Deal

Länder bekommen eine Milliarde Euro mehr für Flüchtlinge

Mit einer Milliarde Euro will der Bund die Länder und Kommunen in den nächsten zwei Jahren unterstützen für die Versorgung von Flüchtlingen. Im Gegenzug stimmte der Bundesrat dem Asylbewerberleistungsgesetz zu, das deutlich höhere Regelleistungen vorsieht.

Montag, 01.12.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 01.12.2014, 17:49 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Länder haben dem Bund zusätzliche finanzielle Hilfen zur Versorgung von Flüchtlingen abgerungen. In den Jahren 2015 und 2016 sollen die Bundesländer jeweils eine halbe Milliarde Euro Unterstützung bekommen. Das Geld wurden den Ländern für ihre Zustimmung im Bundesrat zum Asylbewerberleistungsgesetz und zur umstrittenen Änderung des EU-Freizügigkeitsrechts zugesichert. Zudem versprach Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) Verhandlungen über die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen, was die Länder ebenfalls entlasten könnte.

Die Länder hatten zuvor gedroht, beide Gesetze in den Vermittlungsausschuss zu verweisen. Laut Teilnehmerkreisen wurde bis spät in die Nacht über einen Kompromiss verhandelt. Erst vor wenigen Tagen hatte SPD-Chef Sigmar Gabriel eine Unterstützung der Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen in Höhe von einer Milliarde Euro gefordert. Die schnelle Zusage ist dennoch überraschend. Immerhin soll es auch bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 11. Dezember im Berlin um Entlastungen der Länder gehen. Zu dem Treffen der Regierungschefs wird auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erwartet.

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Urteil umgesetzt nach zwei Jahren
Mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes setzt der Bund ein vor mehr als zwei Jahren ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Karlsruher Richter beurteilten im Sommer 2012 die Sozialleistungen für Asylbewerber, die damals bis zu 40 Prozent unter dem Hartz-IV-Satz lagen, als verfassungswidrig. Der monatliche Satz wird mit der neuen Regelung auf 352 Euro pro Monat angehoben, liegt aber weiterhin unter dem Hartz-IV-Satz, der ab 2015 bei 399 Euro pro Monat liegt.

Die Sonderregelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sollen künftig nur noch 15 Monate statt bislang vier Jahre für die Betroffenen gelten. Anschließend gibt es Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Dies entlastet die Länder bereits, weil dann der Bund für die Sozialleistungen aufkommt.

Grünen für Vertragsverletzungsverfahren
Mit der Änderung des EU-Freizügigkeitsrechts soll künftig Sozialbetrug durch EU-Zuwanderer wirksamer verhindert und stärker geahndet werden. Die Änderung sieht unter anderem Sanktionen für Migranten vor, die zur Beschaffung einer Aufenthaltsgenehmigung falsche Angaben machen. Ihnen drohen künftig Strafen bis hin zu Haft und befristeten Einreisesperren. Bisher ist die Bundesregierung allerdings den Betrug-Nachweis schuldig geblieben. Ganz im Gegenteil: die Bundesregierung musste selbst einräumen, dass es keinen Betrug in nennenswertem Umfang gibt.

Eine Entscheidung, ob das Gesetz vereinbar mit EU-Recht ist, steht zudem noch aus. Die Grünen haben daran Zweifel. Der Bundestagsabgeordnete Volker Beck forderte nach der Entscheidung des Bundesrats die Europäische Kommission auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten.

Der Bundesrat billigte zudem eine von der Bundesregierung initiierte Verordnung, die die Länder in diesem Jahr um 25 Millionen Euro beim Unterkunfts- und Heizkostenzuschuss für Sozialhilfeempfänger entlasten soll. Auch dies war eine Zusage im Zusammenhang mit den Verhandlungen über eine Unterstützung im Bereich Flüchtlinge.

Bei Änderungen der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen, über die nach Worten von Kanzleramtsminister Altmaier (CDU) noch im Detail verhandelt werden muss, geht es um die Möglichkeit, Flüchtlinge regulär in die Leistungen der gesetzlichen Kassen einzubinden. Bislang haben sie in den allermeisten Ländern nur ein Anrecht auf Versorgung in gesundheitlichen Notfällen. Bei einer normalen Krankenversicherung steigen ihre Ansprüche. Zugleich werden die Länder wiederum auch hier entlastet, weil derzeit sie für Behandlungen aufkommen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wäre dies anders. (epd/mig) Aktuell Politik

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