Medizinisch begründeter Rasssismus?

Wieso viele Migranten vom Blutspenden ausgeschlossen werden

„Schenke Leben, spende Blut“ – mit diesem Slogan werben das Rote Kreuz und andere Blutspendedienste. Doch viele Menschen sind von dieser Teilhabe dauerhaft ausgeschlossen - vor allem Migranten. Eine Spurensuche.

Von Thi Yenhan Truong Mittwoch, 21.05.2014, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 27.05.2014, 0:47 Uhr Lesedauer: 7 Minuten  |  

Täglich werden in Deutschland 15.000 Blutspenden an Kliniken benötigt, um den Bedarf zu decken. Doch die Spenden, die in Kliniken und dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) gesammelt werden, reichen längst nicht aus: Statt der benötigten 6,5 Prozent gehen dem DRK zufolge gerade einmal 3,5 Prozent aller in Deutschland lebenden Menschen regelmäßig zur Blutspende. In Metropolen ist die Situation meist besser: Laut Dr. Ernst-Markus Quenzel vom Städtischen Klinikum München werden dort monatlich durchschnittlich etwa 6.000 Spenden gesammelt. Zur Urlaubszeit oder bei besonders heißem Wetter könne es dennoch zu Engpässen kommen. Trotz dieser Knappheit werden etwa 10 bis 30 Prozent der Spender abgewiesen. Meist geschieht das aus nachvollziehbaren Gründen: zu niedrige Eisenwerte, Einnahme bestimmter Medikamente oder kürzlich erfolgte Operationen. In nicht wenigen Fällen lautet die Begründung Geburtsland.

So auch bei Maria Wefers*. Dreimal war sie am Bonner Uniklinikum zum Blutspenden. Dann wurde sie aufgrund ihres Geburtsortes als Spenderin abgelehnt: „Im Klinikum hieß es: ‚Sie sind ja in Kuala Lumpur geboren‘. Mir wurde in wenigen Worten erklärt, warum ich nicht mehr Blut spenden dürfe.“ Dieser liege in einem Malariagebiet, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie infiziert sei. Die 37-jährige Historikerin und Afrodeutsche erinnert sich an ihre Erlebnisse bei der Blutspende. „Ich war einerseits überrumpelt und zugleich eingeschüchtert.“ Weshalb die Malariagefahr bei den ersten drei Spenden keine Rolle spielte, kann sie sich nicht erklären. Vor allem angesichts der Tatsache, dass das DRK zur selben Zeit Blutspendeaktionen beim Auswärtigen Amt durchführte: „Ich vermute, dass Diplomaten zur Blutspende zugelassen werden, sofern ihr Aufenthalt dort einige Jahre zurückliegt. Die aber, die diese Region als Geburtsort in ihrem Pass stehen haben, fliegen raus.“

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Süheda Tozlu, Studentin der Sozialwissenschaften an der Universität Oldenburg, berichtet von ähnlichen Erlebnissen: „Ich war mit einem Freund bei einer Blutspendeaktion des Roten Kreuzes auf dem Campus. Er hatte im Fragebogen angegeben, dass er aus Kamerun kommt. Daraufhin teilte die Ärztin ihm mit, er könne wegen einer hochgradigen Malariagefährdung in seiner Heimat nicht spenden.“ Dabei lebt ihr Bekannter bereits seit mehreren Jahren in Deutschland und weist keine Malariasymptome auf.

Keine standardmäßigen Malariatests
Malaria ist nach wie vor eine gefährliche Infektionskrankheit und kann tödlich enden. Erst Ende April starb der österreichische Regisseur Michael Glawogger daran. Laut Angaben des Robert-Koch-Instituts werden jährlich etwa 500 Malariafälle in Deutschland registriert. Meistens handelt es sich bei den Erkrankten um Menschen, die sich im Urlaub oder bei Geschäftsreisen im Ausland angesteckt haben. Der Malariaerreger ist durch Bluttransfusionen übertragbar, deshalb hat die Bundesärztekammer in Berlin entsprechende Richtlinien für die Blutspende festgelegt. Demnach sind Menschen, die in Risikogebieten geboren oder aufgewachsen sind, für wenigstens vier Jahre nach Verlassen des Landes ausgeschlossen. Im Wortlaut heißt es weiter: „Vor Aufnahme der Spendetätigkeit muss durch eine gezielte Anamnese, klinische Untersuchung und durch eine validierte und qualitätsgesicherte Labordiagnostik festgestellt werden, dass kein Anhalt für Infektiosität besteht.“ Zugleich erklärt Quenzel aber: „Eine standardmäßige Austestung auf Malariaerreger erfolgt nicht.“ Die Beweispflicht liegt so bei den Spendenden selbst: Sie müssten ihre Gesundheit nachweisen. Das ist aber nicht so einfach.

Das Robert-Koch-Institut weist zwar darauf hin, dass es eine mikroskopische Untersuchung als „kostengünstig durchzuführende labordiagnostische Maßnahme bei Malariaverdacht“ gibt, allerdings „schließt ein negatives Untersuchungsergebnis die Erkrankung nicht sicher aus“. Wie bei allen Testverfahren gibt es eine statistisch mögliche Fehlerquote, Betroffene haben dadurch keine Chance, ihre Malariafreiheit zweifellos zu belegen. Stattdessen verlassen sich die Blutspendedienste ausschließlich auf Biografieangaben, ob jemand spenden darf. Ergebnis: Die Ausschlusskriterien öffnen strukturellem Rassismus Tür und Tor, Menschen mit einer Migrationsbiografie werden häufiger ausgeschlossen.

Kulturelle Prägung
Kathrin Hagemann hat an der Europa Universität Viadrina in Frankfurt/Oder über Diskriminierung bei Blutspenden geforscht. Medizinische Richtlinien existieren ihrer Erfahrung nach nicht in einem luftleeren Raum und sind daher auch nicht von sozialen Machtstrukturen frei. „Bei der Blutspende von Diskriminierung zu sprechen, ist umstritten, weil medizinische Kriterien als objektiv gelten. Einerseits beruhen sie zum Teil auf problematischen Ideen, etwa was Malaria angeht“, erklärt Hagemann. Andererseits agiere das Personal auch diskriminierend: „Es gab und gibt Fälle von ‚racial profiling‘: Menschen werden dann schon am Eingang abgefangen und gefragt, wo sie geboren wurden – noch bevor sie überhaupt den Fragebogen erhalten haben.“ Beim Münchner Blutspendedienst versucht man, das Personal zu sensibilisieren, erklärt Dr. Quenzel: „Das ärztliche Gespräch findet in einem vertraulichen Rahmen statt und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Unser spendeärztliches Personal ist hoch qualifiziert und wird regelmäßig im Umgang mit unseren Spendern geschult.“ Die Besprechungsräume beim Blutspendedienst sind tatsächlich schalldicht und die Türen beim Vorgespräch geschlossen. Ob Diskretion aber bei mobilen Spendeaktionen gewährleistet ist und ob das Personal Anti-Diskriminierungstraining erhält, bezweifelt Hagemann.

Ein weiterer kultureller Faktor: Malaria wird als Tropen- und Subtropenkrankheit eingestuft und somit zu einer Bedrohung von außen, dabei war Malaria bis in die 1960er Jahre hinein auch in Süd- und Mitteleuropa verbreitet. Die Deklaration als fremde Krankheit, die mit Entwicklungsländern und – versteckt – mit Menschen anderer Hautfarbe in Verbindung gebracht wird, wurzelt auch in der Geschichte des europäischen Kolonialismus: Die dunkelhäutigen Kolonialisierten waren es, an denen sich angeblich Europäer ansteckten und die man entweder durch räumliche Verbannung oder durch Medikamente „unschädlich“ machen wollte.

„Viele Spender empfinden die Beurteilungsprozedur als eine Art Prüfung, mit dem ein Urteil verknüpft ist. Blut spenden dürfen ist die Bestätigung, gesund zu sein. Dagegen heißt abgelehnt zu werden für viele: ‚Ich bin nicht gut genug, vielleicht sogar krank’”, erklärt Hagemann weiter. Gerade weil die Blutspende als Dienst an der Gemeinschaft beworben wird und Spender als wertvolle Mitglieder einer Gesellschaft gelten, trifft eine Ablehnung spendewillige Migranten umso härter. Bei der Blutspende wiederholt sich, was im Alltag vieler Menschen mit Migrationshintergrund immer präsent ist: Bin ich Teil dieser Gesellschaft oder stehe ich außerhalb? Ein Ausschluss von der Blutspende bedeutet dadurch auch eine Ablehnung durch die Gesellschaft. Wefers, Tozlu und anderen geht es um das Recht, einen Beitrag zur Gemeinschaft, der sie sich zugehörig fühlen, leisten zu dürfen. Das wird ihnen jedoch verwehrt. Gesellschaft Leitartikel

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  1. Wendy sagt:

    Ist „struktueller Rassismus“ nun das neue Modewort?

    Wenn ein Risikogebeit festliegt (HIV ist z.B. in vielen Ländern des afrikanischen Kontinents sehr weit verbreitet, viele Malaria-Risikogebiiete und so weiter) – sollte das Wohl des PATIENTEN!!!! der das Blut eventuell erhält an erster Stelle stehen.
    Daran sollte auch der Spendewillige denken und wenn er selber nicht ausschließen kann das er mal gestochen wurde – einfach nicht spenden!

    Wenn auch nur das geringste Risiko besteht, dass da eine eventuelle Infektion vorliegt, ist der Spender auszuschliessen – fertig!

    Das gleiche gilt ja auch für Inhaftierte, Homosexuelle (viel höheres HIV Risiko statistisch!) Drogensüchtige (Hepathitis) und und und – sind die dann „(rassistisch) diskriminiert“ ? Nein. Das gleiche gilt natürlich für Menschen älteren Semester,s denn Blut spenden ist in der Regel auch nur bis zu einem gewissne Alter erlaubt.

    Es darf auch nicht jeder der hier lebt spenden, ein fester Wohnsitz und ein Personalausweis waren hier für die Anmeldung Vorraussetzung. Was macht ein spendewilliger Obdachloser dann? Gleich „Diskriminerung!“ rufen?

    Man darf eines nicht vergessen – Blutspenden kosten auch Geld, die Untersuchungen sind nicht umsonst, das ist ein Geschäft, auch für den DRK. Die Ablehnung hat auch wirtschaftliche Interessen denn jede verworfene Spende verursacht Kosten.

    Ich bin selber regelmäßiger Spender und wurde auch schon ab und an abgewiesen. Z.B. weil ich in Urlaub war, oder weil eine OP mit Narkose notwendig war, oder meine Werte einfach nicht gut sind und ich zu hohen Blutdruck hatte

    Alle Patienten die mal eine Spende erhalten haben sond den Spendewilligen dankbar, selbst wenn diee nicht spenden durften. Beim DRK wird den Spendewilligen aber abgelehten in der Regel daher trotzdem ein großer Dank ausgesprochen – und das sollte reichen.

  2. saggse sagt:

    Da aus Blutspenden auch Plasmaprodukte hergestellt werden, die nicht wie Vollblutkonserven oder Erykonzentrate lediglich bei einem einzigen , sondern z.T. bei hunderten Patienten Anwendung finden, ist das Risiko der Übertragung infektiöser Erkrankungenso gering wie irgendwie möglich zu halten. Deshalb werden bestimmte Bevölkerungsgruppen, die einfach ein statistisch wesenlich höheres Risiko haben, eine Infektionskrankheit zu übertragen als Blutspender ausgeschlossen – das hat überhaupt nichts mit der Zuschreibung negativer oder abwertender Eigenschaften wie schmutzig, unhygienisch oder krank zu tun. Außerem ist die Befindlichkeit „gesund“ oder „krank“ sehr subjektiv zu beurteilen. Ein aus der Reihe tanzender Laborwert bedeutet nicht, daß man krank ist, kann aber dazu führen, daß einem das Recht (gibt es das überhaupt ?) Blut zu spenden verwehrt wird.

  3. saggse sagt:

    „Wefers, Tozlu und anderen geht es um das Recht, einen Beitrag zur Gemeinschaft, der sie sich zugehörig fühlen, leisten zu dürfen. “

    M.E. ein Denkfehler – die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft bemisst sich nicht nach dem der Möglichkeit Blut spenden zu können, da gibt es tausende andere Gelegenheiten, dies unter Beweis zu stellen.