Doppelte Staatsbürgerschaft
Rechtshilfefonds für Optionspflichtige eingerichtet
Mehrere Organisationen haben einen Rechtshilfefonds zur Unterstützung von optionspflichtigen Kindern ausländischer Eltern eingerichtet. Betroffene können finanzielle Unterstützung beantragen.
Freitag, 05.07.2013, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 10.07.2013, 0:45 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Gemeinsam mit der Bertelsmann-Stiftung, der Evangelischen Kirche und dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau, der IG Metall und der Open Society Justice Initiative hat der Interkulturelle Rat einen Rechtshilfefonds zur Unterstützung von optionspflichtigen Kindern ausländischer Eltern eingerichtet. Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwälte können bei dem Fonds für ihre Mandanten finanzielle Unterstützung für die vorgerichtliche Vertretung im Optionsverfahren oder für ein verwaltungsgerichtliches Verfahren beantragen.
Seit dem Jahr 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen mit ihrer Geburt neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Aufgrund einer Rückwirkungsregelung konnten von dieser Regelung auf Antrag der Eltern auch zwischen 1990 und 1999 geborene Kinder Gebrauch machen. Die Betroffenen unterliegen der sogenannten Optionspflicht und müssen nach Erreichen der Volljährigkeit innerhalb von fünf Jahren gegenüber der zuständigen Behörde erklären, ob sie ihre deutsche oder ihre ausländische Staatsangehörigkeit beibehalten. Im Jahr 2013 müssen sich erstmals etwa 3.400 junge Deutsche entscheiden.
Info: Anträge auf Unterstützung durch den Rechtshilfefonds für Optionspflichtige können verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwälte beim Interkulturellen Rat stellen, bei dem der Rechtshilfefond angesiedelt ist. Antragsformulare, Fördervoraussetzungen und –richtlinien für den Rechtshilfefonds sowie weitere Informationen zur Optionspflicht finden sich im Internet unter www.wider-den-optionszwang.de.
Die beteiligten Organisationen setzen sich für die Abschaffung der Optionspflicht und das Recht der Betroffenen ein, dauerhaft sowohl die deutsche als auch die Staatsangehörigkeit der Eltern beibehalten zu dürfen. Sie sind davon überzeugt, dass die Optionspflicht eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung deutscher Staatsbürger darstellt. „Das Verfahren ist zudem hochkompliziert und stellt die Betroffenen und die mit der Durchsetzung der Optionspflicht beauftragten Einbürgerungsbehörden häufig vor kaum zu bewältigende Probleme. Erste Erfahrungen zeigen, dass bis zu einem Drittel der Betroffenen Gefahr läuft, die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Optionspflicht wieder zu verlieren“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Organisationen
Das sei das Ergebnis einer ungerechten Regelung, die zudem mit einer Vielzahl offener Rechtsfragen behaftetet sei. Einige Beispiele:
- Ist die Optionspflicht mit dem Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 GG zu vereinbaren?
- Ist der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit über die Optionspflicht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu vereinbaren?
- Ist es mit europäischem Recht zu vereinbaren, wenn einem Optionspflichtigen mit dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit auch die Rechtstellung als Unionsbürger genommen wird?
- Unter welchen Voraussetzungen darf einem Betroffenen trotz grundsätzlich bestehender Optionspflicht nicht zugemutet werden, sich für eine seiner Staatsangehörigkeiten entscheiden zu müssen?
- Dürfen Anträge von Optionspflichtigen, ihre bisherigen Staatsangehörigkeiten dauer-haft behalten zu dürfen, nach anderen Kriterien entschieden werden als entsprechende Anträge von im Ausland lebenden deutschen Staatsbürgern?
- Ist die von Optionspflichtigen bis zur Volljährigkeit gelebte Mehrstaatigkeit ein integraler Bestandteil der sozialen Identität eines Menschen und als solche beispielsweise über die Europäische Menschenrechtskonvention besonders geschützt?
Mit der Einrichtung eines Rechtshilfefonds wollen die beteiligten Organisationen die anwaltliche Vertretung von Betroffenen im Verwaltungsverfahren oder auf dem Klageweg unterstützen. Sie wollen so dazu beitragen, dass einige der vielen offenen Rechtsfragen im Verfahren oder vor Gericht beantwortet werden. Zugleich wollen sie durch die Dokumentation von Einzelfällen gegenüber den politisch Verantwortlichen und der Öffentlichkeit deutlich machen, dass die Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht eine Ungleichbehandlung darstellt, die in einem modernen Einwanderungsland keine Zukunft haben darf. Aktuell Recht
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