Dramatische Lage
Brandanschlag auf künftige Asylunterkunft in Sachsen
Erneut brannte in Sachsen eine geplante Asylunterkunft. Der Verfassungsschutz warnt nunmehr auch vor Angriffen auf bewohnte Flüchtlingsunterkünfte. Justizminister Maas verlangt härteres Vorgehen gegen solche Angriffe.
Montag, 03.08.2015, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 06.08.2015, 17:03 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Auf eine geplante Asylunterkunft im sächsischen Lunzenau bei Chemnitz ist in der Nacht zum Freitag ein schwerer Brandanschlag verübt worden. Unbekannte warfen drei Molotow-Cocktails in Richtung des Mehrfamilienhauses, dabei setzten sie eine Hecke in Flammen, wie das für Extremismus zuständige Operative Abwehrzentrum Sachsen mitteilte. Es war bereits der zweite Angriff auf das noch unbewohnte Gebäude innerhalb weniger Tage. In der Nacht zum Mittwoch war es durch Unbekannte unter Wasser gesetzt worden.
Wie die Polizei mitteilte, brannte die Hecke so stark, dass durch die enorme Hitze sechs Fensterscheiben rissen. Medienberichten zufolge sollten in dem Haus ab September rund 50 Flüchtlinge wohnen. Derzeit befindet sich das Gebäude im Umbau.
Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte nehmen seit Wochen zu. Im sächsischen Meißen wurde Ende Juni eine geplante Asylunterkunft in Brand gesetzt, in Böhlen bei Leipzig wurde auf eine bereits bewohnte Unterkunft offenbar mehrfach geschossen.
Verfassungsschutz warnt
Derweil warnt der Verfassungsschutz vor rechtsextremistischen Anschlägen auch auf bewohnte Flüchtlingsunterkünfte. „Die Lage hat sich in den vergangenen Wochen zugespitzt“, sagte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, dem Nachrichtenmagazin Focus. Mehr als 200 Straftaten gegen Flüchtlingsheime allein im ersten Halbjahr zeigten, wie sehr sich die fremdenfeindliche Stimmung in Teilen der Bevölkerung aufgeheizt habe, sagte Maaßen.
Rechtsextremisten drohten im Internet, aber auch bei öffentlichen Anlässen unverhohlen mit Übergriffen auf Asylsuchende, erklärte Maaßen. „Der Schritt vom Maulheldentum zu realen Gewaltaktionen ist klein“, warnte der Verfassungsschutzpräsident. Die Sicherheitsbehörden würden alles tun, um Anschläge wie vor Jahren in Hoyerswerda, Mölln oder Rostock-Lichtenhagen zu verhindern. Welche zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen konkret eingeleitet wurden und wie viele Brandanschläge die Behörden bisher vereitelt haben, ließ Maaßen offen.
Maas für härteres Vorgehen
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) spricht sich angesichts der Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte inzwischen für ein härteres Vorgehen gegen rechtsextreme Straftäter aus. „Wer Flüchtlingsheime anzündet oder Menschen angreift, die in ihrer Heimat alles verloren haben und bei uns Schutz suchen, muss die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen“, sagte er der Saarbrücker Zeitung.
Zum 1. August traten Gesetzesänderungen als Reaktion auf die NSU-Morde in Kraft, die auch Angriffe auf Flüchtlingsheime betreffen. Ein Ziel der Reform sei es, Staatsanwaltschaften frühzeitig zu sensibilisieren, so dass sie rassistische oder fremdenfeindliche Motive in den Blick nehmen, erklärte der Minister. Auch der Generalbundesanwalt kann nun den Angaben zufolge Ermittlungen schneller an sich ziehen. Zudem wird mit einem neuen Passus im Strafgesetzbuch klargestellt, dass rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Der Bundestag hatte dem Gesetzentwurf im März zugestimmt.
Kritiker bemängeln das Gesetz als nicht zu weitreichend. Es sei nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, was umgesetzt worden sei und nur Bruchteil von dem, was der NSU-Untersuchungsausschuss an Maßnahmen empfohlen habe. Der Gesetzgeber betreibe mit dieser eher symbolischen Gesetzesänderung Augenwischerei. (epd/mig) Gesellschaft Leitartikel
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Brennende Sorgen hin, brennende Sorgen her: Juristisch ist es durchaus ein Unterschied, ob man ein Flüchtlingsheim anzündet, das noch keines ist, also leersteht, oder ob sich darin Menschen befinden.