Petition
Rechtsexperten fordern bessere Rechte für Asylsuchende vor Gericht
In Deutschland hat jeder Mensch bei einem Gerichtsverfahren das grundlegende Verfahrensrecht, das Urteil nachprüfen zu lassen – sollte man meinen. Doch Asylsuchenden steht dieses Recht vor Gericht nicht zu. Genau das wollen Rechtsexperten mit einer Petition jetzt ändern.
Dienstag, 25.11.2014, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 25.11.2014, 17:44 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Anwälte der Wohlfahrtsverbände haben bessere Rechte für Asylsuchende in Gerichtsverfahren gefordert. Bei ihrem Herbsttreffen in Zeuthen bei Berlin beschloss die sogenannte Rechtsberaterkonferenz der Wohlfahrtsverbände eine entsprechende Petition an den Deutschen Bundestag einzureichen, wie der Juristen-Verband am Sonntag mitteilte. Es gehe vor allem darum, die Möglichkeiten zur Überprüfung von möglichen Fehlurteilen zu erweitern.
In Asylverfahren könne der Betroffene – anders als in normalen Gerichtsverfahren – nicht in die Berufung gehen mit der Begründung, dass gravierende Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen, erläuterte Rechtsanwalt Michael Heim (Bonn), Initiator der Petition. Daher könnten viele Urteile nicht angefochten werden, selbst solche nicht, in denen Richter von falschen Annahmen hinsichtlich der Gefahren im Heimatland des Asylsuchenden ausgegangen seien. „Im Ergebnis besteht dann das Risiko, dass diese Menschen abgeschoben werden und dadurch in Lebensgefahr geraten“, erklärte Heim.
Mit ihrer Petition will die Rechtsberaterkonferenz erreichen, dass eine Berufung auch zugelassen werden kann, wenn „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Urteils“ bestehen. Die Anwälte kritisieren, dass das Asylverfahrensgesetz in seiner heutigen Form nicht dafür sorge, Gerechtigkeit im Einzelfall herzustellen.
Das aber müsse aber Ziel jedes Gerichtsverfahrens sein, betonte der Würzburger Rechtsanwalt, Michael Koch, Sprecher der Konferenz. „Es ist unerträglich, dass ein grundlegendes Verfahrensrecht wie die Nachprüfung eines Urteils wegen offensichtlicher Fehler zwar jedem offensteht, der wegen seiner Baugenehmigung oder seines Jagdscheins prozessiert – nicht aber demjenigen, der aus nackter Angst um sein Leben nach Deutschland geflohen ist.“
Die Rechtsberater rechnen mit breiter Unterstützung der Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsorganisationen für ihr Anliegen. Die Petition, von rund 40 Anwältinnen und Anwälten als Erstunterzeichnern getragen, soll in dieser Woche dem zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages übergeben werden. Ihre Bearbeitung wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Die Rechtsberaterkonferenz der Wohlfahrtsverbände ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge rechtlich zu beraten. Sie kooperieren dabei mit dem Deutschen Caritasverband, der Diakonie Deutschland und dem Deutsches Rotes Kreuz sowie mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR). (epd/mig) Aktuell Politik
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