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Mustafa Esmer © privat, bearb. MiG

Hallo Deutschland!

Wir, die 60 Prozent, sind auch noch da

Die Türkei hat gewählt und die Meinungsspalten in deutschen Medien sind voll mit Kommentaren zum Wahlausgang. Sie alle kritisieren den AKP Wahlsieg. Jene 60 Prozent in Deutschland, die die AKP gewählt haben, kommen hingegen kaum zu Wort. Woran liegt das?

Von Mustafa Esmer Mittwoch, 04.11.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 08.11.2015, 15:18 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Türkei hat gewählt. Die AK Partei holte sich, mit einem Stimmenzuwachs von knapp 10 Prozent die absolute Mehrheit im türkischen Parlament zurück. Die HDP schaffte nicht nur erneut den Einzug ins Parlament, sondern löste auch die national-konservative MHP als drittstärkste Kraft ab. Bei dieser Konstellation reichen die Stimmen der AK Partei und der HDP, um gemeinsam erarbeitete und auf Konsens basierende Gesetze zu verabschieden. Schon deshalb ist das Wahlergebnis begrüßenswert.

Schaut man sich die öffentlichen Diskussion zu den Wahlergebnissen in der Türkei aber an, bekommt man den Eindruck, als sei die Welt untergegangen. Nicht nur in Kommentarspalten etablierter Medien wird ein Weltuntergangsszenario konstruiert, sondern auch in der Politik. Bundestagsvizechefin Claudia Roth (Die Grünen) etwa kondolierte der Türkei zu diesem „schwarzen Tag“.

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Auffällig an dieser Debatte ist: Es kommen fast ausschließlich AKP-Gegner zu Wort. Und wie es der Zufall will, kommen sie überwiegend aus dem linken Spektrum – egal ob sogenannte deutsch-türkische Politiker, Vereinsfunktionäre oder Wissenschaftler. Allen gemein ist der einfach gestrickte Tenor: Gewinnt die AK Partei, war die Wahl schlecht.

Laut vorläufigen Wahlergebnissen haben jedoch etwa 60 Prozent der Türkeistämmigen in Deutschland, die AKP gewählt. Die dürften zufrieden sein mit den Wahlergebnissen. Aber wo bitte kommen diese Menschen zu Wort? Warum wird die Mehrheit der türkeistämmigen Wähler in Deutschland ignoriert, warum werden sie von der öffentlichen Debatte ausgeschlossen, während wir tagein tagaus HDP-nahe Meinungen lesen und hören, obwohl sie vergleichsweise niedrige 15,9 Prozent der türkeistämmigen Wähler in Deutschland überzeugt haben?

Leider ist das kein neues Phänomen. In meinen 39 Lebensjahren, die ich ausschließlich in Deutschland verbracht habe, haben Stimmen aus Medien und Politik mit dem erhobenen Zeigefinger auf uns und auf die Türkei gezeigt. Als Jugendlicher erklärte ich mir die in unterschiedlichen Formen erlebte „Türkenfeindlichkeit“ mit dem Versäumnis der konservativen türkeistämmigen Gruppen, ausreichende Sprachkompetenzen zu erwerben. Sie haben nie gemeinsam mit den Deutschen abends am Lagerfeuer gesessen und gemeinsam mit ihnen „Die Internationale“ gesungen, nie biertrinkend Schweinshaxe in der Kneipe gegessen. Nie gelernt, wie man beim Skat reizt und die Hand gut spielt.

Sie haben einfach keine Gemeinsamkeiten mit den Deutschen gefunden, die ihnen zudem vorurteilsbehaftet begegneten. So zogen sie sich zurück in ihre Unterschicht-Enklaven, die ihnen von öffentlich geführten Wohnungsverwaltungsgesellschaften zugewiesen wurden. Sie hatten deshalb keine Möglichkeit, ihre Argumente mit der Mehrheitsgesellschaft zu teilen und der Meinung türkeistämmiger Linker etwas entgegenzusetzen.

Einmal haben sie in den 1990ern versucht, ihre Stimmen zu erheben, sich in Deutschland politisch zu engagieren und sind grandios gescheitert. Ihre fehlenden Sprachkenntnisse sind ihnen zum Verhängnis geworden. Sie wurden als Faschisten etikettiert, weil sie mit türkischen Fahnen demonstriert hatten. Linke Türkeistämmige – schon damals vergleichsweise bestens vernetzt mit der Politik und den Medien – mischten als Ideengeber und Berater deutscher Politiker und Journalisten kräftig mit. Ihre Positionen wurden zur einzigen Wahrheit.

So wurden die Meinungen der konservativen Türkeistämmigen über Jahrzehnte unterbunden. Meiner Generation wurde im Elternhaus beigebracht, in der Öffentlichkeit bloß nicht aufzufallen – weder mit Meinung noch mit Tat. Sie hatten sich in den 1990ern die Hände verbrannt. Heute sieht sich diese Generation aber als Teil der deutschen Gesellschaft, sie besitzt ausreichende Sprach- und Sachkompetenz. Sie könnten die türkischen Wahlergebnisse ebenso gut – wenn nicht sogar besser – bewerten und kommentieren, vielleicht sogar befreit von Ideologien und sonstigen Scheukappen. Trotzdem kommen sie nicht zu Wort.

Dieser Zustand wird mit der zunehmenden Kompetenz immer unerträglicher. Deutschland muss auch diesen jungen Menschen zuhören, ihnen Möglichkeiten eröffnen, ihre Meinungen, Einstellungen und Überzeugungen in die öffentliche Diskussion einzubringen. Sonst bleiben sie außen vor, werden an den Rand gedrängt, ausgeschlossen. Wollen wir das? Aktuell Meinung

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  1. aloo masala sagt:

    @Magistrat

    Ihr Kommentar wiederum ist eine „wunderbare Bestätigung“ dafür, dass Sie eines der wichtigsten Prinzipien einer Demokratie nicht verstanden haben, nämlich das Prinzip der Meinungs- und Pressefreiheit.

    Meinungsfreiheit ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. Es bedeutet, dass der Staat nicht darüber zu verfügen hat, welche Meinungen zulässig sind und welche nicht. Ähnliches gilt für die Pressefreiheit.

    Wenn in Deutschland die „Staatsmedien“ und die „freie Presse“ einseitige Propaganda betreiben, so können zwei Fälle eintreten:

    1) Die Medien verfolgen ihre eigenen Interessen und veröffentlichen deswegen überwiegend Artikel, die in ihre Agenda passen.

    2) Die Medien werden vom Staat bevormundet und müssen Propaganda betreiben.

    Für den zweiten Fall, sind Sie uns einen Beweis schuldig. Dieser dürfte Ihnen sehr schwer fallen. Trifft der erste Fall zu, dann liegt ein Missbrauch der vierten Gewalt vor. Doch auch das umfasst Meinungsfreiheit. Wenn der Staat sich aus den Angelegenheiten der Presse herauszuhalten hat, dann hat er sich auch herauszuhalten, wenn die Medien einseitig Bullshit schreiben.

    Eine Forderung der objektiven Berichterstattung gehört zwar zum selbsterklärten Pressekodex der Journalisten, wird häufig nicht eingehalten und ist kein Grundrecht, was Sie vom Staat einfordern können. Sie können nur einfordern, dass sie berichten können, was sie wollen (im Rahmen der Gesetze).

    Meinungsfreiheit beinhaltet auch die Freiheit, das Mehrheitsvotum zu kritisieren. Meinungsfreiheit beinhaltet auch die Freiheit sich zur politischen Situation in anderen Ländern zu äußern. Das ist sogar geboten, denn das Ziel der öffentlichen Diskussion ist es, zu einer politischen Willensbildung zu kommen, die sich am Ende in einer Wahl äußert. Der Bürger sollte sich im klaren darüber sein, ob er eine Partei unterstützen möchte, die enge Beziehungen mit fragwürdigen autoritären Regimes unterhält.

    Es ist völlig legitim, wenn Regierungen und Politiker Position beziehen. Ich erwarte von einem Volksvertreter, dass er mir klar und deutlich sagt, wie er zu Konflikten und anderen Regierungen steht. Ich erwarte es deswegen, damit ich weiß, ob dieser Repräsentant wählbar ist. Auch das fällt unter Meinungsfreiheit,

    Wenn Sie Ihre Vorstellungen von Meinungsfreiheit und Völkerrecht von der AKP gut vertreten sehen, dann haben die auch für mich einseitigen deutschen „Staatsmedien“ wohl doch Recht mit ihren Darstellungen von Erdogan.

  2. Magistrat sagt:

    Hallo aloo massala,
    Sie haben immer das Recht, im Rahmen der Gesetze, Ihre Meinung zu propagieren. Genauso wie der Verfasser und Private generell. Leider verwechseln Sie den Staat gerade mit einer Privatperson. Kleine Nachhilfe in Grundrechten : öffentlichen rechtliche Fernsehanstalten haben kein Recht auf Meinungsfreiheit, klingt hart, ist aber so. Und mit dem schillernden Begriff der Pressefreiheit kommen Sie da auch nicht weiter.
    Ach ja ein Tipp noch: lesen Sie mal den Rundfunkstaatsvertrag. Zumindest überfliegen sollte drin sein.

    Alles Gute weiterhin!

  3. aloo masala sagt:

    @Magistrat

    Ihre oberlehrerhafte Nachhilfe in Ehren, doch dass es keine Meinungsfreiheit in den öffentlich-rechtlichen Sendern geben soll, möchte ich gerne mal konkret belegt sehen.

    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist „Faktor“ und „Medium“ der demokratischen Meinungsbildung und unterliegt deshalb der Kontrolle der „gesellschaftlich relevanten Gruppen“. Die demokratische Meinungsbildung erfolgt über den Auftrag Meinungsvielfalt abzubilden. Von der gesetzgebenden Struktur unterliegt der öffentlich-rechtliche Rundfunk deswegen keiner Einschränkung der Meinungsfreiheit.

    Das inzwischen der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit einseitigen Kampagnenjournalismus zu Themen wie Pegida, Putin, Griechenland und auch Erdogan keine Meinungsvielfalt mehr abbildet ist völlig zu Recht scharf zu kritisieren. Die einseitige Berichterstattung ist jedoch keine Folge einer staatlichen Zensur oder einer Einschränkung der Meinungsfreiheit geschuldet.

    Die Selbstzensur der öffentlich-rechtlichen Sender ist ein Missstand, der von Mustafa Esmer zu Recht kritisiert wurde. Das Sie aber die staatlichen Eingriffe in der Türkei auf eine Stufe mit den Verhältnissen in Deutschland stellen, zeigt, dass Sie nicht begriffen haben, was eigentlich in der Türkei vor sich geht. Lesen Sie meinetwegen die internationale Presse zu den Vorgängen in der Türkei, wenn Sie ein ähnlich gestörtes Verhältnis zu Deutschland haben wie Mustafa Esmer. Lesen Sie die indischen oder arabischen Zeitungen. Für viele Araber war die Türkei und Erdogan ein Vorbild, bis er die Meinungsfreiheit zerschredderte und sein demonstrierendes Volk verprügelte.

  4. Magistrat sagt:

    Lesen bildet. Und genau lesen hilft, lieber aloo masla.

    Dass es „keine Meinungsfreiheit in den öffentlich-rechtlichen Sendern geben soll“ habe ich nie behauptet. Deswegen muss ich Ihren Senf auch nicht belegen.
    Was ich gesagt habe ist: „öffentlichen rechtliche Fernsehanstalten haben kein Recht auf Meinungsfreiheit“. Und das sollten Sie eigentlich wissen.
    Zumindest haben doch Sie 2 Kommentare weiter oben noch schlau festgestellt: „Meinungsfreiheit ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat.“ Richtig. Aber haben Sie den Satz auch verstanden? Oder nur abgeschrieben bzw kopiert? Aus dem Satz ergibt sich gerade im Umkehrschluss, dass eine öffentlich-rechtliche Anstalt sich nicht wie ein Bürger auf Abwehrrechte berufen kann.
    Von dem Bildungsauftrag der ör Medien auf die Meinungsfreiheit zu schließen… ich weiß ja nicht, was Sie sich dabei gedacht haben. Jurist sind SIe jedenfalls nicht.

  5. aloo masala sagt:

    @Magistrat

    —-
    öffentlichen rechtliche Fernsehanstalten haben kein Recht auf Meinungsfreiheit,
    —-

    Wo steht das? Sie behaupten etwas ohne es zu belegen, obwohl ich Sie ausdrücklich darum gebeten hatte. Ich halte Ihre Aussage für grundfalsch und im Widerspruch zum Grundgesetz. Warum erkläre ich Ihnen gleich anhand Ihrer nächsten Aussage:

    —-
    dass eine öffentlich-rechtliche Anstalt sich nicht wie ein Bürger auf Abwehrrechte berufen kann.
    —-

    Ihr Argumentationsfehler ist, dass Sie die „öffentlich-rechtliche Sender“ als „Staatsmedien“ auffassen und das auch einige Beiträge weiter oben tatsächlich so sagen. Dem ist aber nicht so. Die „öffentlich-rechtliche Sender“ werden von Gebühren der Bürger finanziert und sind deswegen von ihrer formalen Ausrichtung keine „Staatsmedien“ sondern ein „Bürgermedien“. Wesentliche Gesichtspunkte der Programmgrundsätze öffentlich-rechtlicher Sender sind Pressefreiheit und die Unabhängigkeit von staatlichen Eingriffen.

    Ihr zweiter Argumentationsfehler ist, dass Sie glauben, die Meinungsfreiheit sei eingeschränkt, weil in den Medien bestimmte Meinungen nicht abgebildet werden. Allgemein bedeutet Meinungsfreiheit nicht, dass Medien verpflichtet sind, die Meinung abzudrucken, die Ihnen und Herrn Esmer besonders gut gefallen. Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern ist die Situation allerdings etwas anders. Sie haben den Auftrag, vielfältig Meinungen abzubilden. Tun sie das nicht, dann folgt daraus nicht automatisch Einflussnahme des Staats, sondern kann ebenso gut Selbstzensur sein.

    Wenn Sie mich fragen, welche Medienstruktur ich bevorzuge, die in der Türkei oder die in Deutschland, dann würde ich ganz klar bei aller Kritik die deutschen Medienstruktur vorziehen. Und Sie?

  6. Magistrat sagt:

    Öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten können sich auf die Rundfunkfreiheit berufen. Rundfunkfreiheit meint aber in erster Linie Programmfreiheit und schützt vor der Einflußnahme Dritter. Denn, so das BVerfG in seinem 8. Rundfunkurteil: „Indienstnahmen des Rundfunks drohen nicht nur von seiten des Staates, sondern auch von gesellschaftlichen Mächten. …. Der Rundfunk darf weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert werden “ Das Grundrecht, worauf sich ö-r Anstalten berufen können, birgt also im Wesentlichen ein Beherrschungsverbot und ein Verbot der „politischen Instrumentalisierung“ (so das BVerfG im 8. Rundfunkurteil).

    Das BVerfG verlangt jedoch, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk seinerseits den „verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt“ gerecht wird. Sie sind also Grundrechtsverpflichtete wenn es um die Meinungsfreiheit und -vielfalt geht, müssen diese garantieren und ermöglichen und können sich als staatlich finanziertes Medium eben nicht auf die Propagierung ihrer bevorzugten Meinung beschränken.

    Rundfunkanstalten haben den Auftrag, die freie Meinungsbildung zu ermöglichen, dass ist aber in den Worten des Bundesverfassungsgerichts nur garantiert, wenn der „Rundfunk seinerseits frei, umfassend und wahrheitsgemäß informiert.“

    Und ich finde, an diese verfassungsmäßigen Verpflichtungen darf jeder, auch ein Erdogan-Anhänger, erinnern. Sie können sich übrigens Ihre suggestiven Fragestellungen vollkommen sparen. Wer das Recht auf seiner Seite hat, kann auf diffamierende Unterstellungen eigentlich verzichten.

  7. aloo masala sagt:

    @Magistrat

    Ihre Behauptung war: „öffentlichen rechtliche Fernsehanstalten haben kein Recht auf Meinungsfreiheit.“

    Diese Behauptung haben Sie erneut nicht belegt.

    Ihre Argument „Rundfunkfreiheit meint aber in erster Linie Programmfreiheit“ stellt keine Einschränkung der Meinungsfreiheit dar. Im Gegenteil, der Begriff Programmfreiheit schließt Meinungsfreiheit ausdrücklich ein.

    Auf den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender habe ich selbst mehrmals hingewiesen und bestätigt, dass dieser Auftrag nicht zufriedenstellend erfüllt wird.

    Ihre Behauptung bleibt somit unbelegt.


    Und ich finde, an diese verfassungsmäßigen Verpflichtungen darf jeder, auch ein Erdogan-Anhänger, erinnern.

    Jemand der Mörder bei seinen Raubzügen unterstützt, besitzt überhaupt keine moralische Legitimation einem Gauner etwas vorzuwerfen. Das kann man zwar machen, aber dann soll man sich nicht wundern, dass man als verlogener Heuchler dasteht, der seine Doppelmoral wie eine Monstranz vor sich herschiebt.

  8. Volker K. sagt:

    @masala & Magistrat.
    Sie streiten sich hier über klein / klein ohne zu bemerken daß der Artikel im Prinzip nur zeigt wie es momentan mit dem Informationsgehalt und der Abbildung des gesammten Meinungsspektrums in unseren Medien ausschaut. Unabhängig ob die ÖR Medien nun einen Auftrag haben, nicht direkt vom Staat und der jeweiligen Regierung kontrolliert und gar gegängelt werden können, muß ich immer wieder feststellen, daß es leider inzwischen Fakt ist, daß eineitig und zwar sehr linkslastig berichtet, kommentiert und auch Meinungen der Leser / Zuschauer / Zuhörer zugelassen werden. Dieser Effekt kommt sicher nicht durch eine Weisung aus einem Ministerium oder gar dem Kanzleramt zustande, sondern ist Folge der ideologischen Ausrichtung in den jeweiligen Redaktionen, dem jeweiligen Intendant usw. und wirkt wesentlich subtiler als eine so offensichtliche Manipulation wie durch die AKP-Führung in der Türkei. Auch das Ausmaß ist nicht wirklich vergleichbar aber die Weichen sind schon seit langem gestellt. Da ist es bei uns uninteressant ob nun ein Rundfunkrat und die gesellschaftlich relevanten Gruppen ein Kontrollgremium im Sinne des Volkes wahrnehmen sollten, sie haben offensichtlich kaum einen Zugriff, anders kann ich es mir nicht erklären. Gerade heutzutage ist die Diskrepanz zwischen der verbreiteten Meinung und der (zugegeben von mir empfundenen) Meinung der breiten Masse so groß wie noch nie. Das kann ich oder sonst wer natürlich nicht ohne weiteres belegen, da es nun mal im Prinzip der ÖR-Medien liegt unliebsame Meinungen so lange zu „bearbeiten“ bis sie das widerspiegeln was widergespiegelt werden soll. Es gibt genügend Literatur über unsere heutige Medienwelt die neben etwas seltsamen Verschwörungstheorien auch sehr gut nachvollziehbare Belege dafür liefern. Und diese über Jahrzehnte entstandene Sitauation ist das Dilemma. Und daher kann ich dem Autor nur Recht geben, auch wenn seine Nähe zu dieser Partei schon merkwürdig ist. Aber das ist sein Ding. Und offensichtlich das Ding vieler Türken hier in unserem Land und daher wären auch die Medien gut beraten diese Menschen zu Wort kommen zu lassen. Warum sollen wir nicht erfahren wie 60% der in Deutschland lebenden Türken tatsächlich ticken. Das geht uns etwas an. Das müssen wir auch wissen. Dieses Meinungsspektrum der türkischen Einwohner zeigt wie diese Gruppe im Kern tickt. Soll das etwa verschwiegen werden?

  9. larry sagt:

    Die dünnhäutigkeit der AKP und insbesondere Erdogans, was Kritik angeht erinnert mich an die Zustände in Nordkorea.

  10. Magistrat sagt:

    @Volker K.
    Danke, ja das ist eigentlich genau das was ich zum Ausdruck bringen wollte, am 9. November 2015 um 21:17 .
    Aber bei diesen vielen fanatischen Erdogan-/AKP-Hassern bleibt die Logik leider auf der Strecke.
    Ich bekämpfe doch einen vermeintlich undemokratischen Feind nicht, indem ich mich was Pressefreiheit anbelangt auf sein Niveau begebe. Auch ein Kim Jong Un, ein Erdogan oder meinetwegen ein Bush haben eine ausgewogene Berichterstattung verdient. Das ist völlig ideologiefrei.