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Kreuz (Symbolfoto) Charles Clegg @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Justizminister

Kein Kopftuch für Juristen in NRW-Gerichten

Nordrhein-Westfalens Justizminister Kutschaty will weiter keine Kopftücher im Gerichtssaal erlauben. Ein bayerisches Gericht hatte einer muslimischen Rechtsreferendarin das Recht zugestanden. Grünen-Politikerin Künast kritisiert das Verbot.

Mittwoch, 10.08.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 11.08.2016, 17:38 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) will trotz des Urteils des Augsburger Verwaltungsgerichts Juristen keine religiösen Bekenntnisse im Gerichtssaal erlauben. „Das Kopftuch wird weiterhin hinter der Richter- und Staatsanwältebank in Nordrhein-Westfalen ein Tabu bleiben“, sagte Kutschaty der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post. Es vertrage sich nicht mit der strikten Neutralität, die von Richterinnen und Staatsanwältinnen erwartet werde.

Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte Ende Juni einer muslimischen Rechtsreferendarin recht gegeben, die gegen das in Bayern geltende Kopftuchverbot geklagt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Freistaat Bayern kündigte bereits an, in Berufung zu gehen.

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Richterbund gegen Kopftuch

Auch der Deutsche Richterbund lehnt ein Kopftuch bei Juristen im Gerichtsaal ab. „Die stets gleiche, neutral gehaltene Kleidung von Richterinnen und Richtern soll allen Prozessbeteiligten schon äußerlich signalisieren, dass das Gericht objektiv, unvoreingenommen und nur nach dem Gesetz über ihren Rechtsstreit entscheidet“, sagte der Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der „Rheinischen Post“. Er betonte, gesetzliche Bekleidungsvorschriften dürften sich aber nicht auf das Kopftuch beschränken, sondern müssten auch andere religiöse Bekleidung oder Symbole einbeziehen.

Dagegen stellte sich die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), hinter die Entscheidung der Augsburger Richter. „Kopftuchtragen ist kein Ausschlusskriterium und darf es nach dem Antidiskriminierungsgesetz auch nicht sein“, sagte Künast der Zeitung. „Ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung sowie der gegenseitige Respekt für verschiedene Lebensentwürfe sind wesentlich für eine spannungsfreie pluralistische Gesellschaft.“ Das gebiete die religiöse Neutralität des Staates, sagte die Grünen-Politikerin. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. Lynxx sagt:

    Das Problem ließe sich ganz einfach lösen, indem man das Kopftuch für alle weiblichen Richter und Staatsanwälte, gleich ihrer Religionszugehörigkeit, zum Bestandteil der Berufskleidung machen würde, wie die Robe, die weiße Fliege und die weiße Bluse. Anscheinend sind die meisten Deutschen jedoch integrationsunwillig; sie wollen die unversehrte Aufnahme eines neuen Teils in ein bestehendes Ganzes nicht akzeptieren, sondern fordern stattdessen Assimilation, nämlich die Anpassung neuer Bestandteile unter Aufgabe wesentlicher Eigenheiten, was sie irrtümlich für „Integration“ halten.
    Eine weitere Frage ist es, ob Muslime mit ihrer Tätigkeit als Richter oder Staatsanwälte, wo sie mit Gesetzen walten, die nicht „als Offenbarung von Gott herabgesandt“ sind, nicht einen Akt des Unglaubens begehen, der sie aus dem Islam ausschließt. Das würde bedeuten, dass solche Richterinnen und Staatsanwältinnen von der islamischen Religion her gar nicht mehr verpflichtet wären, die religiösen Vorschriften (wie das Bedecken des Haupthaars) zu beachten, da sie außerhalb des Islams stünden – auch wenn sie selbst das Gegenteil behaupten sollten.

  2. President Obama sagt:

    Nee Lynxx, Richter haben einen Neutralitätsauftrag. Ihnen ist auch nicht erlaubt ein sichtbares Kruzifix zu tragen. Das hat mit Assimilation nichts zu tun. Der Richter muss vollkommen unvoreingenommen von jedweder Religion entscheiden. Dabei ist jedes religiöse Symbol zu vermeiden.

  3. Sami sagt:

    @Presiden Obama

    Ach, das ist doch Quatsch. Bis heute hängen Kruzifixe in Gerichtssälen über den Richtern an der Wand. Hören Sie auf mit dieser Doppelmoral!

  4. President Obama sagt:

    Den Vorwurf der Doppelmoral kann ich gut verstehen. Es ist jedoch zwischen Richter und Gerichtssaal zu unterscheiden.

    Der Richter als Person muss neutral bleiben. Der Gerichtssaal muss es nicht per se. Laut Bundesverfassungsgericht kann ein Angeklagter aber beantragen, dass ein vorhandenes Kruzifix im Gerichtssaal zu entfernen ist. Diesem Antrag ist dann stattzugeben.

    Das Kruzifix in einem Raum bedeutet im übrigen nicht, dass sich der Richter zu einer Religion bekennt. Das Kreuz um den Hals aber schon. Ich gebe zu, dass ist eine feine und kleinliche, aber dennoch nachvollziehbare Differenzierung.

  5. posteo sagt:

    Lynxx sagt: Das Problem ließe sich ganz einfach lösen, indem man das Kopftuch für alle weiblichen Richter und Staatsanwälte, gleich ihrer Religionszugehörigkeit, zum Bestandteil der Berufskleidung machen würde, wie die Robe, die weiße Fliege und die weiße Bluse.
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    Im Ansatz korrekt, aber zu kurz gesprungen.
    Wenn, dann bitte gleich die arabische Vollverschleierung zur allgemeinen Richter-Robe machen und zwar auch für männliche Richter. Denn:
    1. lehnt sich diese Kluft optisch eng an die Scharfrichter-Roben an, wie sie bis in die Neuzeit getragen wurden, und
    2. schützt die Anonymität Richter besser vor eventuellen Racheakten.

    Kurz gesagt: Gehts noch?