Aufenthaltstitel

Niedersachsen senkt Gebühren für türkische Staatsbürger

Für Aufenthaltstitel sollen türkische Staatsbürger künftig bis zu 100 Euro weniger bezahlen. Das geht aus einem Erlass des niedersächsischen Innenministeriums hervor. Die rot-grüne Landesregierung reagiert damit auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

Donnerstag, 02.05.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.05.2013, 7:08 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Niedersächsische Innenministerium senkt die Preise für Aufenthaltstitel zugunsten türkischer Staatsbürger. Statt den bisher üblichen Gebühren von bis zu 130 Euro sollen die Ausländerbehörden künftig nur noch 30,80 Euro erheben. Das geht aus einem Erlass des Innenministeriums an die Behörden hervor, der dem MiGAZIN vorliegt.

Hintergrund der Gebührensenkung ist ein höchstrichterliches Urteil vom März dieses Jahres. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hatte festgestellt, dass die bisherige Gebührenpraxis gegen Europarecht verstößt und türkische Staatsbürger im Vergleich zu EU-Bürgern diskriminiert. Letztere müssen für einen vergleichbaren Aufenthaltstitel vergleichsweise niedrige 28,80 Euro hinlegen. Wie hoch die Gebühren bei Türken sein dürfen, ließen die Leipziger Richter offen.

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Bundesregierung unter Zugzwang
Gefordert ist deshalb die Bundesregierung, nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung, die Aufenthaltsverordnung den höchstrichterlichen Vorgaben anzupassen. Das kann allerdings noch dauern. Ob sich überhaupt etwas ändert, steht ebenso in den Sternen.

Trotz des klaren BVerwG-Urteils stellte sich die Bundesregierung noch Ende März auf den Standpunkt, bei dem Urteil handele es sich um eine Einzelfallentscheidung ohne grundsätzliche Bedeutung. Schon im Mai 2012 machte die Bundesregierung deutlich, dass sie nicht gewillt ist, die Gebühren für türkische Staatsbürger zu senken.

Hoher Verwaltungsaufwand droht
Diese Haltung stellt die Behörden aber vor ein gewaltiges Problem. Laut BVerwG ist die bisherige Gebührenpraxis rechtswidrig. Die Betroffenen haben daher die Möglichkeit, Gebührenbescheide unter Vorbehalt zu begleichen oder innerhalb der gesetzlichen Frist sogar gegen bereits bezahlte Gebühren Rechtsmittel einzulegen. Das wiederum kann dazu führen, dass diese Gebührenbescheide mehrmals auf den Tisch kommen und der Verwaltungsaufwand steigt.

Deshalb empfiehlt das niedersächsische Innenministerium den Behörden, „bis zur Änderung der gebührenrechtlichen Regelungen in der Aufenthaltsverordnung in eigener Zuständigkeit über die Höhe der Gebühren zu entscheiden und diese unter Vorbehalt festzusetzen“. Als Orientierungswert könne „ein Betrag in Höhe der Produktionskosten des Elektronischen Aufenthaltstitels (derzeit 30,80 Euro) dienen“, heißt es in dem Erlass.

Niedersachsen vorbildlich
Für den Grünen-Landtagsabgeordneten Belit Onay ist dieser Vorstoß vorbildlich. Bisher hatte lediglich die Ausländerbehörde in Bochum auf die Rechtsprechung reagiert und die Gebühren für türkische Staatsbürger in Eigenregie ausgesetzt. Eine Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung war dem aber nicht vorausgegangen. Auf Anfrage des MiGAZIN hatte das Innenministerium mitgeteilt, dass man sich mit anderen Bundesländern abstimmen wolle über eine gemeinsam getragene Linie zur Gebührenfrage.

Dass das niedersächsische Innenministerium dieser Abstimmung zuvorkommt, begrüßt Onay. „Es freut uns, dass das Innenministerium gleich auf die Entscheidung des Gerichts reagiert und den Kommunen empfiehlt, die Abzocke türkischer Staatsbürger zu beenden“, erklärte der Grünen-Abgeordnete dem MiGAZIN. Von der Bundesregierung fordert er, den gesetzlichen Schwebezustand „schnellstmöglich“ aufzuheben. „Die schwarz-gelbe Blockadehaltung war schon immer unverständlich und ist nunmehr rechtlich auch unhaltbar“, so Onay abschließend. (bk) Leitartikel Politik

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