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"Weil es kein anderer macht"

Ein Rechtsanwalt klagt gegen Facebook

Seit den Sommerferien meldet der Rechtsanwalt Chan-jo Jun Hasskommentare an Facebook - ohne eine Reaktion zu bekommen. Jetzt hat er vier Manager von Facebook angezeigt. Wenn er damit Erfolg hat, könnte es für Facebook unbequem werden.

Von Elisa Makowski Freitag, 13.11.2015, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 18.11.2015, 21:59 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Von einem der Bilder hatte Chan-jo Jun wochenlang Alpträume: Ein kleines Mädchen ist darauf zu sehen, geköpft. Die Terrororganisation „IS“ soll die Aufnahme gemacht haben. „Dieses Bild ist sehr oft auf Facebook zu sehen“, sagt Jun. Der rechtlichen Einschätzung des Würzburger Anwalts zufolge verstößt das Bild gegen Paragraf 131 des Strafgesetzbuches, weil es explizite Gewalt zeigt. Zigfach hat Jun Facebook das Bild gemeldet – ohne dass Facebook es gelöscht hätte. „Vielleicht will Facebook die Nutzer nicht verlieren, die das Bild teilen“, sagt Jun.

Seit den Sommerferien meldet Jun Bilder, Beiträge und Autoren an Facebook, die rechtsverletzenden Inhalt haben oder haben könnten: Darunter fallen Homophobie, Volksverhetzung, Verleumdung oder Gewaltdarstellungen. Insgesamt geht es um 200 Einträge. Fast jedes Mal bekommt Jun den selben Hinweis von offizieller Seite: Der Inhalt des Beitrages verstoße nicht gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook. Eine Löschung bleibe in den allermeisten Fällen aus.

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Auch deshalb hat Jun jetzt gegen vier Manager von Facebook, darunter der Nordeuropa-Chef Martin Ott, Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Ermittlungen eingeleitet und die Anzeigen zur Prüfung an das Landeskriminalamt geschickt. Sollten die zuständigen Stellen tatsächlich genügend Anhaltspunkte für eine Anklage finden und schließlich die Verantwortlichen verurteilt werden, wäre das ein Präzedenzfall, sagt der Kölner Medienrechtler Christian Solmecke.

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In Deutschland ist ein Plattformbetreiber wie Facebook nicht verantwortlich für die Beiträge seiner Nutzer, solange der Betreiber keine Kenntnis über den Inhalt der Postings hat. Sobald jedoch ein Beitrag mit rechtsverletzendem Inhalt Facebook gemeldet ist, muss der Plattformbetreiber die Beiträge auf ihren strafrechtlichen Inhalt hin prüfen und gegebenenfalls löschen – so besagt es das „notice-and-take-down-Verfahren“. „Löscht Facebook dann nicht, haftet es für strafrechtlich relevante Beiträge.“ Doch um Ott wegen Beihilfe zu Volksverhetzung anzuklagen, müsse ihm nachgewiesen werden, dass er über jeden einzelnen Beitrag Kenntnis gehabt und dennoch nicht veranlasst habe, sie zu löschen, sagt Solmecke.

Auf Anfrage ließ Facebook über eine Agentur mitteilen: „Wir können sagen, dass die Anschuldigungen einer Grundlage entbehren und kein Verstoß gegen deutsches Recht von Facebook oder den Mitarbeitern vorliegt.“ Grundsätzlich gebe es verschiedene Wege, Inhalte auf Facebook zu melden. „Wir appellieren an die Menschen, unsere Meldeprozesse zu nutzen, wenn sie Inhalte finden, die ihrer Meinung nach gegen die Richtlinien verstoßen.“

Für Jun geht das an der Sache vorbei: Das Problem sei ja nicht, dass man Hasskommentare nicht melden könne, sondern dass Facebook sie nicht lösche – auch wenn sie nach seiner Einschätzung einen Straftatbestand erfüllen. „Facebook will deutsches Recht nicht beachten. Da werden wir verschaukelt im Augenblick“, erklärt der Jurist.

Facebook hat einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht zufolge in den ersten sechs Monaten 2015 188 Beiträge in Deutschland gesperrt, die gegen deutsches Recht verstoßen haben. Dabei handelte es sich um Hasskommentare und Leugnungen des Holocausts. Facebook reagierte damit ausschließlich auf Anfrage von Vollzugsbehörden oder auf Hinweise von nichtstaatlichen Stellen, nicht aber von privaten Nutzern. Im zweiten Halbjahr 2014 hatte das soziale Netzwerk nach eigenen Angaben 60 Einträge in Deutschland gesperrt.

Erst kürzlich hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zusammen mit Facebook, Twitter, Google und zivilgesellschaftlichen Beschwerdestellen eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, um besser und schneller gegen Beiträge mit strafrechtlich relevantem Inhalt vorzugehen. Dennoch könne das Bundesjustizministerium von Facebook keine Frist zur Löschung von Hasskommentaren verlangen, sagte ein Pressesprecher des Bundesjustizministeriums, kurz nachdem Jun die erste Anzeige gestellt hatte.

Bis dahin bleibt Jun dran: Jeden einzelnen Beitrag hat er in einer Excel-Tabelle aufgelistet, in der er vermerkt, ob der Beitrag gelöscht wurde und wer dessen Autor ist. Warum gibt er sich diese Mühe? „Weil es kein anderer macht. Andere helfen in Flüchtlingszentren, ich bin Anwalt, damit kenne ich mich aus.“ (epd/mig) Leitartikel Recht

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  1. Sebaldius sagt:

    Das ist doch alles nur noch absurd. Grundgesetz Artikel 5 garantiert das Recht eines jeden Deutschen auf Meinungs- und Informationsfreiheit.
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

    Also, was wollen die Autorin Elisa Makowski hier und der Anwalt Chan-jo Jun eigentlich erreichen mit ihrem Kampf gegen die Freiheit des Internets und speziell gegen Facebook? Gegen das Grundgesetz kommen sie damit nicht an, das können sie nicht abschaffen. Auch nicht mit solchen fragwürdigen juristischen Konstruktionen wie „rechtsverletzender Inhalt“ oder „strafrechtlich relevante Beiträge“. Diese Begriffe sind dehnbar wie Gummi, damit kann man letzten Endes alles verbieten, was auch nur im Entferntesten mit Meinung und Information zu tun hat. Da verläuft die Front dann zwischen solchen Wörtern und den Begrifflichkeiten wie „Homophobie“ und „Pädophilie“ und „Gender“, oder zwischen „Nazi“ und „Menschenwürde“ und „Volksverhetzung“.

    Wer soll denn jetzt entscheiden, welche Bilder, welche Information erlaubt sein soll, und welche nicht? Der Anwalt Chan-jo Jun ist offenbar der Meinung, wenn die IS-Terroristen Menschen köpfen, dann soll es keiner zu sehen bekommen. Und schon gar nicht auf Facebook. Sei es aus Gründen des Jugendschutzes oder der Persönlichkeitsrechet der Opfer.

    Gut, das ist seine Meinung, und er hat das Recht, sie zu äussern. Aber nun, Herr Anwalt, nach exakt dieser Ihrer Logik müssten Sie konsequenterweise auch alle zeitgeschichtlichen Aufnahmen und Berichte zum Beispiel von ermordeten Juden aus den NS-Konzentrationslagern verbieten. Einfache Frage: Wollen Sie das?

  2. Petra Melchert sagt:

    @Sebaldius, die Auflistung dieser Gesetzesauszüge erübrigt sich doch. Volksverhetzung, Verleumdung oder Gewaltdarstellungen stehen dagegen, warum posten Sie diese Auszüge nicht dazu? Wenn jeder immer nur die Gesetze beachtet, die ihm gerade lieber sind, wo kämen wir da hin?…