher Einzelfallentscheidung

Myria Böhmecke von der Organisation „Terre des Femmes“ sagte dem Evangelischen Pressedienst, bis Ende April hätten die Behörden allein in Bayern 550 verheiratete Asylsuchende unter 18 Jahren registriert. Nach Angaben des bayerischen Sozialministeriums seien 161 Eheleute sogar unter 16 Jahre alt gewesen. Sie verlangte, dass Ehen von Minderjährigen, die im Ausland geschlossen wurden, nicht mehr anerkannt werden.

Bisher sei das laut Gesetz nur bei Ehen mit Kindern, die unter 14 Jahre alt sind, der Fall. Bei Ehen, die „mit 14-jährigen oder älteren Minderjährigen geschlossen worden sind, ist es eine Einzelfallentscheidung“, sagte Böhmecke. Es werde den Familiengerichten überlassen, ob sie die Ehe anerkennen oder nicht.

Minderjährige Mädchen in Frühehen müssten in einem geschützten Raum beraten werden und „einen Vormund zur Seite gestellt bekommen, der sich für ihre Rechte starkmacht“. Der Vormund dürfe auf keinen Fall der Ehemann sein, sondern sollte vom Jugendamt gestellt werden, damit die Mädchen nicht vom Ehepartner unterdrückt würden, sagte Böhmecke. Zum Umgang mit Mädchen in Frühehen forderte die Expertin eine bessere Schulung der deutschen Behörden. Es gebe leider keine einheitliche Vorgehensweise. (epd/mig) Aktuell Politik

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