Sachsen

Verfassungsschutz hält Pegida für nicht verfassungsfeindlich

Die fremden- und islamfeindliche Pegida ist laut sächsischem Verfassungsschutz nicht verfassungsfeindlich. Die meisten Teilnehmer seien nicht dem extremistischen Spektrum zuzuordnen.

Donnerstag, 22.10.2015, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 22.11.2016, 23:43 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der sächsische Verfassungsschutz sieht in der fremdenfeindlichen „Pegida“-Bewegung offenbar noch keine extremistische Gefahr. Die Großdemonstration mit rund 20.000 Teilnehmern am Montag in Dresden habe gezeigt, „dass die überwiegende Mehrzahl der Versammlungsteilnehmer nach wie vor nicht dem extremistischen Spektrum zuzuordnen ist“, sagte der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes, Gordian Meyer-Plath, dem Berliner Tagesspiegel.

Dennoch sei abermals deutlich geworden, „dass auf diesen Veranstaltungen eine stark emotionale Grundstimmung herrscht“. Diese verleite einzelne Redner und Teilnehmer „zu zunehmenden verbalen Ausfällen, die teilweise nicht mehr vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind“, sagte Meyer-Plath weiter. So seien durch Redner bei „Pegida“-Veranstaltungen in den vergangenen Wochen wiederholt Begriffe wie „Umvolkung“ verwendet und Asylbewerber als „Invasoren“ bezeichnet worden. Dieses Vokabular weise „eine hohe Anschlussfähigkeit in Richtung rechtsextremistischer Szene“ auf.

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Verdacht auf Volksverhetzung

Nach einer Hassrede des deutsch-türkischen Autors Akif Pirinçci am Montagabend in Dresden ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Volksverhetzung.

Einen generellen Einfluss von Rechtsextremisten auf die sogenannte „Gida“-Bewegung in Sachsen gebe es aktuell nicht, sagte Meyer-Plath: „Allerdings gab es in der Vergangenheit Fälle von ‚Gida‘-Ablegern, die unter rechtsextremistischen Einfluss geraten sind, so wenn beispielsweise die Organisatoren es zuließen, dass die rechtsextremistische Band ‚A3stus‘ auftreten konnte.“ (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. karakal sagt:

    Die Anhänger der Pegida-Bewegung lehnen offen die im Grundgesetz der BRD (das als Provisorium gedacht noch nicht die dem wiedervereinten deutschen Volk bisher vorenthaltene Verfassung ist) verankerten Grundrechte auf Asyl und Religionsfreiheit ab und müßten somit eigentlich als Verfassungs- bzw. Grundgesetzfeinde angesehen werden. Wenn der sächsische „Verfassungsschutz“ dieser Sichtweise nicht folgt, muß man sich fragen, welche Verfassung er denn überhaupt zu schützen vorgibt. Pegida nicht als extremistisch zu sehen, legt die Vermutung nahe, daß die Verantwortungsträger im „Verfassungsschutz“ selbst von diesem extremistischen Gedankengut beeinflußt sind.

  2. Manuel sagt:

    @karakal

    Haben Sie Beweise?

  3. Frank sagt:

    @karakal, das hier zum Thema Grundgestz. Vielleicht wäre es besser, dass Si zu dem Thema noch mal ne Nachschulung bekommen.

    Führende Politiker argumentieren, sie müssten wegen des Grundgesetzes alle Flüchtlinge ins Land lassen. Das Gegenteil ist richtig, erklärt Verfassungsrechtler Rupert Scholz hier: http://www.focus.de/politik/deutschland/wir-verteidigen-europas-werte-asylrecht-kennt-obergrenze_id_5016673.html?fbc=fb-shares

  4. Matthias sagt:

    Nein Frank, Sie haben den Artikel nicht richtig verstanden. Wenn die Schranken des Asylrechts greifen ( ZB. Gefährdung Sozialstaatsprinzips) KANN der Gesetzgeber Regelungen treffen, die dies verhindern. Aber das hat er nicht bis dato. Insofern kennt das deutsche Recht auf Asyl in der Tat keine Obergrenze im Moment.

  5. Tom Müller sagt:

    @karakal & Matthias:
    Laut Grundgesetz gilt Asyl nur für politisch verfolgte. Wir geben es aber alle Kriegsflüchtlingen, von denen 70-80% aus Ländern kommen, in denen kein Krieg herrscht. Asyl kann man auch nur im ersten Land der EU beantragen.
    Nach Genfer-Konvention ist Krieg nicht einmal ein Fluchtgrund.

    Über 99% der „Flüchtlinge“ sind nicht politisch verfolgt. Und selbst wenn kommen sie über Drittstaaten.

    Wirklich nach Deutschland fliehen kann man aktuell nur übers Meer. Wer zb. wirklich ein Asylanrecht hätte, ist Julian Assange. Er bekam aber kein Asyl, weil er von der USA politisch verfolgt wird. OBWOHL dies gegen unser Grundgesetz verstößt!!!

  6. Tom Müller sagt:

    ZITAT: „Es gäbe natürlich andere Alternativen. Aber die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb.“

    Dieser Kommentar wird in fast alle Medien aus dem Zusammenhang gezogen. Er sagte nicht, das Migranten ins KZ sollen. Sondern das die Regierung die PEGIDA Teilnehmer ins KZ stecken wöllte.

    Unangebracht bleibt der Spruch so oder so. Aber nicht in dem Kontext, der gern aufgezeigt werden soll.

  7. Matthias sagt:

    @Tom Müller

    Da werden jetzt einige Dinge durcheinander geworfen:

    Asylberechtigt ist derjenige, der politisch verfolgt wird. Soweit ist das korrekt, aber daneben wird, nach Genfer Konventionen, auch das Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft geprüft. Tatsächlich erhalten z.B. Syrer die Flüchtlingseigenschaft schneller anerkannt als eine etwaige politische Verfolgung. Deswegen „geben“ wir Asyl nicht an alle. Das ist nicht richtig.

    Asyl kann man auch nicht nur im ersten EU Land beantragen, sondern laut Dublin III ist das erste EU Land für die Prüfung zuständig. Aber Dublin wird derzeit von der BRD in vielen Punkten ausgesetzt. M.E. ist das folgerichtig. Nicht die BRD macht hier einen Fehler, sondern die BRD übernimmt die Verantwortung weil die anderen EU Staaten (zB Österreich) Ihre Verpflichtungen aus dem Dublin Übereinkommen nicht anwenden.

    Und zu Herrn Assange verhält es sich nunmal so, dass er nicht in der BRD ist und der Asylantrag nur in der BRD gestellt werden kann. Wir werden nicht hergehen und ihm schon vor Antragsstellung zusichern, dass er Asyl hier erhält.

    Bekämpfen wir die Flüchtlingskrise in der Welt in dem Herr Assange irgendwo in der EU Asyl bekommt?