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Eheringe © NickNguyen auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Anwältin

Debatte um Ehen minderjähriger Flüchtlinge schürt Feindbilder

Sollen Ehen von minderjährigen Flüchtlingen anerkannt werden? Darüber entscheidet bald der Bundesgerichtshof. Die Anwältin einer Betroffenen sieht in der Debatte ein Zeichen gegen Islamophobie. Ehen von Minderjährigen seien auch in Deutschland oder in den USA erlaubt.

Von Christiane Meister Freitag, 15.07.2016, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 17.07.2016, 12:04 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Frankfurter Anwältin Birgit Na’amni hat die Debatte über verheiratete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland kritisiert. „Die Diskussion zeigt eine fürchterliche Unaufgeklärtheit gegenüber dem Islam. Es werden Feindbilder geschürt“, sagte die Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht dem Evangelischen Pressedienst. Sie sieht darin ein bedenkliches Zeichen von Islamophobie.

Na’amni arbeitet in Frankfurt am Main und ist Verfahrensbeistand einer 15-Jährigen Syrerin, die mit ihrem sechs Jahre älteren Ehemann nach Deutschland geflohen ist. Der Bundesgerichtshof verhandelt bald in dritter Instanz darüber, ob deren nach syrischem Recht geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt wird. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte im Juni in zweiter Instanz die Ehe des syrischen Paares für gültig erklärt.

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„Die Ehemündigkeit beginnt bei uns mit 18, mit einer Ausnahmeregelung können auch 16-Jährige heiraten. Das Phänomen minderjährig Verheirateter gibt es in Deutschland also auch“, erklärte Na’amni. Vor dem Bundesgerichtshof gehe es nicht um die Angleichung der Rechtsordnung, sondern um den Umgang mit anderen Rechtsformen. „Solche Kollisionsfragen gab es schon immer“, betonte die Juristin. Mit Blick auf das Urteil der Vorinstanz sagte die Anwältin: „Es ist Unsinn zu behaupten, dass deutsche Gerichte nach Scharia-Recht urteilen.“

„Die Entscheidung wäre anders ausgefallen, wenn diese Ehe unter Zwang geschlossen worden wäre“, erklärte Na’amni. Es sei vom Gericht jedoch festgestellt worden, dass es sich nicht um eine Zwangsehe handele, genauso wenig gehe es um eine Kinderehe: „Syrien hat ein gutes Personenstandsgesetz. Wie bei uns entscheidet ein Gericht, ob Minderjährige ehemündig sind, bevor es sie verheiratet.“ Dass unter 16-Jährige heiraten, gebe es nicht nur in muslimisch geprägten Ländern. „Auch in einigen US-Bundesstaaten ist das möglich“, sagte die Juristin.

Ob eine Ehe in Deutschland anerkannt werde, müsse für jeden Fall neu entschieden werden. „Es ist gut, dass jetzt ein Präzedenzfall verhandelt wird. Jugendämter und Familiengerichte können sich daran orientieren.“

Im konkreten Fall sei die Fluchtgeschichte des Paares für das Oberlandesgericht ausschlaggebend gewesen. „Die beiden waren in dieser Zeit eine Beistandsgemeinschaft, haben aufeinander aufgepasst. Das geht aus ihren Erzählungen hervor. Dem Gericht reichte das, um die Ehe anzuerkennen“, erklärte Na’amni. Das Paar habe sich zudem trotz Verbot getroffen, als die Jugendliche in Obhut des Jugendamts war. „Wäre ihr Mann eine Gefahr für sie, hätte sie das nicht gemacht“, sagte die Anwältin. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. Han Yen sagt:

    Die Juristen haben ein Problem mit dem Phänomen der transnationalen ehe, weil sie in nationalstaatlichen Kategorien denken. Man muss keineswegs die Eheschließungen anderer Rechtskreise und Religionsgemeinschaften anerkennen. Ehen sind nichts anderes als Partnergesellschaften mit Gütergemeinschaft, Steuervorteilen und eventuell Kindern. Wie man den Ehestand mit Rechtsgütern ausstattet ist bei transnationalen Ehen nicht allein Sache des Ein- und Auswanderungslandes.

    Das Ein- und Auswanderungsland sind stille Teilhaber am Ehe-Erfolg einer transnationalen Ehe. Inzwischen ist es aber auch so, dass es den Versicherungen und Großbanken gelungen ist aus Leistungs- und Güterströmen eines transnationalen Haushaltes Securization Produkte zu packen. Zukünftige Rücküberweisungen, elektronische Rücküberweisungen, internationale Telefonie und Kreditkartentransaktionen und Flugticket Erlöse sind inzwischen verbriefbar. Transnationale Ehen sind anders als territorial verstandende nationale Ehen und religiöse Ehen eine tragende Säule des internationalen Kapitalmarktes. Sie liefern nicht einfach Spareinlagen für Banken wie territorialisierte, nationale Ehen. Daher ist auch das öffentliche Interesse an der transnationalen Ehe anders.

    Ich meine, es wäre besser einen eigenes Eherecht für transnationale Ehen zu schaffen. Der Ehemann oder Ehefrau im Einwanderungsland sollte z.b. die Prüfungsgebühren für die University Of the People auf einem Anderkonto vorweisen können. Der nachziehende Ehepartner erhält die Summe nach Einwanderung, was den Vorteil hat, dass er/sie sofort eine Ausbildung beginnen kann. Die University Of the People verlangt nur Prüfungsgebühren und keine Studiengebüren. Frauen schrecken vor der Scheidung zurück, weil sie mittelos werden können. Mit einer Informatik Ausbildung von der University Of the People wären sie unabhängiger.

    Die Kiron und die Wings University sind amateurhafte Projekte von deutsche Studenten. Diaspora Gemeinden sollten für junge Ehefrauen und Geschiedene eine wesentlich leistungsfähigere Delaware Company als Rechtsmantel für eine Massive Open Online Courses basteln können. Von Ehrenmord bedrohte Frauen sollten freien Zugang zu diesen Kursen erhalten von jedem versteck der Welt. Ebenso profitieren könnten auch unsere Mitternachtsmisionen, die Sex Arbeiterinnen betreuen. Die Prostitutionseinstieg Betreuung und die Gewerkschaftshuren der Leitkultur sind mir schon lange ein Dorn im Auge. Wir brauchen Massive Open Online Courses für den Prostitutionsausstieg.

    Die Berufe Web Design, E-Marketing, Autor/Übersetzung, Programmierung, Fotograf, Game Engineering, Mobile Web, Graphik Design sind heutzutage ortslos ausübbar. Es gibt keinen Grund, weshalb wir Prostituierten und von häuslicher Gewalt betroffenden Frauen diese Bildungsressourcen vorhalten sollten. Wir haben soviele Dozenten in der Titellehre, die wir ebenso gut diesen Frauen zuweisen könnten, um Prüfungen abzunehmen.

    Religionsgemeinschaften sollten keine religiöse Ehe schließen oder auflösen können, wenn sie nicht zumindest eine Schweizer oder eine Offshore Annuität Policen anbieten kann für die Ehefrau.

    Die Familien der Ehepartner müssen eine Offshore Family Limited Liability Company vorweisen für den in der Ehe erworbenden Immobilienbesitz. Sehr oft wird ohne klare Besitzverhältnisse Immobilienbesitz im Ein- und Auswanderungsland in der Ehe erworben. Die Eigentumstitel müssen der Offshore Familiy Limited Liability Company übertragen werden, damit der Scheidungsrichter im Scheidungsfall die Gütergemeinschaft aufteilen kann.

    Die amtlichen Register über den Ehestand und die Urkunden sollen in einem speziellen Distributed Ledger in einer Datenblock Datenbank gespeichert werden, um ortsunabhängig berechtigten Personen Lese- und Schreibrechte ins Register geben zu können.

    Indische Ehen kann man z.B. nur in Indien scheiden, wenn sie in Indien geschlossen wurde. Mit Distributed Ledger wäre das von jedem Ort der Welt möglich. Der Heiratstourismus nach Dänemark und Las Vegas ist ein Mißstand. Die Nationalstaaten sollten über den Einsatz von IuK nachdenken, um Eheschließung und Scheidung Transaktionskosten arm abwickeln zu können.

  2. surviver sagt:

    Ehe mit Minderjährigen???
    Ich lebe seit 40 Jahren in Deutschland und kenne keinen der eine minderjährige Tochter verheiratet hat.
    Soviel ich weiß war das eher früher öfter der Fall, und das nicht nur in islamischen Ländern oder Kulturen.
    Ich halte diese Debatte wiederum erneut eher für eine Scheindebatte, da die Gesellschaft in Europa immer mehr vom Glauben abgekommen und Ehefeindlich eingestellt ist.
    Früher diente die Ehe, abgesehen von religiösen und ethnisch moralisches Vorschriften, mehr zum Schutz und der Absicherung des „schwachen Geschlechts“.
    Heutzutage hat eine Frau so viel soziale und finanzielle Absicherung vom Staat wie nie zuvor.
    Bei einer Scheindung muss der Mann, falls er denn arbeitet und einen guten Job hat, nicht nur für die Frau zahlen, sondern auch für die Kinder. Das heisst: Der Mann ist finanziell ruiniert, auch wenn die Frau Ehebruch begangen hat und die Scheidung verursacht hat.
    Fremdgehen ist in Deutschland kein Straftatbestand.
    Es ist „nur Ehebruch“. D.h. eine verheiratete Frau kann herumhuren und wird dafür sogar noch belohnt.
    Ich finde die Debatte sollte nicht über Ehen von Minderjährigen geführt werden sondern mehr wie kann man wieder familienfreundliche Gesetze einführen.
    Für Sex braucht man in vielen Ländern keinen Trauschein. In Holland darf eine 12 jährige schon Sex haben, oder nicht?