Nach CERD-Rüge

Bundesregierung fordert neue Ermittlungen gegen Sarrazin

Die Bundesregierung stellt in seiner Stellungnahme an den UN-Antirassismus-Ausschuss schärfere Gesetze gegen Rassismus in Aussicht. Außerdem soll erneut geprüft werden, ob Thilo Sarrazins Äußerungen strafrechtlich geahndet werden können.

Montag, 15.07.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 19.07.2013, 1:20 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

In einer Verbalnote an den Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen (CERD) stellt die Bundesregierung Änderungen der Gesetzgebung gegen Rassismus in Aussicht. „Die Bundesregierung prüft aktuell die deutsche Gesetzgebung zur Strafbarkeit rassistischer Äußerungen im Lichte der Äußerungen des Ausschusses“, heißt es darin nach Informationen des Tagesspiegels. Zudem sei die Berliner Staatsanwaltschaft gebeten worden, „jede Möglichkeit zu prüfen, die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung zu überdenken“.

Die Erklärung der Bundesregierung ist eine Reaktion auf eine CERD-Rüge vom April dieses Jahres. Der UN-Ausschuss hatte Deutschland vorgeworfen, die Äußerungen Thilo Sarrazin zu Türken und Arabern nicht geahndet zu haben. Innerhalb von 90 Tagen sollte sich Deutschland erklären, mit welchen Maßnahmen sie reagiert wolle.

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CERD-Rüge Auslöser
Auslöser der CERD-Rüge war ein Strafantrag der Türkischen Gemeinde Berlin-Brandenburg (TBB) wegen Beleidigung und Volksverhetzung, der 2009 von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. Sarrazins Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, lautete die Begründung. Der TBB gab nicht nach und wandte sich an den Antirassismus-Ausschuss.

Die jetzt bekannt gewordene Stellungnahme der Bundesregierung nahm der TBB „zu Kenntnis“. Sie fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen gegen Rassismus einzuleiten. TBB-Sprecherin Ayşe Demir appellierte an die Berliner Justiz, zu prüfen, ob das wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen Herrn Sarrazin eingestellte Strafverfahren wieder aufgenommen werden könne. Hierzu erwarte der TBB auch eine Aussage des Justizsenators von Berlin.

Unabhängige Beobachtungsstelle gefordert
Die Strafparagrafen Volksverhetzung und Beleidigung müssten deutlich konkretisiert und verschärft werden. Außerdem müsse – wie von CERD gefordert – das Thema Rassismus, in der Aus- und Fortbildung von Staatsanwälten, Richtern und Anwälten verstärkt zu berücksichtigen. Die Einrichtung einer unabhängigen Beobachtungsstelle von der Zivilgesellschaft wie in Großbritannien sei ebenfalls notwendig. Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), Kenan Kolat wandte sich ebenfalls an die Bundesregierung, zügig einen Ausschuss einzurichten, der die bestehenden Gesetze auf die Strafbarkeit rassistischer Äußerungen überprüft und Vorschläge hierzu gibt.

Der CERD-Rüge war ein Interview Thilo Sarrazins in der Zeitschrift „Lettre International“ im Herbst 2009 vorausgegangen. Darin sagte er über die türkischen und arabischen Migranten wörtlich: „Die Türken erobern Deutschland genauso, wie die Kosovaren das Kosovo erobert haben: durch eine höhere Geburtenrate. […] Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert. Das gilt für 70 Prozent der türkischen und 90 Prozent der arabischen Bevölkerung in Berlin.“ Später gestand Sarrazin, dass diese Zahlen nicht belegt sind.

Medien uninteressiert
Dem Interview folgte Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“. Es wurde durch Vorabveröffentlichungen in der Bild und Der Spiegel zum meistverkauften Sachbuch seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Über Wochen und Monate hielt sich Sarrazin in den Schlagzeilen. Die CERD-Rüge und auch die jetzt bekannt gewordene Stellungnahme der Bundesregierung hingegen wurden von den Medien nur vereinzelt aufgegriffen. Kolat und Demir: „Der gesellschaftliche Diskurs über Rassismus muss in der Gesellschaft breiter debattiert werden.“ (bk) Leitartikel Politik

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  1. Songül sagt:

    @aloo masala

    du unterstellst mir den Sachverhalt emotional zu betrachten. Ich weise dies entschieden von mir. Wütend bin ich auf Sarazzin kein bißchen. Warum auch? Wäre ja noch schöner, wenn ich den geistigen Müll, den er von sich gibt, persönlich nehmen würde. Der verbalisierte geistige Müll sagt einzig und allein etwas über seinen Besitzer aus.

    Davon mal abgesehen scheint die strafrechtliche Verfolgung Sarazzins gar nicht an der Meinungsfreiheit gescheitert zu sein. Es wird in Zukunft etwas an den Anti-Rassismus-Gesetzen gebastelt und schwupps kann man solche Verlautbarungen ahnden.
    Rein rechtlich ist die Strafverfolgung damit möglich und wir um unsere Meinungsfreiheit kein Gramm beraubt.
    Wobei ich ja fest davon überzeugt bin, dass die Strafverfolgung auch ohne Modifikation der Gesetze möglich gewesen wäre.
    DAS Recht gibt es in unserem hiesigen Rechtssystem nun mal nicht. Nicht selten haben wir zwei Richter, einen Fall und zwei unterschiedliche Entscheidungen. Außerdem spiegeln Urteile auch immer die Gesellschaft wider, gerade was diesen Fall betrifft ein nicht unwichtiger Punkt.

  2. aloo masala sagt:

    @Songül


    du unterstellst mir den Sachverhalt emotional zu betrachten.

    Tue ich das wirklich?

    Die Frage ist, wo wollen wir die Grenze ziehen und welche Folgen hätte das für die Meinungsfreiheit, wenn wir die Grenze bei Sarrazin ziehen?

  3. Marie sagt:

    @Songül: Die strafrechtliche Verfolgung ist nicht an der Meinungsfreiheit gescheitert und man muss auch nichts an den Gesetzen“basteln“. Die strafrechtliche Verfolgung ist an dem nicht vorhandenen Willen der in Deutschland traditionell auf dem rechten Auge (sehr vorsichtig ausgedrückt) blinden Strafverfolgungsbehörden gescheitert, gegen rassistische Volksverhetzung, Verleumdung und Beleidigung zu ermitteln. Die entsprechenden Gesetze sind vorhanden, man wendet sie aber in Deutschland in der Regel (mit sehr seltenen Ausnahmen) nicht an.

    Was soll man auch von einem Staat erwarten, in dem die Strafverfolgungsbehörden jahrelang nicht gegen rassistische Mörder ermitteln, sondern gegen die Opfer, in dem die mit den Neonazis verbandelten Behörden anschließend das Beweismaterial vernichten, in einem Staat, in welchem Neonazis unter Polizeischutz ihre Hass- und Hetzparolen verbreiten dürfen, während diejenigen, die sich dem entgegenstellen, kriminalisiert und vor Gericht gestellt werden, beispielsweise der Pfarrer K., bei dem die Behörden zu diesem Zwecke sogar das Filmmaterial manipuliert haben. Was soll man von einem Staat erwarten, in welchem Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe unter den Generalverdacht der Kriminalität gestellt werden. Was soll man von einer Justiz erwarten, die nach dem Dritten Reich aus Nazis aufgebaut wurde und in der bis heute der Schoß, aus dem das damals kroch noch fruchtbar ist. Alle Unrechtsstaaten berufen sich auf die angebliche Gesetzeslage, um rechtswidriges Treiben den Anschein der Legitimität zu verleihen. Und alle Menschen, die mit dieser Geisteshaltung sympathisieren, finden das naturgemäß ganz prima.

  4. aloo masala sagt:

    Es gibt beim „World Justice Project“ schöne Infografiken, die weltweit die Qualität der Rechtstaaten vergleichen:

    http://worldjusticeproject.org/rule-law-index-map

    Man kann sich dabei einzelne Faktoren anschauen, zum Beispiel Meinungsfreiheit. Bemerkenswert ist, dass der deutsche Staat insgesamt einen Spitzenplatz einnimmt (unter den Top 3).

    Offenbar ist die Kontinuität der Nazi-Ideologie im deutschen Rechtsstaat laut Marie dafür verantwortlich, dass Deutschland es nicht auf den ersten Platz sondern nur auf den 3. Platz geschafft hat. Die Frage kann also nicht lauten, was soll man von einem deutschen Staat erwarten, dessen Justiz aus dem Schoß der Nazis kroch und der mit deutschen Nazis kooperierte, sondern wie konnten diese krassen Fehler in einem ansonsten relativ gut funktionierenden (aber dennoch kritikwürdigen) Rechtsstaat passieren?

    Es ist in Onlineforen eine weit verbreitete Unsitte, unangemessene Bezüge zu den Nazis herzustellen. Der Zweck ist offensichtlich: Diskreditierung. Richard Sexton sagte dazu: „Sobald in einer Usenet-Diskussion einer der Teilnehmer Hitler und die Nazis auftischt, ist sie am Ende.“ Häufig wird dann der Autor des Vergleichs zum Verlierer der Diskussion erklärt.

    Damit die Diskussion nicht am Ende ist, sondern Teilnehmer dafür sensibilisiert werden, ob ein Nazi-Bezug im Kontext legitim sein könnte formulierte Mike Godwin das folgende „Gesetz“, genannt Godwin’s Law:

    „Mit zunehmender Länge einer Online-Diskussion nähert sich die Wahrscheinlichkeit für einen Vergleich mit den Nazis oder Hitler dem Wert Eins an.“

    Nun gut, der Godwin Point geht heute an … Marie

    Auch das ist Meinungsfreiheit: Jeder hat das Recht, sich völlig sinnfrei und off-Topic in eine laufende Diskussion einzuschalten und unseriöse Bezüge zu den Nazis herzustellen. Was an solchen Vergleichen besser sein soll als an Sarrazins Aussagen, erschließt sich mir nicht. Bemerkenswert ist, dass man mit dem Mund voll Jauche dem anderen die Gülle verbieten will.

  5. Lionel sagt:

    Die Berliner Staatsanwaltschaft berief sich auf mehrere Entscheidungen des BVerfG, wonach Kritik in Form von zugespitzter Polemik erlaubt ist, so etwa der Satz:“Soldaten sind Mörder!“
    Würde der Gesetzgeber den § 130 StGB enger fassen und auch zugespitzte Polemik sanktionieren, könnten davon künftig nicht wenige Sarrazin-Gegner selbst betroffen sein, das sollte klar sein.
    Abgesehen davon, dass das BVerfG eine solche Gesetzesverschärfung, die der eigenen Rechtssprechung zuwiderläuft, aufheben könnte – auch poltisch wären die Folgen fatal.
    Im Nachhinein bekämen dann jene Sarrazin-Anhänger recht, die ihn als den großen Enttabuisierer feierten.
    Damit wäre klar: Missliebige Meinungen sollen unterdrückt werden.
    Es wäre eine glänzende Steilvorlage.

  6. aloo masala sagt:

    @Songül

    Ich beantworte die Frage aus meiner Sicht:

    Angenommen wir ziehen die Grenze bei Sarrazins Aussagen. Der Staat bestraft also Menschen, die der Überzeugung sind, dass Türken und Araber unnütz sind, Kopftuchmädchen produzieren und Deutschland abschaffen werden oder wollen.

    Da Meinungsfreiheit ein universelles Prinzip ist, darf der Staat auch Aussagen wie „Lehrer sind faul“ (Ex-Kanzler Schröder) oder auch Aussagen der Boulevard Presse, Politik und des gemeinen Bürgers über Arbeitslose, die als Sozialschmarotzer bezeichnet werden, die in der sozialen Hängematte liegen würden und so weiter und so fort. Es gibt genügend Aussagen vom Kaliber Sarrazins über Arbeitslose.

    Ein anderes Angriffsziel sind Manager, die pauschal als skrupellose Heuschrecken bezeichnet werden dürfen, die rücksichtslos in die eigene Tasche wirtschaften. Politiker sind ebenfalls häufig Zielscheibe harscher Kritik. Migranten dürfen mit wesentlich gröberen Worten als Sarrazin Deutsche pauschal als Nazis und Rassisten beschimpfen.

    All diese Aussagen könnten unter Strafe gestellt werden, wenn man Sarrazins Aussagen unter Strafe stellt.

    Worauf läuft das hinaus? Es würde das ohnehin sehr restriktive und schlechte Verständnis von Meinungsfreiheit in Deutschland weiter verschlechtern. Denn während ein Muslim des Landes verwiesen werden darf, wenn er die Gewalt von Terrorgruppen verherrlicht, dürfen Medien und Politik die Gewalt des US-Terrors oder den israelischen Terror gegen die Palästinenser als eine gute bzw. notwendige Sache verherrlichen. Konsequenterweise müssten sämtliche Zeitungen abgeschafft und Unterstützer des Irak-Kriegs bestraft werden. Was man aber macht ist, dass man Staatsgewalt missbraucht, um Meinungen zu verbieten, die einem nicht gefallen. Gewalt, darf man halt nur dann rechtfertigen, wenn es die Gewalt der eigenen Seite ist.

    Die Meinungsfreiheit in Europa ist im Vergleich zu den USA ohnehin zu restriktiv. Würde man nun wie vorgeschlagen Sarrazins Aussagen unter Strafe stellen, dann sind wir nicht mehr weit von Stalin entfernt. Denn das Ungleichgewicht der Meinungsfreiheit wird sich nicht zu Ungunsten der Sarrazins, sondern von anderen Gruppen, wie beispielsweise der Muslime verschieben.

    Statt Sarrazin auf die Anklagebank zu setzen sollten man versuchen, dass Einschränkungen der Meinungsfreiheit wie beispielsweise im Fall von Tasci für seine gewaltverherrlichenden Aussagen unterbunden werden.

  7. Songül sagt:

    @Lionel und aloo masala

    Sarazzins Aussage, Türken und Araber seien unnütz und wären einzig fähig Kopftuchmädchen zu produzieren, kann man vielleicht noch unter zugespitzter Polemik zusammenfassen.
    Dass Sarazzin die Rassentheorien der Nationalsozialisten hat wieder aufleben lassen wohl eher nicht.

    Davon mal abgesehen, ging ich immer davon aus, dass ich Strafanzeige stellen könnte, falls mich jemand mit „Scheiß Türke“ beschimpfen würde. Euren Auslegungen nach, wäre dies nicht möglich?!

    @Marie

    Tatsächlich drängt sich einem dieser Eindruck manchmal auf. Ich denke aber nicht, dass wir der Realität damit gerecht werden würden.

  8. Marie sagt:

    Es geht auch um Verleumdungen wie 70 – 90 % der Türken und Araber würden vom Staat leben und hätten keinerlei produktive Funktion, außer eventuell im Obst- und Gemüsehandel, geeignet, um den Rest der Bevölkerung gegen die vermeintlichen Sozialschmarotzer aufzuhetzen, es geht um angeblich genetisch bedingte Intelligenzunterschiede, entsprechend der Rasselehre, nach denen es sinnlos und raus geschmissenes Geld sei, sich bei Türken und Arabern um Bildung zu bemühen und vieles andere mehr. Und selbstverständlich fallen Verleumdungen und das Aufhetzen mittels der Rasselehre NICHT unter die Meinungsfreiheit – mit dem Spruch „Soldaten sind Mörder“ hat das inhaltlich rein gar nichts zu tun.

    @Songül – ich kann nachvollziehen, dass man den sich aufdrängenden Eindruck nicht glauben kann, weil er an Schrecklichkeit nicht zu überbieten ist, ich bin aber trotzdem der Meinung, dass der Eindruck richtig ist und bei logischer Betrachtung gibt es für die Ungeheuerlichkeiten keine andere logische Erklärung. Auch im Dritten Reich konnten die Opfer die rassistischen Schrecklichkeiten oft bis zuletzt nicht glauben und viele haben es bis zuletzt für einen Irrtum gehalten, weil sie sich nicht vorstellen konnten, dass im Lande der „Dichter“ und „Denker“ Derartiges möglich sei. Wehret den Anfängen, ist die einzig richtige Devise, oder wollen wir ein weiteres Mal abwarten, bis der endgültige letzte Beweis erbracht ist, dass die rassistischen Ungeheuerlichkeiten ernst gemeint sind? Sind die fast 200 Todesopfer rassistischer Gewalt noch nicht genug, um glauben zu können, was in diesem Lande sich abspielt? Sind die unzähligen Opfer, die die rassistischen Anschläge überlebt haben, aber für ihr ganzes Leben gezeichnet sind, immer noch nicht genug? Ist der Ermittlungseifer deutscher Behörden, die gegen Antirassisten Anklage erheben, weil sie es wagen, rassistische Hintergründe zu vermuten oder gegen Neonazis zu demonstrieren, nicht genug? Sind die geschredderten Akten nicht genug und die Hunderten von angeblichen Pannen? Reicht es immer noch nicht, wenn die Behörden Beweismaterial manipulieren, um Antifaschisten, wie Pfarrer K- und viele andere mehr zu kriminalisieren? Welche Beweise benötigen Sie noch, bis Sie das glauben können, was in diesem Lande abgeht, in Sachen Rassismus.

  9. Marie sagt:

    Und @Songül -. wenn jemand Sie „Scheiß-Türke“ nennen würde, würde man Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf den Privatklageweg verweisen, Beleidigung ist ein Antragsdelikt, und da käme auch vermutlich nichts bei raus – bei Menschen wie „Du und ich“ wird da in aller Regel nicht ermittelt. Mit dem Fall Sarrazin hat das aber rein gar nichts zu tun – hier geht es nicht um eine private Beleidigung in einem überschaubaren Kreise, sondern um rassistische Volksverhetzung mittels Veröffentlichungen, die nicht nur einer Privatperson oder wenigen Menschen vermittelt wurden, sondern deutschlandweit verbreitet wurden und das ist ein erheblicher Unterschied.

  10. Marie sagt:

    Es ist in Onlineforen eine weit verbreitete Unsitte, unangemessene Bezüge zu den Nazis herzustellen. Der Zweck ist offensichtlich: Diskreditierung. Richard Sexton sagte dazu: „Sobald in einer Usenet-Diskussion einer der Teilnehmer Hitler und die Nazis auftischt, ist sie am Ende.“ Häufig wird dann der Autor des Vergleichs zum Verlierer der Diskussion erklärt.

    „Damit die Diskussion nicht am Ende ist, sondern Teilnehmer dafür sensibilisiert werden, ob ein Nazi-Bezug im Kontext legitim sein könnte formulierte Mike Godwin das folgende “Gesetz”, genannt Godwin’s Law:

    „Mit zunehmender Länge einer Online-Diskussion nähert sich die Wahrscheinlichkeit für einen Vergleich mit den Nazis oder Hitler dem Wert Eins an.“

    Nun gut, der Godwin Point geht heute an … Marie“

    Sie dürfen Ihre Punkte vergeben, an wen immer Sie sie vergeben möchten, in dieser Disziplin, die Beiträge anderer User als angeblich obere Beurteilungsinstanz abzuwerten, sind Sie ja geübt – Nazi-Vergleiche sind da angebracht, wo Neonazis und Rassisten ihr Unwesen treiben und in Deutschland treiben Neonazis und Rassisten ihr Unwesen. Der Punkt für den Arroganz-Point geht deshalb an Sie, Herr Masala.