Euro © Alf Melin @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG
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Positionspapier

Arbeitgeber fordern Begrenzung von Sozialleistungen für EU-Ausländer

Sozialleistungen für EU-Bürger sollen an strengere Kriterien geknüpft werden. Das fordert die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände in einem Positionspapier. Minijobbern und Selbstständigen von Sozialleistungen ausgeschlossen werden.

Donnerstag, 31.03.2016, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 31.03.2016, 16:53 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die deutschen Arbeitgeber fordern, Sozialleistungen für EU-Bürger in Deutschland an strengere Kriterien zu knüpfen. Damit müsse die Bundesregierung Zuwanderung in das deutsche Sozialsystem verhindern, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post. Die Akzeptanz der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU werde gefährdet, „wenn sie unsachgemäß mit Leistungsansprüchen aus den Sozialsystemen von Mitgliedstaaten verknüpft wird“.

In einem Positionspapier fordert die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände dem Bericht zufolge von der Bundesregierung eine rechtliche Klarstellung, in welchem Umfang EU-Bürger in Deutschland gearbeitet haben müssen, um als Arbeitnehmer oder Selbstständige Zugang zu Sozialhilfeleistungen zu erhalten. Nach der Forderung des Verbandes sollen EU-Bürger künftig nur Anspruch auf Sozialhilfe erwerben, wenn sie einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sind, die nach Mindestlohn bezahlt wird.

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Minijobber und Selbstständige, die nur in geringem Umfang arbeiten, würden dadurch nicht mehr erfasst, heißt es in dem Bericht. Zurzeit hätten alle Migranten aus der EU dauerhaften Zugang zu Sozialhilfeleistungen, die länger als ein Jahr einer Beschäftigung in Deutschland nachgegangen seien. (epd/mig)

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