Europäisches Gerichtshof

Sprachtest vor dem Ehegattennachzug gekippt

Sprachtests vor dem Ehegattennachzug dürfen nicht so schwer sein, dass sie den Nachzug faktisch unmöglich machen. Mit dieser Begründung kippte der Europäische Gerichtshof eine niederländische Regelung. Die Entscheidung trifft auch Deutschland.

Freitag, 10.07.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14.07.2015, 16:24 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Niederlande müssen nach einem Gerichtsurteil den Integrationstest für Ausländer ändern. Die Prüfung darf nicht so schwer sein, dass sie für den Nachzug von Familienangehörigen zu einem „kaum überwindbaren Hindernis“ wird, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu den gesetzlichen Bestimmungen in den Niederlanden. (AZ: C-153/14)

Wollen Nicht-EU-Ausländer zu ihrem in den Niederlanden lebenden Ehepartner ziehen, müssen sie eine Integrationsprüfung bestehen. Dabei werden neben Sprachkenntnissen auch Kenntnisse aus dem Bereich der niederländischen Gesellschaft abgefragt. In Deutschland gibt es für eine Familienzusammenführung vergleichbare Anforderungen.

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Regelung muss flexibel sein

In den jetzt vom EuGH entschiedenen Fällen wollten zwei Frauen aus Aserbaidschan und Nigeria zu ihren Männern nachziehen. Beide erklärten, sie könnten aus gesundheitlichen Gründen die Integrationsprüfung nicht ablegen.

Die niederländischen Behörden lehnten ihre Anträge auf eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis ab. Ein niederländisches Gericht fragte beim EuGH an, ob die Vorschriften zum Integrationstest mit EU-Recht vereinbar seien.

Der EuGH urteilte nun, dass EU-Staaten einen Integrationstest verlangen dürfen. Allerdings verstießen die niederländischen Bestimmungen gegen das EU-Recht auf Familienzusammenführung, da sie zu unflexibel seien. Der Integrationstest müsse besondere individuelle Umstände wie Alter, Bildung, finanzielle Lage und Gesundheitszustand der Antragsteller stärker berücksichtigen. Andernfalls könne der Test ein „kaum überwindbares Hindernis für die effektive Wahrnehmung des Rechts auf Familienzusammenführung darstellen“.

Dağdelen: Entscheidung trifft auch deutsche Regelung

Auch die hohen Gebühren pro Prüfung, 110 Euro für die Vorbereitung und 350 Euro Prüfungsgeld, könnten eine Familienzusammenführung unmöglich machen. Damit müssen die Niederlande ihre Vorschriften zur Integrationsprüfung überarbeiten.

Laut Sevim Dağdelen, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, bedeutet dieses „das Aus für die deutsche Regelung“. Mit EU-Recht unvereinbar sei in jedem Fall die Praxis, in der individuelle Umstände faktisch unberücksichtigt blieben und Ehepaare über Monate und Jahre hinweg voneinander getrennt würden.

„Der EuGH stellt klar, dass Sprachtests im Ausland nicht zu einer Auswahl der Personen führen dürfen, denen die Familienzusammenführung erlaubt wird. So aber ist die deutsche Praxis“, erklärt Dağdelen. Alle sozialen Umstände – Alter, Bildungsniveau und finanzielle Lage – spielten im deutschen Recht und in der Praxis keine Rolle. 12.488 Mal wurde der Sprachtest 2014 im Ausland nicht bestanden, das entspricht etwa einem Drittel aller Fälle. (epd/mig) Aktuell Recht

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