Verschärftes Asylrecht

Bundeskabinett stimmt über Asylpaket ab

Das Bundeskabinett wird heute ein Gesetzespaket auf den Weg bringen, das bereits zum 1. Novemeber in Kraft treten soll. Vorgesehen sind neben der Beschleunigung von Asylverfahren auch eine Reihe neuer Verschärfungen im Asylrecht.

Dienstag, 29.09.2015, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 30.09.2015, 23:56 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Zur Bewältigung der Flüchtlingskrise will das Bundeskabinett an diesem Dienstag ein Gesetzespaket auf den Weg bringen. Ziel ist es unter anderem, Asylverfahren zu beschleunigen und abgelehnte Asylbewerber schneller zurückzuschicken. Das Asylpaket umfasst zudem Einschnitte bei den Sozialleistungen für abgelehnte Asylbewerber und Änderungen im Bauplanungsrecht für Flüchtlingsunterkünfte. Auch ist vorgesehen, Integrationskurse und Programme zur Arbeitsförderung für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive zu öffnen.

Die Änderungen sollen durch ein verkürztes Verfahren bereits zum 1. November in Kraft treten. Für Donnerstag ist die erste Beratung im Bundestag geplant. Am 16. Oktober soll das Gesetz dem Zeitplan zufolge bereits den Bundesrat passieren.

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Die Gesetzesänderungen sind Teil der Vereinbarungen, die Bundesregierung und Ministerpräsidenten in der vergangenen Woche beim Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt getroffen hatten. Ob es in der Länderkammer letztlich eine Mehrheit für das Paket gibt, ist derzeit unsicher, weil ein Ja auch aus Ländern erforderlich ist, in denen die Grünen mitregieren. Sie lehnen aber die ebenfalls im Gesetzentwurf vorgesehene Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um Albanien, Kosovo und Montenegro ab.

Kritik am geplanten Asylpaket kam auch vom Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU), allerdings mit einer anderen Stoßrichtung. Wie die Berliner Morgenpost berichtete, fordert er eine Verschärfung des Asylrechts über die Pläne des Bundesregierung hinaus. So plädiert Heilmann unter anderem dafür, die Gründe zu überdenken, die einer Abschiebung im Wege stünden. Das gelte insbesondere für die Gesundheitsversorgung.

Bislang könne ein abgelehnter Asylbewerber auf eine Krankheit verweisen, die in seinem Heimatland nicht angemessen behandelt werde, um so eine drohende Rückführung zu verhindern. Das müsse dann im Einzelfall geprüft werden. Heilmann schlägt nun vor, in Grundsatzentscheidungen festzulegen, ob ein Staat über eine zumutbare Gesundheitsversorgung verfüge oder nicht.

Der CDU-Politiker plädiert außerdem dafür, dass Asylbewerber, die zur Ausreise verpflichtet sind, keine staatlichen Leistungen mehr bekommen sollten. Stattdessen solle eine Rückkehrhilfe gewährt werden. Der Berliner Justizsenator sprach sich auch dafür aus, gegen Menschen ein Einreiseverbot zu verhängen, die ihrer Ausreisepflicht innerhalb von 30 Tagen nicht nachkämen oder versuchten, wieder nach Deutschland zurückzukehren.

Heilmann bezeichnete seine Vorschläge als pragmatischen Weg in der Flüchtlingskrise. Es müsse deutlich werden, dass Deutschland asylberechtigte Menschen gut behandle, gleichzeitig aber Menschen ohne Schutzbedürfnis schnell, aber fair ausweise, betonte der Justizsenator. (epd/mig) Aktuell Politik

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