Arm durch Arbeit

Bundestag beschäftigt Scheinselbstständige – das „Modell Integrationskurs“ weitet sich aus

Seit drei Jahren beschweren sich die Deutschlehrer in Integrationskursen darüber, dass sie bei den Volkshochschulen und den anderen Bildungsträgern als Scheinselbstständige geführt werden. Nun wird auch dem Bundestag vorgeworfen, Scheinselbstständige zu beschäftigen.

Von Georg Niedermüller Freitag, 10.10.2014, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 11.05.2015, 16:20 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Die Beschwerden der Deutschlehrer richten sich an den Deutschen Volkshochschulverband, an die Leiter der Volkshochschulen und an die Bundestagsabgeordneten des Innen- und Haushaltsausschusses, die zu wenig Geld für die Integrationskurse zur Verfügung stellen. Die Unterfinanzierung führt dazu, dass Bildungsträger fast nur Honorarlehrer einstellen, was rechtlich gesehen äußerst bedenklich ist.

Nun hat die Rentenversicherung Bund, die für die Statusfeststellung zuständig ist festgestellt, dass Besucherführer, die im Bundestag als Honorarkräfte arbeiten, gar keine Honorarkräfte sind, sondern abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Ihnen stehen deshalb die Hälfte der Sozialabgaben vom Arbeitgeber zu. Die Süddeutsche schreibt: „In 43 Fällen fordert die Rentenversicherung deshalb vom Bundestag als verantwortlichem Arbeitgeber nachträglich Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 1,45 Millionen Euro.“

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Wir haben ausgerechnet, dass die Volkshochschulen seit Beginn der Integrationskurse für die ca. 15.000 Deutschlehrer ca. 250 Millionen Euro an Sozialversicherungsbeiträgen „eingespart“ haben. Man müsste ausrechnen, wieviel ein Deutschlehrer an einer Schule pro Jahr durchschnittlich an Sozialabgaben zahlt, und die Hälfte des Betrages für alle Lehrer seit 2005 hochrechnen. Wir haben pro Lehrer im Durchschnitt 16.600 € für den gesamten Zeitraum angesetzt, wobei der Zeitraum natürlich von Person zu Person variiert.

Es handelt sich bei der falschen Einstufung der Deutschlehrer in Integrationskursen nicht um einen Irrtum, sondern um ein Sparmodell, das die Abgeordneten des Bundestages und die Leiter der Volkshochschulen gemeinsam gegen die Deutschlehrer durchführen. Bei dem falschen Beschäftigungsstatus (Honorarkraft statt abhängig Beschäftigtem) handelt es sich um einen Diskriminierungsgrund, der in Deutschland sehr oft angewendet wird, um Arbeitnehmer ihre Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten.

Die Süddeutsche schreibt: „Juristisch ist dies alles andere als ein Kavaliersdelikt. Im Strafgesetzbuch sind dafür Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vorgesehen.“ Das Problem ist, dass man kaum überprüfen kann, welche Leiter der Volkshochschulen sich möglicherweise im Sinne des Strafgesetzbuches strafbar gemacht haben, weil der betreffende Deutschlehrer seine VHS aufwendig verklagen müsste und dann natürlich seine „Aufträge“ verlieren würde und arbeitslos wäre. In München wurde unlängst ein solcher Prozess mit einem „Vergleich“ beendet. Das Ansehen der Volkshochschulen und der anderen Bildungsträger, die Integrationskurse veranstalten, dürfte bei den Deutschlehrern mittlerweile auf dem Nullpunkt sein.

Neben den abhängig Beschäftigten und den freien Honorarkräften gibt es noch das Konstrukt der „Arbeitnehmerähnlichen“. Das sind Personen, die als Honorarkräfte gelten, aber den größten Teil ihres Einkommens bei nur einem „Auftraggeber“ erzielen. Die Arbeitnehmerähnlichen haben einen Anspruch auf Urlaubsentgelt, das ist im Bundesurlaubsgesetz eindeutig geregelt: der gesetzliche (bezahlte) Mindesturlaub nach § 2 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) von 24 Werktagen steht ihnen zu.

Nach unserem Wissen verhält es sich aber so, dass die arbeitnehmerähnlichen Deutschlehrer an den Volkshochschulen in der Regel kein Urlaubsentgelt bekommen, obwohl es ihnen rechtlich zusteht. Der Vorsitzende des Deutschen Volkshochschul-Verbandes, Herr Rossmann (SPD), antwortet seit Jahren nicht auf diesbezügliche Anfragen. (Die Integrationskurse waren eine Erfindung der rot-grünen Koalition.) Von einigen Deutschlehrern war zu hören, dass sie fristlos gefeuert wurden, als sie den Leiter der VHS auf das Urlaubsentgelt ansprachen, von anderen hören wir, dass die VHS Urlaubsentgelt in willkürlicher Höhe verteilt.

Insgesamt darf man wohl sagen, dass Scheinselbstständigkeit eine Methode ist, um die Arbeitgeber von der Zahlung der lästigen Sozialversicherungsbeiträge zu entlasten, um jeglichen Kündigungsschutz auszuhebeln, und um die Mitarbeiter einzuschüchtern. Bei den Integrationskursen ist festzustellen, dass mehr und mehr Deutschlehrer keine Lust mehr haben, sich von ihren Arbeitgebern (hauptsächlich den Volkshochschulen, aber auch dem Internationalen Bund) ausnutzen zu lassen, und dass man überhaupt nicht einsieht, dass viele dieser Bildungsträger möglicherweise systematisch gegen bestehendes Recht verstoßen. Es ist auch nicht einzusehen, dass Bundestagsabgeordnete namentlich der SPD und der CDU es nicht für nötig halten, hier Rechtssicherheit herzustellen oder sich überhaupt des Problems anzunehmen. Kein Wunder, dass der Bundestag selbst solche Methoden anwendet.

Ein Bundestag, der selbst gegen Recht und Gesetz verstößt und seine Mitarbeiter um ihre verdienten hälftigen Sozialversicherungsbeiträge „erleichtert“ ist wahrscheinlich gar nicht der richtige Ansprechpartner. Wir bräuchten in Deutschland eine Art „Volksvertretung“, also Vertreter der Menschen, die in diesem Land wohnen.

Die Abgeordneten des Bundestages könnten dagegen gemäß dem „Erfolgsmodell Integrationskurs“ als Honorarkräfte arbeiten. Für jede Stunde, die sie im Plenum sitzen, bekommen sie 20 € auf die Hand, ihre Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung regeln sie dann als „Selbstständige“ bitte selber. Warum soll der Steuerzahler überhaupt für Abgeordnete bezahlen, die ihre Arbeit nicht tun? Aktuell Meinung

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  1. Roswitha Haala sagt:

    Nicht erst seit „drei Jahren“. Im Februar 2007 reichte ich mein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Bund ein. Schrieb im März 2007 – aus heutiger Sicht naiverweise – dem damaligen Bundesarbeitsminister Müntefering/SPD. Schilderte unsere Situation mit Hinweis auf mein Statusfeststellungsverfahren. Ich erhielt eine ausführliche Antwort und dass ich das Statusfeststellungsverfahren abwarten sollte. Haha!
    2014 erfuhr ich zufällig über die Nachrichten, dass der frühere Chef der DRV Bund ein SPD-Parteibuch besäße ;-) .
    Phantasie, Chefchen zu Chefchen:“Blamier uns nicht! Das wird zu teuer.“

    Anderes aktuelles Beispiel Report Mainz:““Bundessozialministerium verweigert Menschen mit Behinderung volle Grundsicherung
    Ex-Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD): „Ich erwarte zügige Umsetzung des Urteils“
    Sozialrechtlerin Prof. Lenze sieht verfassungswidrigen Zustand

    Trotz mehrerer Urteile des Bundessozialgerichtes vom Sommer 2014 verweigert das Bundessozialministerium (BMAS) nach wie vor erwachsenen Menschen mit Behinderung, die von Angehörigen betreut werden, die volle Grundsicherung. Das geht aus einer aktuellen Antwort des von Andrea Nahles (SPD) geführten Ministeriums an das ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ hervor. Darin heißt es, „dass das BMAS die Auffassung des Achten Senats (des Bundessozialgerichtes) nicht teilt“. Dies hat zur Folge, dass Betroffene derzeit Monat für Monat auf rund 80 Euro verzichten müssen. Für viele der schätzungsweise rund 40.000 betroffenen Familien eine enorme Summe, da die betreuenden Angehörigen häufig ihre Berufe nur eingeschränkt ausüben können oder sogar aufgeben mussten. (…) In diesem Sinn hat auch das Bundessozialgericht in Kassel im Sommer 2014 entschieden. Die bisherige Kürzung, so die Richter in drei Grundsatzurteilen (AZ: B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 31/12 R, B 8 SO 12/13 R) verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Folglich stehe Erwachsenen mit Behinderung, die bei ihren Angehörigen leben, die volle Grundsicherung zu. (…)“

    „dass das BMAS die Auffassung des Achten Senats (des Bundessozialgerichtes) nicht teilt“. Feudalistischer geht`s wohl kaum!

    Politiker_innen ignorieren einfach Bundesurteile, fertig.

    VHSen im Übrigen auch. Erwin Denzler/GEW 31.01.2015 im DaF-Forum:
    „(…) Aber überraschend ist eher, dass die VHS sich überhaupt erst verklagen hat lassen.

    Denn es geht um den „Bereich der Vorbereitungskurse auf den Haupt- und Realschulabschluss“. Spätestens seit dem Urteil Bundesarbeitsgericht, 12.09.1996, Az.: 5 AZR 104/95, ist das feststehende Rechtsprechung. (…)“

  2. Roswitha Haala sagt:

    Nachtrag: Im Juli 2007 reichte ich Klage gegen den ablehnenden Bescheid der DRV Bund ein und ich klage immer noch… ;-) .