Ausländische Ärzte

NRW fordert einheitliche Sprachtests für ausländische Ärzte

In Nordrhein-Westfalen müssen ausländische Ärzte nicht nur Hörverstehen und Sprachfertigkeit nachweisen, sondern auch schriftliche Ausdrucksfähigkeit. Gesundheitsministerin Steffens fordert bundesweite Standards.

Montag, 13.01.2014, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14.01.2014, 2:08 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Innerhalb von weniger als zehn Jahren hat sich in Deutschland die Zahl der berufstätigen Ärzte aus dem Ausland nahezu verdoppelt. Allein in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern stammen rund 6.000 der etwa 37.500 Ärzte aus dem Ausland, das entspricht einem Anteil von etwa 16 Prozent. Diese müssen vor der Arbeitsaufnahme neben gleichwertigen Fachkenntnissen auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachweisen.

Nun hat die nordrhein-westfälische Landesregierung die Zuständigkeit für die Durchführung von Sprachtests für ausländische Ärzte, auf die Ärzte- und Zahnärztekammern übertragen. Sie sind nach dem Heilberufsgesetz originär für die Fort- und Weiterbildung der Ärzteschaft zuständig. Die Kammern wurden angewiesen, nicht nur das Hörverstehen und die Sprachfertigkeit, sondern auch die schriftliche Ausdrucksfähigkeit zu überprüfen. „Ärzte müssen nicht nur dieselbe Sprache sprechen wie ihre Patienten, sie müssen auch in der Lage sein, Arztbriefe und Gesundheitsbescheinigungen richtig zu formulieren“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens anlässlich der Bekanntgabe des Inkrafttretens der neuen Zuständigkeit.

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Bundesweite Standards gefordert
Zugleich forderte die Ministerin eine Angleichung der Sprachtests für alle Bundesländer auf dem Niveau von Nordrhein-Westfalen, um einen Prüfungstourismus in Deutschland zu verhindern. „Ausländische Ärzte mit schwachen Deutschkenntnissen dürfen nicht gezielt in andere Bundesländer gehen und dort ihre Approbation erhalten“, so Steffens.

Hintergrund: Ärzte aus dem Ausland müssen zur Berufsanerkennung in NRW mindestens das Qualifikationslevel B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (CEFR) sowie fachsprachliche Kenntnisse zur formalen Zulassung nachweisen. Auch eine mündliche Prüfung mit einem simulierten Arzt-Patienten-Gespräch ist in NRW Standard. Daran ändert sich durch Übertragung der Sprachtest an die Ärztekammern und Zahnärztekammern nichts.

Bundeseinheitliche Vorgaben gibt es seit dem 1. Januar 2014 auch für die Durchführung von Kenntnisprüfungen, in denen ausländische Ärzte die Gleichwertigkeit ihrer medizinischen Fähigkeiten nachweisen müssen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat durch eine Rechtsverordnung festgelegt, dass Personen, die ihre Ausbildung außerhalb der Europäischen Union absolviert haben, in einer mündlichen Prüfung mit simuliertem Patientengespräch vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten wie in Deutschland ausgebildete Mediziner dokumentieren müssen. Diese Prüfung entspricht in etwa dem deutschen Staatsexamen. „Auch dies ist ein lange überfälliger Schritt zur Vereinheitlichung des Berufszugangs für Ärzte in Deutschland“, betonte die Ministerin. (fs) Aktuell Politik

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