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Das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg © James Russell @ flickr.com (CC 2.0)

Französische Muslimin scheitert

Menschenrechtsgericht billigt Kopftuchverbot in Klinik

Kliniken in Frankreich dürfen ihren Mitarbeitern das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das stelle keine Verletzung der Religionsfreiheit dar, entschied das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der französischen Verfassung.

Freitag, 27.11.2015, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 30.11.2015, 16:14 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Kopftuch-Verbot für Angestellte an einem französischen Krankenhaus gebilligt. Die Regelung an der öffentlichen Klinik stelle keine Verletzung der Religionsfreiheit dar, entschieden die Straßburger Richter am Donnerstag. Sie verwiesen auf die französische Verfassung, laut der der Staat säkular ist und alle Religionen gleichermaßen achtet. (AZ: 64846/11)

Geklagt hatte eine ehemalige Sozialarbeiterin des Pariser Krankenhauses, die trotz Beschwerden mehrerer Patienten ihre Kopfbedeckung nicht ablegen wollte. Die Klinikleitung hatte daraufhin entschieden, den Arbeitsvertrag der Muslimin nicht mehr zu verlängern. Dagegen hatte die Frau vergeblich vor mehreren französischen Gerichten geklagt.

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Auch ihre Beschwerde vor dem Menschenrechtsgerichtshof blieb nun ohne Erfolg. Es stehe außer Frage, dass Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen volle Religionsfreiheit genössen, unterstrichen die Straßburger Richter. Daraus ergebe sich für sie jedoch kein Recht, ihren religiösen Überzeugungen Ausdruck zu verleihen, während sie sich an ihrem Arbeitsplatz befänden.

Es gelte auch das Recht der Patienten auf Gleichbehandlung zu berücksichtigen, hob der Menschenrechtsgerichtshof hervor. Die europäischen Staaten hätten einen Ermessensspielraum, was die Gewichtung der Religionsfreiheit und staatlicher Prinzipien angehe. Die Säkularität sei ein „grundlegendes Prinzip“ der französischen Republik und dürfe konsequent durchgesetzt werden, erklärten die Menschenrechts-Richter. (epd/mig) Aktuell Recht

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  1. Volker K. sagt:

    @Werner
    Sie haben mich mit Ihrer hervorragenden Argumentation überzeugt. Wenn es tatsächlich damals wie heute ein Zeichen von Anstand und Sitte ist eine Kopfbedeckung zu tragen, dann werde ich heute Abend mit meiner Frau ein ernstes Wörtchen reden müssen. Wo kommen wir denn sonst hin?
    Und noch schlimmer wäre es wenn die Mehrheit über die Rechte einer Minderheit bestimmt in dem sie die Nase rümpft. Wie das funktionieren soll ist mir zwar noch nicht ganz klar, aber sicherlich können Sie mir das auch erklären. Der Artikel erweckt bei mir den Eindruck als hätte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Rechtsauffassung der französischen Klinik gebilligt und das ohne die Nase zu rümpfen, aber vielleicht täusche ich mich ja auch.

  2. Matthias sagt:

    Mich nervt diese Diskussion aber auch. Das Bundesverfassungsgericht hat vor über 10 Jahren entschieden, nämlich dass es Sache der Länder ist. Das Kopftuchverbot ist genau so möglich und verfassungsgemäß wie ein NICHT-Verbot.

    Nun kommen die Franzosen damit um die Ecke und Straßbourg entscheidet grundsätzlich so wie unser Bundesverfassungsgericht.

    Das Problem ist doch jetzt keines mehr von Grundrechten. Es geht doch in der Diskussion vielmehr um das subjektive Empfinden oder um das Befinden. Der Kopftuchgegner ist i.d.R. genaus verfassungstreu wie der Kopftuchbefürworter.

  3. religiöser Atheist sagt:

    @Werner:
    Ich gehe davon aus das Volker K. in seinem Beispiel davon ausging das die „Aluhuttragenden Gläubigen“ die gleichen Rechte hat wie jeder andere der meint etwas Glauben zu dürfen (müssen)
    Sie unterscheiden hier insofern „gute“ Religionen und „schlechte/falsche“ – was die Grundrechte in gleichem Maße einschränkt.

    Und sie sagen „nicht jede Albernheit“ ist vom Grundrecht geschützt. Sie maßen sich insofern an zu bestimmen was eine Albernheit, und damit nicht schützenswert, ist und was nicht. Und das finden sie richtig?
    Merken Sie wie sie hier mit zweierlei Maß messen?
    Wenn die Religionsgemeinschaft der „Aluhümen“ – der Aluhuttragen Menschen – es als religiöses Dogma sieht und in deren Grundregeln, festgehalten im Buch der 51 Regeln (letzte Regel – einmal im Leben zur Area 51 pilgern…) ist das legitim.

    Ab wann wird denn eine Religion ihrer Meinung nach gültig?

    Ab einer gewissen Prozentualen Bevölkerungszahl? Ich sage Ihnen – und wenn nur 10 Menschen an etwas „Glauben“ ist es deren gutes Recht das zu tun.
    Ob und wie die Gesellschaft damit umgeht ist dann wieder eine andere Frage, allerdings sollten die Regeln für alle gelten – unabhängig davon ob es 10, 100.000 oder Millionen sind.

    Der ganze religiöse Kram der in unserer Verfassung steht und in unseren Gesetzen ist mittlerweile viel zu umfangreich geworden, es kommt mir vor als würden wir wieder mehr Schritte zurück machen als Vorwärts.
    Ich begrüße das Urteil jedenfalls.

  4. Hans W. sagt:

    @Magistrat
    @Werner

    Ein Aluminumhut kann man also verbieten lassen obwohl es auf einen, objektiv betrachtet, ebenso absurden Glauben aufgebaut ist, wie jede andere Religion, aber ein Kopftuch nicht… wo ist denn da die Konsequenz?
    Es scheint, als wären religiöse Menschen gleicher als nicht-religiöse Menschen.

    Zitat von Magistrat:
    „… erinnert immer mehr an die Regierung der Schweine in Orwell’s Animal Farm. Deren oberster Grundsatz war bekanntlich am Ende: „All animals are equal. But some are more equal“.“

    Mit der Religionsfreiheit verhält es sich wie mit der Meinungsfreiheit, jede noch so blöde und abstruse Meinung (Religion/Glauben) kann geäussert werden, aber die Konsequenzen (im positiven, wie im negativen) dafür trägt allein der Emittent und gut möglich, dass diese nicht überall erwünscht ist.

  5. Cengiz K sagt:

    Nürnberger Rassengesetze? Wie hieß der Urteilsprechende Richter eigentlich in diesem Fall.. LePen im Höhenflug.. Der Code Napoleon war vielleicht doch besser als die moderne französische Verfassung..

  6. larry sagt:

    @Cengiz K

    Sie äussern sich also als Verfassungsfeind? Dann können sie sich aber nur noch schlecht als Opfer darstellen.

  7. WohnGag sagt:

    @Cengiz K

    „Nürnberger Rassengesetze?“

    Es sind diese Quatschbemerkungen bzw. Vergleiche, die einen Front National so stark gemacht haben, wie er nun ist.