Grundlagen
Anerkennungsverfahren einfach erklärt
Sie haben Ihren beruflichen Abschluss im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Dann können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Anerkennungsverfahren.
Sonntag, 28.12.2014, 11:35 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 10.01.2015, 12:35 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Sie suchen einen Job in dem Beruf, in dem Sie in Ihrem Heimatland einen Berufsabschluss erworben haben? Dann sollten Sie klären, ob Ihre beruflichen Qualifikationen in Deutschland anerkannt werden und ob Sie einen offiziellen „Anerkennungsbescheid“ brauchen.
Eine Anerkennung kann nämlich je nach Beruf notwendig sein oder Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland erhöhen. Um Ihnen den Weg nach Deutschland so einfach wie möglich zu gestalten, hat die Bundesregierung im Internet wichtige Informationsangebote bereitgestellt.
Mit dem „Anerkennungs-Finder“ zur zuständigen Stelle
Mit dem „Anerkennungs-Finder“ können Sie prüfen, ob eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation überhaupt notwendig oder hilfreich ist. Auf der Internetseite www.anerkennung-in-deutschland.de geben Sie einfach Ihren Beruf und den gewünschten Wohn- oder Arbeitsort an. Der „Anerkennungs-Finder“ nennt Ihnen dann die für Ihren Beruf zuständige Anerkennungsstelle. Hier gibt es auch Informationen darüber, welche Unterlagen (zum Beispiel Arbeits- und Abschlusszeugnisse oder Lebenslauf) benötigt werden
Bei Fragen unterstützt Sie die zuständige Stelle mit weiteren Informationen. Nehmen Sie am besten vor der Antragstellung Kontakt mit der im „Anerkennungs-Finder“ genannten Anerkennungsstelle auf.
Antrag stellen
Sind alle Fragen geklärt, geht es im nächsten Schritt darum, den Antrag zu stellen. Dafür müssen Sie nicht in Deutschland sein. Den Antrag können Sie auch vom Ausland aus stellen. Den Antrag adressieren Sie an die im „Anerkennungs-Finder“ genannte Anerkennungsstelle.
Achten Sie am besten gleich auf Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Sonst kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Denn das Verfahren kann erst beginnen, wenn Sie bei der Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben.
Die Überprüfung
Nun ist die Anerkennungsstelle dran: Sie überprüft, ob Ihre im Ausland erworbene Qualifikation mit der deutschen Referenzqualifikation gleichwertig ist. Dies dauert normalerweise nicht länger als drei Monate. Dabei wird auch Ihre Berufserfahrung berücksichtigt.
Der Bescheid
Nun ist der Augenblick gekommen. Die Anerkennungsstelle hat Ihren Antrag geprüft und beschieden. Was steht darin? Volle Anerkennung? Herzlichen Glückwunsch! Ihre Qualifikation ist gleichwertig mit dem deutschen Abschluss. Sie können sich in Deutschland bewerben!
Es kann aber auch sein, dass Sie keine Anerkennung oder eine Teilanerkennung bekommen. Die Unterschiede zum deutschen „Referenzberuf“ sind in diesen Fällen genau aufgelistet. Gerne berät Sie Ihre Anerkennungsstelle zu Möglichkeiten und Kosten von Maßnahmen, mit denen Sie die volle Anerkennung bekommen können (z. B. eine Weiterbildung).
Herzlich Willkommen
Unterstützung für Ihren Start in Deutschland bekommen Sie auch bei den Beratungsstellen des bundesweiten Netzwerks „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ sowie bei der Hotline „Leben und Arbeiten in Deutschland“, Auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ erhalten Sie zudem alle wichtigen Informationen und weiterführende Links zum Leben und Arbeiten in Deutschland.
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