NSU Gesetz
Kostet nichts, ändert nichts und tut niemandem weh
Die Bundesregierung möchte mit dem gestern beschlossenen Gesetzesentwurf Lehren aus dem NSU-Desaster ziehen. Dabei ist der Gesetzesentwurf selbst ein Teil des Problems. Ekrem Şenol kommentiert.
Von Ekrem Şenol Donnerstag, 28.08.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 31.08.2014, 22:15 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzesentwurf „zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages“ auf den Weg gebracht. Allerdings sind weder die frühere Beteiligung des Generalbundesanwalts noch die Ergänzung des Strafgesetzbuches um drei Merkmale geeignet, um die nach Bekanntwerden der NSU offen zutage getretenen Mängel in den Sicherheitsbehörden zu beseitigen.
Wie aus der Gesetzesvorlage selbst hervorgeht, sind die Änderungen in Teilen sogar symbolischer Natur. Bereits jetzt verlangt das Strafrecht, die Gesinnung einer Tat und die Beweggründe des Täters zu berücksichtigen. Rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Motive fallen – in der Jurisprudenz allgemein anerkannt – ohnehin darunter. Das muss auch Ermittlern bewusst gewesen sein.
Wenn Justizminister Heiko Maas also verkündet, mit dieser Gesetzesänderung würde sich in Zukunft etwas ändern, kann das allenfalls eine Hoffnungsbekundung sein. Und wenn der Justizminister meint, mit diesem Gesetzentwurf ziehe man die „Lehren“ aus Defiziten bei den Ermittlungen nach den NSU Anschlägen“, ist das übertrieben – maßlos.
Denn das eigentliche Problem wird an keiner Stelle dieses Gesetzesentwurfes auch nur ansatzweise tangiert. Mehr noch, der Gesetzesentwurf ist selbst ein Teil des Problems, da er immer noch von falschen Vorstellungen ausgeht: Der NSU sei es gelungen, „über einen Zeitraum von fast 14 Jahren … von den Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern unentdeckt schwerste Straftaten zu begehen“.
Unentdeckt!
Dem druckfrischen, von allen Seiten uneingeschränkt in höchsten Tönen gelobten NSU Abschlussbericht des Thüringer Untersuchungsausschusses ist Gegenteiliges zu entnehmen. Die Ausschussmitglieder haben festgestellt, dass mindestens einer der NSU Mitglieder hätte festgenommen werden können und müssen, dass im Umfeld dieser Bande etliche V-Personen waren, dass Sicherheitsbehörden die Flüchtigen sogar – zumindest mittelbar – geschützt haben oder dass die Ermittlungsbehörden nichts unternommen haben, um die „Flüchtigen“ zu finden, dafür umso mehr, um offensichtlich falschen Spuren nachzugehen. Und wer weiß, was der Ausschuss noch alles herausgefunden hätte, wenn keine Akten geschreddert worden wären.
Der NSU konnte also raubend und bombend eine breite Blutspur quer durch Deutschland ziehen, nicht weil er unentdeckt geblieben ist, sondern weil die Behörden wegschauten. Wer das Gegenteil behauptet, trägt spätestens seit dem Vorliegen des Thüringer NSU Berichts die Beweislast. Und wer meint, mit dieser Behauptung auch noch Lehren aus dem NSU Desaster ziehen zu können, schlägt in die selbe Kerbe wie die „blinden“ Behörden in all den Jahren zuvor – man tut so, als würde man etwas tun. Wenn Justizminister Maas verkündet, mit dem neuen Gesetz müssten Ermittler in Zukunft genauer hinsehen, klingt das angesichts der Dimension des bisherigen systematischen Wegsehens mindestens gewagt.
Ebenso gewagt ist die Behauptung, man setze damit Empfehlungen des NSU Untersuchungsausschusses des Bundestags um. Bei diesem Gesetzesentwurf handelt es sich maximal um die Umsetzung eines winzigen Fragments aus dem umfangreichen Empfehlungskatalog des Untersuchungsausschusses; und zwar der Teil, der den Bund kein Geld kostet, die Länder sogar entlastet, nichts ändert und vor allem niemandem wehtut. Aktuell Meinung
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Was ist eigentlich mit den geschredderten Akten passiert? Könnte man die Papierschnipsel nicht dazu verwenden, in mühseliger Kleinarbeit die Aktendokumente wiederherzustellen?
Die konservative Journalisten Zunft hat sich jüngst auf über 800 Seiten zum Thema ausgelassen:
Stefan Aust, Dirk Laabs: Heimatschutz: Der Staat und die Mordserie des NSU, ISBN: 3570552020
Sehr interessant. Das Autoren Duo impliziert, das die Bundesstaatsanwaltschaft eine Institution ist, die dafür zuständig ist Fälle von Terrorismus sowohl zu untersuchen als auch unter dem Teppich zu kehren. Die Bundesstaatsanwaltschaft unterliegt nur formal dem Justizministerium – tatsächlich hat sie mehr mit dem Innenministerium, dem BND und dem Verfassungsschutz zu tun. Der BND und der Verfassungsschutz hat seine sehr eigene Interpretation des Rechts und des „Staatswohls“, die sehr stark abweichen kann vom Geist des Gesetzbuches. Da passiert es einfch einmal, dass Indizien einfach ausgeblendet werden.
Ich bin nicht ganz durch. Aber der BRD Staat ist scheinbar eine Art Sugar Daddy für die rechtsradikalen Kameradschaften gewesen für eine ganze Reihe rassistischer Mordtaten, der sich mit mittelbarer Beihilfe zum Mord über großzügige indirekte Finanzierung von rechtsradikalen Kameradschaften mittels V-Leuten mitschuldig gemacht hat.
Die NSU Terrorzelle ist der Schlüssel um den Zusammenhang zwischen den verbrannten Vietnamesen im Sonnenblumenhaus und den Dönermorden zu verstehen.
Die guten und die schlechten Ausländer – Vietnamesen und Türken – haben sehr wohl etwas gemeinsam. Der Aufstand der Anständigen gegen Rechts ist nur eine Mär – in Wahrheit finanziert der brave Steuerzahler diese Mordgesellen.