Diskussion
„Blue Card“ für Asylbewerber stößt auf geteiltes Echo
Die Forderung der Bundesagentur für Arbeit, hoch qualifizierten Asylbewerbern die "Blue Card" zu geben, stößt bei der CDU auf Widerstand. NRW-Integrationsminister Schneider wiederum plädiert für Erleichterungen bei der Arbeitsaufnahme.
Dienstag, 21.07.2015, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 21.07.2015, 21:27 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), hat die Einführung der „Blue Card“ für hoch qualifizierte Asylbewerber in Deutschland abgelehnt. „Wenn wir Zuwanderungswilligen sagen: Kommt erst mal her, dann sehen wir, ob ihr über den Asylantrag oder die ‚Blue Card‘ bleiben könnt, würde das enorme zusätzliche Anreize für den Missbrauch des Asylverfahrens schaffen“, sagte Krings der Rheinischen Post. Dagegen warb der NRW-Integrationsminister Guntram Schneider (SPD) dafür, Flüchtlingen Arbeit, Studium oder Berufsausbildung zu erleichtern.
„Die Asylbewerberzahlen würden deutlich in die Höhe schnellen“, warnte Krings. Deshalb lehne er es ab, das Asylverfahren mit der „Blue Card“ zu vermischen. Der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Raimund Becker, hatte zuvor gefordert, auch hoch qualifizierte Asylbewerber müssten die „Blue Card“ der EU erhalten können. Sie sollte ihnen den Weg auf den Arbeitsmarkt auch dann ebnen, wenn ihr Asylverfahren noch läuft.
Schneider zufolge will der allergrößte Teil der Flüchtlinge über eigene Arbeit den Lebensunterhalt bestreiten. Er verwies im WDR-Radio auf den Mangel von Arbeitskräften in manchen Berufen. Im Hotel- und Gaststättengewerbe etwa gebe es erhebliche Probleme, vorhandene Ausbildungsplätze zu besetzen.
Neben der derzeit diskutierten Einführung einer „Blue Card“ für hoch qualifizierte Flüchtlinge müssten Asylverfahren extrem verkürzt werden, um eine Arbeitsaufnahme zu ermöglichen, erklärte der Minister. Geduldete Flüchtlinge müssten für die Zeit einer Ausbildung oder eines Studiums einen festen Aufenthaltsstatus erhalten, betonte er. „Sonst kann kein Betrieb diese Ausbildung gewährleisten.“
Schneider verwies darauf, dass zwar gut integrierten Jugendlichen mit deutschem Schulabschluss oder nach einem vierjährigen Aufenthalt in Deutschland ein dauerhaftes Bleiberecht eingeräumt werde. Doch sei dieser Weg bislang nur zur Hälfte gegangen worden. Nun gehe es darum, auch den jungen Flüchtlingen, die erst mit dem Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums ihre Zeit in Deutschland beginnen, für diese Jahre den Aufenthalt zu sichern.
„Das neue Arbeitsrecht kann, so wie es ist, keinen Rieseneffekt haben“, kritisiert Volker-Maria Hügel von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung von Flüchtlingen in Münster. Besonders problematisch sei nach wie vor die bestehende Vorrangprüfung für arbeitssuchende Flüchtlinge. Die Behörden stellen nur dann eine Arbeitserlaubnis aus, wenn es für die Stelle keinen möglichen Kandidaten mit EU-Pass gibt.
Manuel Armbruster von der Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge in Berlin sagte, durch die Vorrangprüfung würden die Flüchtlinge in die Passivität gedrängt: „Doch sie möchten arbeiten und raus aus der Isolation der Flüchtlingsunterkünfte.“ (epd/mig) Aktuell Wirtschaft
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