Gebühren für Aufenthaltstitel
Innenministerium beendet Gebührenabzocke in Ausländerbehörden
Für einen Aufenthaltstitel müssen Türken ab sofort nicht mehr 135 Euro Gebühren zahlen, sondern nur noch 28,80 Euro. Das Innenministerium reagiert damit auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und behandelt Türken in Zukunft wie EU-Bürger.
Montag, 19.05.2014, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 21.05.2014, 1:11 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Mehr als ein Jahr hat die Bundesregierung gebraucht, um die Gebührenabzocke in Ausländerbehörden zu beenden. Nun ist es so weit: Ab sofort zahlen türkische Staatsbürger für Aufenthaltsdokumente nicht mehr Gebühren als Unionsbürger. Bisher verlangten Ausländerbehörden bei Türken für vergleichbare Dokumente teilweise das fünffache an Gebühren.
Unausweichlich war die Gebührenanpassung aus Sicht der Bundesregierung nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im März 2013 geworden. Die Leipziger Richter hatten entschieden, dass Gebühren, die von Türken für Aufenthaltsdokumente erhoben werden, nicht mit dem Assoziationsrecht EU-Türkei zu vereinbaren sind, wenn sie im Vergleich zu entsprechenden Gebühren für Unionsbürger unverhältnismäßig hoch sind. Zuvor war das Verwaltungsgericht Aachen zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen.
Rückerstattung in Millionenhöhe
Der Entscheidung lag der Fall eines türkischen Arbeitnehmers zugrunde, der innerhalb von wenigen Jahren drei Mal tief in die Tasche greifen musste. Die Behörde verlangte für die Verlängerung und Ausstellung seines Aufenthaltstitels Gebühren in Höhe von 40, 30 und 135 Euro. Zum Vergleich: von Unionsbürgern werden für ähnliche Dokumente lediglich 8 bzw. 28,80 Euro erhoben.
Lesetipp zum Assoziationsrecht: Im Februar 2013 stand im Bundestag eine Beratung zur „Klarstellung des assoziationsrechtlichen Rechtsstatus Staatsangehöriger der Türkei“ an. MiGAZIN dokumentierte die Redebeiträge im Wortlaut.
Der Streit um die Gebührenabzocke wird schon seit vielen Jahren geführt. Das Innenministerium wies bisher alle Bedenken zurück, teilweise in haarspalterischer Manier und juristischer Spitzfindigkeit. Ausdrücklich machte erstmals die Linkspartei im Jahre 2009 die Bundesregierung auf die rechtswidrigen Gebühren aufmerksam und seitdem mehrmals. Das Assoziationsrecht wiederum datiert sogar aus dem Jahre 1964 und gilt seit dem vorrangig vor nationalen Vorschriften.
Im Raum steht daher die Rückerstattung der über viele Jahre zu Unrecht erhobenen Gebühren in Millionenhöhe. Die Bundesregierung sieht sich allerdings nicht zuständig, wie sie bisher mehrmals mitgeteilt hat. Vielmehr stünden die Bundesländer in der Pflicht. Nun wird abzuwarten sein, ob und inwieweit diese tätig werden und den türkischen Staatsbürgern die zu Unrecht erhobene Gebühren rückerstatten. Der Gebührensenkung jedenfalls haben sie im Bundesrat – wohl oder übel – zugestimmt. (bk) Aktuell Politik
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„Im Raum steht daher die Rückerstattung der über viele Jahre zu Unrecht erhobenen Gebühren in Millionenhöhe.“
Wohl kaum, die Kostenentscheidungen dürften mittlerweile bestands- / rechtskräftig sein. (1 Monat bei Bekanntgabe mit Rechtsbehelfsbelehrung, ansonsten 1 Jahr).
Die Überschrift ist irreführend und zwar vollkommen. Türken mussten bislang nicht für jeden Aufenthaltstitel 135 Euro zahlen, sondern nur für den unbefristeten. Und dies auch nur einmalig.
@Matthias
Das stimmt nicht. Als ich meinen neuen Pass erhalten habe und dann beim Ausländeramt den neuen eAT beantragte, sollte ich 135 € zahlen. Als ich dann fragte, was es sich eigentlich auf sich hat mit den Gebühren. Dann wurde mir erklärt, dass, wenn ich über ein Jahr beim gleichen Arbeitgeber arbeite, dann nur 28,80 € zahlen brauche. Ausländeramt benötigte nur eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. Ich hätte auch nicht fragen können und doch die 135 € blechen können. Vom Ausländeramt gab es keine Info vorher dazu.
Und deine Aussage, dass man es nur einmal zahlen muss ist irreführend. Ich hatte einen unbefristeten aufgeklebten Aufenthaltstitel im alten Pass, aber das hat keinen interessiert.
Dann hat das Ausländeramt falsch informiert. Die Gesetzeslage dazu ist eindeutig. Man zahlt für die Niederlassungserlaubnis einmalig 135,- als eAT. Wenn man schon eine besitzt, handelt es sich nur um einen Übertrag für den man mittlerweile (wenn man nicht gerade assoziationsberechtigter Ausländer ist) 60,- €.
@ Mike u.a
Zur Richtigstellung…..
Entgegen der vertretene Auffassung kann gegen eine fehlerhafte Gebührenbescheid oder Gebührenerhebung (Verwaltungsakt) können die Betroffene auch noch nach Eintritt der Bestandskraft der Gebührenerhebung korrigieren lassen und die Nachzahlung des sich hieraus ergebenden Unterschiedsbetrages verlangen. Erforderlich hierfür ist, dass der Betroffene ein Überprüfungsantrag bei der Ausländerbehörde stellt. aus dem Überprüfungsverfahren können Nachzahlungen für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren vor Beantragung der Überprüfung resultieren. Selbst wenn der Überprüfungsantrag keinen Erfolg haben sollte, können die Betroffene gegen den ergangenen Bescheid der Widerspruch einlegen und anschließend den Rechtsweg beschreiten.
Die Gebührenabzocke wird dann aber tatsächlich teuer für den Steuerzahler
Eigentlich ist jedem Ausländer zu empfehlen, bei gewissem Behördengang, immer einen Zeugen mitzunehmen. Am besten einen Anwalt. Dieses kann ich aus eigenen Erfahrungen strengstens empfehlen. Wenn sie einen guten Anwalt finden, stellt er auch gleich der Behörde die Rechnung aus. Deutschland ist ein freiheitlich demokratischer sozialer Rechtsstaat und Beamtenwillkür ist nicht erlaubt. Oder vielleicht doch?
Bakschischmentalitaet in der BRD nicht erst seit gestern… Fakelaki im Spiessergewand.. Nepotismus der minderbemittelten Beamtenseelen.. Sozialschmarotzer im legalen Mantel einer Staendegesellschaft.. Soll ich weiter machen?
Toll Cengiz, ganz toll. Am Besten man fördert diese Vorurteile. Nepotismus der minderbemittelten Beamtenseelen…..
Die Braune Grütze argumentiert genauso! Alle werden über einen Kamm gescheert. Da hilft es auch nicht, wenn man ein paar Fremdwörter kennt.
…Die Braune Grütze argumentiert genauso!…
Ja, doof, oder?