Nach CERD-Rüge

Bundesregierung fordert neue Ermittlungen gegen Sarrazin

Die Bundesregierung stellt in seiner Stellungnahme an den UN-Antirassismus-Ausschuss schärfere Gesetze gegen Rassismus in Aussicht. Außerdem soll erneut geprüft werden, ob Thilo Sarrazins Äußerungen strafrechtlich geahndet werden können.

Montag, 15.07.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 19.07.2013, 1:20 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

In einer Verbalnote an den Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen (CERD) stellt die Bundesregierung Änderungen der Gesetzgebung gegen Rassismus in Aussicht. „Die Bundesregierung prüft aktuell die deutsche Gesetzgebung zur Strafbarkeit rassistischer Äußerungen im Lichte der Äußerungen des Ausschusses“, heißt es darin nach Informationen des Tagesspiegels. Zudem sei die Berliner Staatsanwaltschaft gebeten worden, „jede Möglichkeit zu prüfen, die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung zu überdenken“.

Die Erklärung der Bundesregierung ist eine Reaktion auf eine CERD-Rüge vom April dieses Jahres. Der UN-Ausschuss hatte Deutschland vorgeworfen, die Äußerungen Thilo Sarrazin zu Türken und Arabern nicht geahndet zu haben. Innerhalb von 90 Tagen sollte sich Deutschland erklären, mit welchen Maßnahmen sie reagiert wolle.

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CERD-Rüge Auslöser
Auslöser der CERD-Rüge war ein Strafantrag der Türkischen Gemeinde Berlin-Brandenburg (TBB) wegen Beleidigung und Volksverhetzung, der 2009 von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. Sarrazins Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, lautete die Begründung. Der TBB gab nicht nach und wandte sich an den Antirassismus-Ausschuss.

Die jetzt bekannt gewordene Stellungnahme der Bundesregierung nahm der TBB „zu Kenntnis“. Sie fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen gegen Rassismus einzuleiten. TBB-Sprecherin Ayşe Demir appellierte an die Berliner Justiz, zu prüfen, ob das wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen Herrn Sarrazin eingestellte Strafverfahren wieder aufgenommen werden könne. Hierzu erwarte der TBB auch eine Aussage des Justizsenators von Berlin.

Unabhängige Beobachtungsstelle gefordert
Die Strafparagrafen Volksverhetzung und Beleidigung müssten deutlich konkretisiert und verschärft werden. Außerdem müsse – wie von CERD gefordert – das Thema Rassismus, in der Aus- und Fortbildung von Staatsanwälten, Richtern und Anwälten verstärkt zu berücksichtigen. Die Einrichtung einer unabhängigen Beobachtungsstelle von der Zivilgesellschaft wie in Großbritannien sei ebenfalls notwendig. Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), Kenan Kolat wandte sich ebenfalls an die Bundesregierung, zügig einen Ausschuss einzurichten, der die bestehenden Gesetze auf die Strafbarkeit rassistischer Äußerungen überprüft und Vorschläge hierzu gibt.

Der CERD-Rüge war ein Interview Thilo Sarrazins in der Zeitschrift „Lettre International“ im Herbst 2009 vorausgegangen. Darin sagte er über die türkischen und arabischen Migranten wörtlich: „Die Türken erobern Deutschland genauso, wie die Kosovaren das Kosovo erobert haben: durch eine höhere Geburtenrate. […] Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert. Das gilt für 70 Prozent der türkischen und 90 Prozent der arabischen Bevölkerung in Berlin.“ Später gestand Sarrazin, dass diese Zahlen nicht belegt sind.

Medien uninteressiert
Dem Interview folgte Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“. Es wurde durch Vorabveröffentlichungen in der Bild und Der Spiegel zum meistverkauften Sachbuch seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Über Wochen und Monate hielt sich Sarrazin in den Schlagzeilen. Die CERD-Rüge und auch die jetzt bekannt gewordene Stellungnahme der Bundesregierung hingegen wurden von den Medien nur vereinzelt aufgegriffen. Kolat und Demir: „Der gesellschaftliche Diskurs über Rassismus muss in der Gesellschaft breiter debattiert werden.“ (bk) Leitartikel Politik

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  1. Marie sagt:

    Dass Sarrazins Gedankenwelt rassistisch und volksverhetzend ist, ist (nicht nur) durch das Gutachten des Moses-Mendelson-Zentrums und die Rüge des Menschenrechtsausschusses der Uno belegt. Dass die geistige Brandstiftung der Volksverhetzer vom Schlage Sarrazins furchtbare Früchte trug, ist ebenfalls umfassend belegt:

    „Die islamistische Gewalt ist nicht Folge eines Missbrauchs der Religion, sondern leitet sich unmittelbar aus dem Koran ab.“ „Der Islam ist keine Religion, sondern eine ‚Gewaltideologie‘ die jede andere Gesellschaftsform abschaffen will.“ „Bei keiner anderen Religion ist der Übergang zu Gewalt und Terrorismus so fließend.“ Drei Zitate, eine Ansicht und zwar eine reichlich eindeutige, nämlich: Der Islam ist böse. Per se. Diese Aussagen stammen vom holländischen Rechtsaußen Geert Wilders, aus dem islamfeindlichen Blog „Politically Incorrect“ und vom neurechten Zahlenhuber THILO SARRAZIN. AUF SIE BEZIEHT SICH AUCH Anders Behring Breivik in seinem Manifest. Bis zum 22. Juli 2011 waren das nur Worte. Doch an jenem Freitag wurden aus den HASSPREDIGER-PAROLEN plötzlich eine 500-Kilo-Bombe und unzählige Gewehrkugeln.“ [Auf den Hassprediger Broder u.v. a.m. hat sich der Massenmörder zwecks Legitimierung seiner Morde ebenfalls bezogen].
    Die geistigen Brandstifter wuschen und waschen weiterhin ihre Hände in Unschuld. „Taten, mit denen die Rechte, wie sie nun eilig beteuert, nichts zu tun haben möchte.“ Was sie allerdings nicht daran hindert, die „Hassprediger-Parolen“ (s.o.) weiter unters Volk zu streuen. Und beim nächsten Massenmord, wenn ein weiterer aufgestachelter Massenmörder die „Hass-Parolen“ beim Wort nimmt, da wollen Sie`s dann wieder nicht gewesen sein.

    http://www.stern.de/panorama/europas-rechte-und-anders-behring-breivik-der-verlassene-attentaeter-1710279.html

  2. Marie sagt:

    „Es gibt die Studien Muslimisches Leben in Deutschland und Muslimisches Leben in NRW.
    Nach der letzteren Studie leben 28,1% der muslimischen Haushalte von Sozialleistungen:
    […]

    Nun, Herr Lionel, erstens wären 28,1 % nicht fast ein Drittel, sondern gut ein Viertel. Zweitens: Selbst wenn man den in dem eingestellten Link (es handelt sich um das Blatt des NPD-Mannes Hans Püschel) genannten Zahlen Glauben schenken würde, wären von 1,6 Millionen Hartz-IV-Beziehern in NRW nur 0,36 Millionen Muslime (davon ausgehend, dass es sich bei den genannten Prozentzahlen um Hartz-IV-Bezieher tatsächlich handelt, was eher unwahrscheinlich ist – im Artikel wird von Beziehern von Sozialleistungen geredet, dazu gehören auch Kindergeldempfänger und Wohngeldbezieher u.v.a.m) und drittens blenden Sie, entsprechend Ihrer Ideologie, mal wieder die Ursachen aus – das ist kein Religionsproblem, sondern ein soziales Problem und in NRW fallen ein siebtel der Bevölkerung in den Armutsbereich. Wären Sie nicht antimuslimisch eingestellt, würden Sie hier nicht Stimmung gegen Türken und Muslime machen, sondern die Ursachen beleuchten und mögliche Abhilfe.. Dass Sie Ihre “Meinung” aus NPD-Blättern bilden, war eh klar, da hätten Sie den NPD-Püschel-Link nicht extra einstellen müssen.Abschließend stelle ich die Kommentare zu Ihrem verlinkten „Artikel“ ein:
    “Typisches Schmarotzervolk, schlimmer wie die J…, oh Gott, jetzt hätt´ich fast was richtiges gesagt”
    “Nun wo wir schon die Juden auf alle erdenkliche Art und Weise finanzieren (müssen),da ist es doch gerecht auch den Musel ein paar Brosamen zukommen zu lassen.Und wenn das nicht reicht, dan haben wir ja noch Zigeuner, Hottentotten und Klingonen…”
    “Und es werden täglich mehr….”bt-vom-staat/“

    Auch wenn Sie selbst es nicht so unverblümt aussprechen und versuchen, einen intellektueklen Anspruch zu erwecken, die Geisteshaltung ist m.E. exakt dieselbe.

  3. aloo masala sagt:

    Es gibt das fundamentale Recht der freien Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt das Recht auf eine falsche Meinung, das Recht auf eine provokative Meinung und das Recht auf eine polemische Meinung ein. Dieses Recht gilt es zu schützen. Wenn ein Provokateur und Polemiker wie Sarrazin wegen seiner im Artikel zitierten Aussagen eine Verfahren wegen Rassismus und Volksverhetzung befürchten muss, dann verrät uns das einiges über den undemokratischen und unreifen Geist des Anklägers.

    In diesem Zusammenhang möchte ich an den Iman Tasci erinnern. In einer Predigt hatte Tasci sich u.a. abfällig über die „Nützlichkeit der Deutschen“ geäußert: Ihr Schweiß verbreite einen üblen Geruch, und sie würden stinken.

    Nach Ansicht der Richter und zur Freude des damaligen Berliner Innnensenators Körting seien solche Stellungnahmen nicht durch die Grundrechte auf Meinungs- und Glaubensfreiheit gedeckt. Er habe den gesellschaftlichen Frieden und damit den Grundkonsens des Zusammenlebens gefährdet.

    Meiner Meinung nach sind die oben zitierten rassistischen Aussagen des Imam sehr wohl durch die Meinungsfreiheit gedeckt, wie eben auch die Aussagen von Sarrazin. Hier offenbart sich die Widersprüchlichkeit der deutschen Politik und Rechtsprechung, die zu ähnlichen Sachverhalten zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommt. Dieses widersprüchliche Muster finden wir auch bei vielen Kritikern Sarrazins.

    Die Meinungsfreiheit ist viel zu wichtig, um sie Gesinnungs-Hysterikern und kleinen schreienden Diktatoren zum Fraß vorzuwerfen, nur weil sie keine polemischen und provokativen Kontroversen aushalten können.

  4. Songül sagt:

    @aloo masala
    Ja stimmt, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein fundamentales. Ein, nicht das fundamentale Recht. Neben diesem gibt es noch etliche andere, wie die Unantastbarkei der Menschenwürde. So wie Freiheit nicht bedeutet, tun und lassen zu können, was man will, bedeutet das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht, dass man alles von sich geben darf. Die logische Konsequenz deiner Gedanken wäre die Abschaffung von Gesetzen, wie der Volksverhetzung und Beleidigung, oder?!

  5. Lionel sagt:

    Das MIGAZIN hat sich mit der Studie „Muslimisches Leben in NRW“ und den in den Medien dazu kolportierten Dritteln, Vierteln und Fünfteln, näher befasst:
    http://www.migazin.de/2011/01/18/fast-ein-drittel-ein-viertel-oder-doch-nur-ein-funftel/

  6. Lionel sagt:

    @aloo masala

    Wegen seiner abfälligen Aussprüche über die Deutschen ist Tasci jedoch nie strafrechtlich (Volksverhetzung, Beleidigung, etc.) verurteilt worden.
    Das ZDF musste es sogar unterlassen, ihn als Hassprediger zu bezeichnen.
    Grund für seine Ausweisung waren gewaltverherrlichende Aussagen – deshalb hat das OVG Berlin diese Massnahme für rechtmäßig erkannt.

    Tasci ist daher ein gutes Beispiel, seine Verlautbarungen über „unnütze und nach üblen Schweißgeruch riechende Deutsche“ waren durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
    Das mag auf den ersten Blick dem Rechtsempfinden widersprechen, jedoch hat das BVerfG mehrfach zugespitzte Polemik als von der Meinungsfreiheit gedeckt erklärt, z. Bsp. den Satz: „Soldaten sind Mörder.“
    Vielleicht hilft das etwas, die Polemik Sarrazins, die sicher abfällig und abwertend und eine Zumutung (KT-Mädchen), aber eben nicht justiziabel war, entsprechend einzuordnen.

  7. aloo masala sagt:

    @Lionel: Ja, ich weiß. Ich beziehe mich auf folgenden Artikel:

    http://www.welt.de/politik/article559726/Berliner-Ex-Imam-muss-ausreisen.html

    @Songül: Ich spreche von der Meinungsfreiheit, wie sie im deutschen Grundgesetz aufgeschrieben sind. Diese Grenzen sind für mich weder von Sarrazin noch von Tasci überschritten worden.

  8. Marie sagt:

    Sarrazins Aussagen waren rassistisch und volksverhetzend, sie dienten der Aufwiegelung der Bevölkerung – so ist das durch Gutachten und durch die Feststellungen des UN-Ausschusses festgestellt worden und selbstverständlich hat die Meinungsfreiheit da ihre Grenzen, wo die Würde und die Menschenrechte anderer Menschen beschädigt werden. Im deutschen GG ist nicht aufgeschrieben, dass Volksverhetzung und Rassismus unter die Meinungsfreiheit fallen. Auch fällt es nach dem StGB nicht unter die Meinungsfreiheit, andere zu verleumden und beispielsweise war die Behauptung, 70 – 90 % der Türken und Araber würden vom Staat leben, eine eindeutige Verleumdung. (Eine unter vielen). In der Regel sind es Rassisten, die der Meinung sind, man dürfe in dieser Hinsicht alles sagen und man würde das doch wohl noch sagen dürfen..

  9. Songül sagt:

    @aloo masala
    ja, genau von der Meinungsfreiheit sprechen wir. Von welcher auch sonst?!
    Ich kann mich nur Marie anschließen. Im Zusammenhang mit Sarazzins Äußerungen fallen mir neben Volksverhetzung (Araber und Türken) und Unantastbarkeit der Menschenwürde (Rassentheorie) noch Beleidigung, Verleumdung und Rufmord ein.

    Was hätte er denn von sich geben müssen, damit für dich die Grenzen der (vermeintlich heiligen) Meinungsfreiheit überschritten wären?

    Viel schlimmer als die nicht stattgefundene strafrechtliche Verfolgung ist für mich eh die in diesem Land nicht stattgefundene gesellschaftliche Ächtung. Im Gegenteil, man hatte zwischenzeitlich den Eindruck, er wurde zum Helden der Nation stilisiert.
    Aber dagegen kann auch die UNO nichts machen.

    Schade eigentlich, trägt nicht unbedingt zu Deutschlands Imagepflege im Ausland bei. Dabei ist es doch gar nicht so unsympathisch.

  10. aloo masala sagt:

    @Songül

    Die gesellschaftliche Ächtung ist der entscheidende Punkt. Da stimme ich Dir zu. Ansonsten sollte für Sarrazin das gleiche gelten wie für Imam Tasci in Bezug auf seine Äußerung zu den „Deutschen, die stinken würden“. Gesellschaftlich sind die Äußerungen von beiden Personen inakzeptabel, doch inakzeptabler wäre für mich die Meinungsfreiheit bereits hier zu beschneiden. Ich verweise hier auf die Beiträge von Lionel, der das ganze recht nüchtern und unemotional aus rechtlicher Sicht betrachtet. Und das ist das Problem der ganzen Geschichte. Die Wut auf Sarrazin wird bei einigen zum Gradmesser für Meinungsfreiheit. Ich denke, in diesem Punkt haben wir unterschiedliche Meinung.

    Ich finde es sehr sympathisch, dass ich in Deutschland diese Form von Meinungsfreiheit habe.