Gesetzesentwurf

Pläne für Umverteilung jugendlicher Flüchtlinge

Junge Flüchtlinge sollen nach Plänen des Familienministeriums in Zukunft gleichmäßiger verteilt werden. Bisher werden sie dort aufgenommen, wo sie sich zuerst melden. Die Pläne werden nicht nur begrüßt.

Montag, 20.04.2015, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 20.04.2015, 23:24 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Pläne zur Umverteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auf alle Bundesländer kommen voran. Das Bundesfamilienministerium habe vor wenigen Tagen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, sagte am Freitag Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nach einem Treffen mit Unions-Innenexperten in Bremen. „Das wäre eine große Entlastung“, betonte der Minister. Anders als erwachsene Asylsuchende werden jugendliche Flüchtlinge in Deutschland momentan dort aufgenommen, wo sie sich zuerst melden.

Das führt dazu, dass Länder wie Bremen und Hamburg, aber auch Bayern, im Vergleich zu anderen Bundesländern besonders viele junge Leute aufnehmen müssen. Die Jugendhilfesysteme insbesondere in den Stadtstaaten seien dadurch bereits überlastet. Das soll sich durch ein neues Bundesgesetz ändern, das alle Innenminister und -senatoren der Länder unterstützen.

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Pläne werden begrüßt und kritisiert

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die Pläne von Familienministerin Manueal Schwesig (SPD) begrüßt. Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider sagte am Freitag in Berlin, das Schicksal unbegleiteter Flüchtlingskinder sei hart. Sich bräuchten vor allem Schutz, Sicherheit und Verlässlichkeit. Dies müsse das Ziel des neuen Gesetzes sein. Er forderte Bund und Länder auf, schnell zu einvernehmlichen Lösungen über die Verteilung der jungen Flüchtlinge zu kommen.

Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen sehen die Pläne kritisch. Die Umverteilung der Jugendlichen komme möglicherweise nur den Kommunen zugute. Für die Aufnahme von Minderjährigen Flüchtlingen seien nur die großen Städte vorbereitet. Sie hätten Erfahrung und nötige Infrastruktur. In kleinen Kommunen und Gemeinden fehle es sowohl an notwendigen Einrichtungen und erfahrenem Personal.

Schwesigs Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass Jugendliche zwei Jahre länger als bisher einen vom Staat gestellten Vertreter an ihrer Seite haben. Bisher wird ihnen das nur bis zum 16. Lebensjahr gewährt. Die Änderungen sollen zudem mit einem Willkommensprogramm kombiniert werden, dass die betroffenen Kommunen bei der Aufnahme unterstützt.

In Deutschland leben etwa 18.000 Jugendliche, vorwiegend aus Afghanistan, Syrien, Somalia und Eritrea. Aktuell Politik

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