Ministerpräsident Kretschmann

Kirchliches Kündigungsrecht von Andersgläubigen ist in Ordnung

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann findet es in Ordnung, dass Kirchen keine Andersgläubigen anstellen müssen. Vielmehr sollten sich Muslime organisieren wie die Kirchen.

Dienstag, 28.10.2014, 8:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 28.10.2014, 17:59 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verteidigt das kirchliche Arbeitsrecht. Auch dass die Kirchen beispielsweise Menschen anderer Religion nicht anstellen müssen, gehe in Ordnung, schreibt Kretschmann in dem von ihm mit herausgegebenen Buch „Wie viel Religion verträgt der Staat?“ „Auch die grüne Fraktion würde jemanden entlassen, wenn sie feststellen sollte, dass er bei einer anderen Partei ist“, betonte der Politiker.

Kretschmann zufolge verhindert religiöses Denken „Selbstbezüglichkeit und Selbstgenügsamkeit“, weshalb der Staat öffentliche Religionspflege betreiben sollte.

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Muslime sollen sich wie Kirchen organisieren
Die Muslime in Deutschland sollten sich nach Überzeugung des Ministerpräsidenten ähnlich organisieren wie die Kirchen. Er wünsche sich, dass es bald zur Gründung islamischer Sozialverbände komme. Der islamische Religionsunterricht an staatlichen Schulen sei in Baden-Württemberg über eine Modellphase noch nicht hinausgekommen, weil es auf muslimischer Seite an einem verbindlichen Ansprechpartner fehle.

Michael Schmidt-Salomon, Vorstandssprecher der religionskritischen Giordano-Bruno-Stiftung, wirbt im selben Band dagegen für eine Einschränkung des kirchlichen Arbeitsrechts. „Die Kirchen haben ihre Kontakte auf der politischen Ebene genutzt, um die Antidiskriminierungsbestimmungen der EU zu unterlaufen“, schreibt er. Aus seiner Sicht dürfe die Kirche zwar einen Priester entlassen, wenn er sonntags den Atheismus predige, aber nicht eine Narkose-Ärztin in einem kirchlichen Krankenhaus, da diese keinen Verkündigungsauftrag habe. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. harry haller sagt:

    Es ist schon in Ordnung, wenn Tendenzbetriebe anders arbeitsrechtlich anders behandelt werden als andere Wirtschaftsunternehmen. Es ist aber nicht in Ordnung wenn unter dem religiösen Dekmantel wirtschaftliche Unternehmen dieses Recht in Anspruch nehmen. Wieso gibt es religiöse Krankenhäuser oder kindergärten in so großer zahl? In manchen Regionen ist es nicht möglich ein Kind in einen vernünftogen Kindergarten zu bringen. Wieso lässt der Staat das zu und finanziert das ganze auch noch. Wie schädlich religiöse Indoktrination ist, ist wohl hinlänglich bekannt.

  2. H.P.Barkam sagt:

    Mit diesem Ministerpräsidenten hat sich eine große Deutsche Partei endgültig als Lobbyisten- und Gierpartei geoutet.

    Schade um die wenigen bei den Grünen verbliebenen ehrlichen Kräfte.

    In diesem Sinne

  3. Muslim sagt:

    In Wahrheit ist doch die gesamte BRD ein kirchlicher Verein, der nach Belieben andere Religionen diskriminieren darf. Und das klingt dann höchstrichterlich zB so: „Der hier [Anm.: in § 68 III 3 HochSchG] verwendete Begriff des „Christlichen“ (…) bezeichnet – ungeachtet seiner Herkunft aus dem religiösen Bereich – eine von Glaubensinhalten losgelöste, aus der Tradition der christlich-abendländischen Kultur hervorgegangene Wertewelt, die erkennbar auch dem Grundgesetz zu Grunde liegt [!] und unabhängig von ihrer religiösen Fundierung Geltung beansprucht.“ (VGH Hessen, 10.12.2007, P.St. 2016, Rn. 32 f.)

    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! Weil also in Wirklichkeit unser GG dem Christentum entspringt (!) hat das Christentum allgemein über allem Geltung, wird faktisch privilegiert.

  4. Martin sagt:

    Es ist völlig in Ordnung, wenn eine Kirche nur einen Pfarrer einstellt, der auch Kirchenmitglied ist und natürlich kann sie ihn feuern, wenn er austritt.

    Es ist aber nicht in Ordnung, wenn die gleiche Regel auch für den Putzmann oder die Pförtnerin gilt!

    Und es ist eine große Sauerei, wenn es sich um Jobs handelt, die hauptsächlich von Sozialkassen oder dem Staat finanziert werden, wie bei Kindergärtner oder Krankenpflegerinnen. Der Staat und die Krankenkassen sollte prinzipiell nur Kindergärter und Krankenhäuser etc. finanzieren, die nicht nach Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung usw. diskriminieren.

  5. Friedrich Schuster sagt:

    Man sollte doch eigentlich annehmen, dass wenigstens bei den Grünen die Arbeitnehmerrechte oder Diskriminierungsverbote noch was wert sind. Aber nein …

    Aber was Kretschmann da sagt, kann auch für ihn nach hinten losgehen: „Auch die grüne Fraktion würde jemanden entlassen, wenn sie feststellen sollte, dass er bei einer anderen Partei ist“ – Eben, und mit seinen Aussagen ist er selbst eindeutig in einer anderen Partei. Es gibt keinen Grund, ihn nicht zu „diskriminieren“.

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