Etliche Beschwerden

EU-Kommission nimmt Bundesregierung wegen Visa-Wartezeiten ins Visier

Deutschland könnte bald ein EU-Vertragsverletzungsverfahren ins Haus flattern. Wie aus einem Schreiben der EU-Kommission hervorgeht, liegen etliche Beschwerden von Reisenden über erhebliche Visa-Wartezeiten in den deutschen Auslandsvertretungen vor.

Dienstag, 08.10.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 14.10.2013, 21:57 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Verwundert reibt sich Ahmet* die Augen. Er hält ein Ablehnungsschreiben der deutschen Botschaft in Ankara in den Händen. Darin steht, dass seine Mutter kein Besuchervisum erhält, weil unklar sei, wann sie ein- und ausreisen wird. Vorsichtshalber schaut Ahmet noch einmal auf das bereits gebuchte und bei der Botschaft eingereichte Flugticket. Dort sind sowohl Ankunft als auch Abflug klar und deutlich dokumentiert. Er ist und fassungslos.

Zeit für ein klärendes Gespräch oder eine schriftliche Remonstration hat seine 69jährige Mutter nicht mehr. Die Hochzeit seiner Tochter wird damit wohl ohne die Oma stattfinden müssen. Dabei hatten er und seine Mutter sich viel Mühe gegeben bei der Antragstellung, mehrere Bürgschaftserklärungen, Verdienstnachweise, ärztliche Atteste, die belegen, dass die Mutter kerngesund ist, hatten sie ihrem Antrag beigelegt. Alles umsonst.

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Kein Ausnahmefall
Ahmet uns seine Mutter sind kein Ausnahmefall. Antragsteller in anderen Ländern müssen statistisch gesehen viel häufiger mit einer Ablehnung rechnen – aus welchen Gründen auch immer -, längere Reisen bis zur nächsten Botschaft auf sich nehmen und in der Regel auch viel länger warten, ehe sie überhaupt einen Termin bei einem der deutschen Auslandsvertretungen bekommen.

In Kairo etwa müssen Deutschlandbesucher durchschnittlich 66 Tage warten, in Kiew 42 Tage und in Peking fast vier Wochen. Das verstößt gegen den europäischen Visa-Kodex. Danach müssen Antragssteller innerhalb von zwei Wochen einen Termin bekommen. Und weil Deutschland diese Frist häufig nicht einhalten kann, hat die EU-Kommission unter anderem gegen Deutschland ein Pilotverfahren eröffnet, eine Vorstufe zu einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren.

Etliche Beschwerden
In einem Schreiben an die Bundestagsabgeordnete Sevim Dağdelen (Die Linke), die sich nach mehreren mahnenden Anfragen an die Bundesregierung schließlich an die Kommission gewandt hatte, teilt die Kommission mit: „Der Kommission liegen über Ihre Beschwerde hinaus etliche ähnliche Beschwerden von Drittstaatsangehörigen, EU-Bürgern und Behörden von Drittländern über erhebliche Verzögerungen betreffend die Vereinbarung eines Termins für die Beantragung von Schengen Visa in einigen konsularischen Vertretungen (Visumstellen) der Mitgliedstaaten vor.“

In dem Schreiben bestätigt die Kommission zudem, was Dağdelen der Bundesregierung mehrfach vorgetragen hat: dass „systematische Wartezeiten von mehr als zwei Wochen, denen sämtliche Visumantragsteller im Laufe des Jahres oder in bestimmten Perioden des Jahres“ ausgesetzt sind, einen Verstoß gegen EU-Recht darstellen und „nicht hinnehmbar“ sind.

Verbotene Privatisierung auf Kosten von Reisenden
Nicht erlaubt ist laut EU-Kommission auch die mittlerweile gängige Praxis, das Visumverfahren an externe Dienstleister auszulagern. In ihrem Schreiben teilt die Kommission mit, dass eine solche Auslagerung aufgrund zusätzlicher Kosten für die Reisenden nur „aufgrund besonderer Umstände“ erlaubt ist und „als letztes Mittel“ eingesetzt werden dürfen. In China, Russland, der Ukraine oder der Türkei ist das aber die Regel mit der Folge, dass Antragssteller zu den Visagebühren zusätzlich 20 Euro für den externen Dienstleister zahlen müssen.

Die Bundesregierung betreibe die Teil-Privatisierung des Visumverfahrens ohne Not und quasi aus Prinzip, kritisiert Dağdelen. „Es ist ein Skandal, wenn auf offiziellen Internetseiten deutscher Auslandsvertretungen der Eindruck erweckt wird, Visaanträge müssten grundsätzlich über die privaten Dienstleister eingereicht werden und zugleich verschwiegen wird, dass nach EU-Recht eine kostenlose Antragstellung innerhalb von zwei Wochen in den Visastellen weiterhin immer möglich sein muss“, so die Linkspolitikerin weiter.

Irreführende Informationen
Eine stichprobenartige Recherche im Internet zeigt tatsächlich, dass nicht wenige deutsche Vistastellen die Reisenden in die Irre führen. In der Türkei etwa werden sie nicht einmal darauf hingewiesen, dass die Antragstellung weiterhin ohne Zusatzkosten direkt in den Visastellen möglich ist. Auch in einem verlinkten Hinweisblatt wird zunächst der Eindruck erweckt, die Inanspruchnahme des externen Dienstleisters sei zwingend. „Alle Anträge für Schengenvisa sind grundsätzlich in den Büros der Firma iDATA zu stellen“, heißt es dort. Nur mit viel Glück entdeckt der Reisende den versteckten Hinweis ganz weit unten, dass ein Antrag auch direkt bei der Botschaft gestellt werden kann.

Wenn Ahmet Glück hat, kann seine Mutter die Familie in Deutschland – es wäre das erste Mal seit Ahmet vor 47 Jahren nach Deutschland gekommen ist – zu einem späteren Zeitpunkt besuchen, sofern die Fluggesellschaft das hart ersparte Flugticket zu einem hoffentlich geringen Aufpreis umbucht. Zuvor müssen Ahmet und seine Mutter aber eine Remonstration schreiben oder gleich einen neuen Antrag stellen.

Immer mittwochs zwischen 13 und 14 Uhr
Glücklicherweise wohnt die Mutter in Ankara und hat damit vergleichsweise günstige Rahmenbedingungen. Sie kann sich telefonisch einen Termin geben lassen. In Istanbul müsste die 69jährige dafür persönlich Schlange stehen. Dort werden die Termine auch „direkt in der Visastelle“ vergeben, heißt es im Hinweisblatt der Botschaft – mittwochs zwischen 13 und 14 Uhr. Oder sie wendet sich gleich an den externen Dienstleister und packt mehr Geld ein. (es)

* Name geändert Leitartikel Politik

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  1. Lynx sagt:

    Solche Mißstände scheinen nicht nur bezüglich der Visumsanträge zu bestehen, sondern auch der Ausstellung von neuen Reisepässen. Früher brauchte man nur den alten (bundesdeutschen) Reisepaß und die Aufenthaltserlaubnis im Gastland vorzulegen, doch jetzt werden, wie im Falle meiner Frau, auch beglaubigte Übersetzungen der Geburtsurkunde und der Heiratsurkunde verlangt. Da die Sachbearbeiterin beim ersten Termin nicht mitgeteilt hatte, welche Dokumente zusätzlich noch vorzulegen seien, konnte die Antragstellung auch beim zweiten Termin nicht abgeschlossen werden. Da die Terminvergabe nur noch über Internet erfolgt und alle Termine über Wochen hin ausgebucht sind, kommt der dritte Termin für den vorgesehenen Reisetermin zu spät, da bis zum Eintreffen des neuen Passes nochmals vier bis sechs Wochen einzuplanen sind. Die zuständigen Sachbearbeiter in der Botschaft antworten weder auf Telephonanrufe, noch beantworten sie E-Mails. Wie es heißt, buchen die einheimischen, von der Botschaft anerkannten Übersetzer die Termine, um sie dann an ihre Kunden zu verkaufen. Zuletzt wurde uns durch einen Wachmann vor der Botschaft übermittelt, meine Frau solle versuchen, mit ihrem abgelaufenen Paß in die BRD einzureisen.
    So schafft sich Deutschland auch mit den Dienstleistungen seiner Auslandsvertretungen ab, nicht nur für außereuropäische Visumsantragsteller, sondern auch für deutsche Staatsbürger.

  2. R.Reimer sagt:

    Das ist immer noch so… und es wird sich daran auch nichts ändern, weil es Macht ist, welche durch die Visa Stellen demonstriert wird. Ein Beispiel: Deutsche Botschaft Manila. Ein Termin für ein Visa zum Familennachzug kann Heute am 11.5.2017 gebucht werden für den 3.8.2017, das sind also noch 12 Wochen… Remonstrationen dauern dort Grundsätzlich 6 Monate und 5 Tage… Nachfragen werden nur beantwortet wenn das Auswärtige Amt hinzugezogen wird und eine Vollmacht vom Antragssteller vorliegt, obwohl der Einladende eine Verpflichtungserklärung abgeben muss und daher Betroffener ist.

  3. Wolfgang Gerlach sagt:

    Zur Zeit scheinen deutsche Auslands-Vertretungen sowohl klare deutsche gesetzliche Vorgaben als auch Grundsätze logischen Handelns vorsätzlich zu missachten.
    Warum DAS so ist, scheint nicht klärbar.
    Folgende eindeutigen deutschen gesetzlichen Vorgaben scheinen unsere Auslands-Vertretungen seit Jahrzehnten „nicht zu jucken“:
    Beispielsweise bei den Formalitäten zu Visa-Beantragungen handelt es sich rechtlich gesehen um „einseitige Verträge“.
    Aber einer „einseitigen Leistungs-Bestimmung“ einer „Hoheit“ sind Grenzen gesetzt:
    Beispielsweise ist nach § 315 BGB Bestimmung der Leistung durch eine (der Parteien) Partei nur dann verbindlich, wenn diese der Billigkeit entspricht.
    Wen es näher interessiert, kann sich im Internet schlau machen, wenn er eingibt:
    Den Begriff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
    und die Begriffe: Billigkeit, Zumutbarkeit, Angemessenheit, Verkehrs-Sitte, Treu und Glauben, angemessene Vorleistung.
    Eine grobe Auswahl an gesetzlichen Bedingungen zur Sache ist
    beispielsweise zu finden bei den BGB-Paragraphen:
    48, 157, 168, 242, 311, 315, 319, 320, 660, 815

    Seit weit länger als 10 Jahren versuchen beipielsweise auch Bundestags-Abgeordnete die widergesetzlichen Teile der Visa-Vergabe-Praxis deutscher Auslands-Vertretungen anzugreifen und abzuschaffen – bis jetzt ohne sichtbaren Erfolg.

    Vielleicht findet sich jemand anders, der so langen Atem und so gute Kontakte hat, dass er „es“ besser hinbekommt ?!
    Falls ja, gerne mit meiner Unterstützung !

    Wolfgang Gerlach,
    meine email: in.marmaris@gmail.com

  4. President Obama sagt:

    Das BGB ist nicht anwendbar in Visaverfahren. Wir befinden uns im öffentlichen Recht und das BGB gehört zum Privatrecht.

  5. Wolfgang Gerlach sagt:

    Danke für die Belehrung, was „nicht anwendbar“ !
    Wirklich , denn ich lerne gerne dazu!!

    ABER, sehr geehrter „President“ – ein „konstruktiver“ (statt destruktiver) Kommentar hätte ihnen noch besser gestanden. Oder ?!

    Wie ich -dank Ihrer Info- i lernte, gehört zwar das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch NICHT zum öffentlichen Recht –
    das StGB (Straf-Gesetzbuch) aber schon.

    Also, was halten Sie davon, wenn man die tdeutschenAuslandsvertretungen in der Türkei beispielsweise wegen „Verdacht auf Nötigung“ anzeigt:

    Denn, wer Visum beantragt , wird im Prinzip gezwungen , einen Hin/Rückflug zu buchen, damit sein Antrag überhaupt bearbeitet wird ! ! !
    Auch staatliches Handeln darf NICHT gegen die bestehenden Rechtsvorschriften verstossen ! ! !

    Fröhliches Mitdenken – freundliche Grüsse !
    Wolf

  6. Wolfgang Gerlach sagt:

    Mittlerweile stellte ich fest, dass die Botschaften mehrerer EU-Staaten vor Visa-Erteilung ein Rück-Flug-Ticket sehen möchten.
    „Eigentlich“ ist DAS so übel wie überflüssig.

    Da fragt man sich also: wem könnte DAS nutzen —->
    natürlich all den Flug-Gesellschaften,
    welche die SO schätzungsweise 10% nicht angetretenen Flüge „vorsorglich“ nochmal verkaufen können und werden –
    und wahrscheinlich in Folge davon auch den entsprechenden Visa-Stellen, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit üppige „Danke-Schöns“ für ihre üblen Ticket-Zwang -zum Nutzen der Fluggesellschaften- erhalten.
    Ich versuchte, dagegen anzugehen-
    was mir nur insofern gelang, als „man“ sich dann doch nicht traute,
    einem von mir betreuten Menschen wegen fehlendem Rück-Ticket das Visum zu verweigern.
    Aber weder über Botschaft/Konsulat noch über Politiker und Aussenministerium gelang es mir (trotz mehrerer „Anläufe“ ) , an dieser üblen Sache etwas zu ändern. Der Rechtsstaat Deutschland ist eben -wenns ihm passt- scheinbar begriffs-stutzig und auch sehr, sehr schwerhörig.
    Schade !

  7. Lemon sagt:

    Die deutsche Botschaft in Manila lehnt nach Belieben offizielle Dokumente der PSA (philippinische Behörde für Registrierungen) ab. Z.B., weil der Name der Mutter in Dokumenten vollständig ausgeschrieben wird.
    Die Wartezeiten für einen Termin zur Visa-Beantragung betragen mehrere Monate. Dokumente müssen VORHER beschafft werden und verlieren ihre Gültigkeit bis der Termin ansteht (z.B. Ledigkeitsbescheinigung). Es werden Dokumente von Europäern verlangt, die nicht in z.B. Deutschland erhältlich sind. Der Deutsch-Test für Ausländer ist nur erforderlich, weil ich deutscher Staatsbürger bin und somit werden wir aufgrund meiner Nationalität diskriminiert. Beim Interview wird einem Nicht-EU-Bürger das Reisen durch Europa negativ notiert und gesagt, dass das nicht ok wäre und die Erfolgschancen mindert (obwohl die Reisen nicht im Schengen Raum stattfanden und medizinische Gründe haben). Es werden private Dinge gefragt, die für die VISA Bearbeitung keine Relevanz haben dürfen und mein Recht als EU-Bürger auf Privatsphäre verletzen. Bestimmte Angelegenheiten und Anforderungen werden an externe Dienstleister ausgelagert, was erhebliche Kosten für den Antragsteller bedeutet. Originale werden einbehalten und es wird einem gesagt, man solle sie erneut beantragen. Es werden Formulare gefordert, die dem Zweck widersprechen (Familiennachzug erfordert Ausreisedatum und Unterschrift – damit werde ich dazu gezwungen, zu versprechen, dass ich die EU verlasse, wenn die eingetragene Zeit abläuft). Die Wartezeit zur Bearbeitung wird für 6 Monate angegeben. In meinem Fall ist es der Nachzug von Familienangehörigen (meiner Frau) und die deutsche Botschaft verhindert bewusst die Ausübung der Ehe. Dass das alles purer Stress und existenzbedrohend ist, sollte offensichtlich sein. Seit einem Jahr habe ich durch diesen Stress Kreislaufprobleme und muss weiterhin die Willkür der Behörden ertragen.

    To long – didnt read: Die deutsche Botschaft verhält sich im Ausland nicht repräsentativ für Deutschland, sondern ausländerfeindlich, rechtswidrig und höchst respektlos, auch zu deutschen Staatsbürgern. Man sollte direkt einen Anwalt einschalten, der die Dokumente prüft und bei der Vorbereitung hilft.