Schleswig-Holstein

Verfassung mit Gottesbezug scheitert an einer Stimme

Nur knapp ist die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung von Schleswig-Holstein gescheitert. CDU und SPD-Politiker hatten sich dafür eingesetzt. Auch die beiden großen Kirchen äußerten sich enttäuscht.

Montag, 25.07.2016, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 25.07.2016, 22:09 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel der Landesverfassung Schleswig-Holsteins ist im Kieler Landtag an einer Stimme gescheitert. Für einen Antrag mit der Nennung von Gott stimmten am Freitag 45 der 68 anwesenden Abgeordneten und 23 dagegen. Für eine Zwei-Drittel-Mehrheit sind mindestens 46 Stimmen notwendig. Damit bleibt die am 8. Oktober 2014 beschlossene Formulierung der Präambel ohne Gottesbezug gültig.

Drei Anträge standen zur Debatte, zwei mit der Nennung von Gott und einer ohne Gottesbezug. Der knapp abgelehnte Entwurf von 29 Abgeordneten aus allen Fraktionen enthält die Formulierung: „Die Verfassung schöpft aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben.“

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Der Sprecher der Volksinitiative für einen Gottesbezug und ehemalige Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) äußerte sich enttäuscht: Die Entscheidung sei „sehr bedauerlich, zumal sich viele Menschen im Land für einen solchen Gottesbezug engagiert haben“. Der Vorschlag, der unter anderem von SPD-Fraktionschef Ralf Stegner und CDU-Fraktionschef Daniel Günther unterstützt wurde, sei so offen formuliert worden, dass er mit einer größeren Zustimmung gerechnet habe, sagte Carstensen. Die Initiative werde nun über weitere Schritte entscheiden.

Auch die beiden großen Kirchen äußerten sich enttäuscht. „Die Entscheidung finde ich sehr bedauerlich – insbesondere auch für die vielen zehntausend Menschen in Schleswig-Holstein, die die Volksinitiative unterstützt haben“, sagte der katholische Hamburger Erzbischof Stefan Heße. „Schade, dass ihr großes Anliegen von den Abgeordneten nicht umgesetzt worden ist.“

Der evangelische Schleswiger Bischof Gothart Magaard bedauerte, dass nur eine Stimme fehlte. „Das ist für alle, die sich für einen Gottesbezug engagiert haben, eine große Enttäuschung.“ Die Volksinitiative habe mit Unterstützung der jüdischen, muslimischen und christlichen Gemeinden sehr viel in Bewegung gebracht. Das Erzbistum Hamburg und die evangelische Nordkirche würden nun mit der Volksinitiative beraten, „welche Konsequenzen sich aus der Landtagsentscheidung ergeben“.

In der Debatte hatte sich auch Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) für den jüngsten Antrag mit der Nennung von Gott eingesetzt. „Als Christ halte ich es für gut, der Verfassung diese Präambel voranzustellen“, sagte er. Während Stegner, Günther und Grünen-Faktionschefin Eka von Kalben erneut für den Antrag warben, gab es Gegenstimmen unter anderem von FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.

Von den Verfassungen der 16 Bundesländer enthalten sieben einen ausdrücklichen Gottesbezug. Auch das Grundgesetz, das der Parlamentarische Rat vorbereitete und das 1949 in Kraft trat, verweist in der Präambel auf die „Verantwortung vor Gott und den Menschen“. (epd/mig) Aktuell Politik

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