UN rügt Deutschland

Thilo Sarrazins Aussagen waren rassistisch

Deutschland hat seine Bevölkerung nicht ausreichend vor rassistischen Äußerungen von Thilo Sarrazin geschützt. Das entschied der Antirassismus-Ausschuss der UNO. Die Gesetzeslage müsse auf den Prüfstand gestellt werden, fordern Menschenrechtler und Oppositionspolitiker.

Freitag, 19.04.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 12.02.2016, 9:51 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

„Ich finde es peinlich und beschämend, dass wir das nicht im eigenen Land feststellen können, sondern warten müssen, bis die UNO uns rügt“, schreibt Bülent A. auf Facebook. Unter seinem Kommentar ein Verweis auf einen Artikel im Tagesspiegel. „Deutschland ist vom Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen gerügt worden, weil es Thilo Sarrazin dessen umstrittene Äußerungen zu Türken und Arabern hat durchgehen lassen“, heißt es dort.

Gemeint ist das Interview vom Thilo Sarrazin in der Zeitschrift „Lettre International“ im Herbst 2009. Über die türkischen und arabischen Migranten äußerte er wörtlich: „Die Türken erobern Deutschland genauso, wie die Kosovaren das Kosovo erobert haben: durch eine höhere Geburtenrate. […] Integration ist eine Leistung dessen, der sich integriert. Jemanden, der nichts tut, muss ich auch nicht anerkennen. Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert. Das gilt für 70 Prozent der türkischen und 90 Prozent der arabischen Bevölkerung in Berlin.“

___STEADY_PAYWALL___

CERD Beschluss
Daraufhin hatte der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) Strafantrag wegen Volksverhetzung und Beleidung bei der Berliner Staatsanwaltschaft gestellt. Das Verfahren wurde eingestellt, zu einer strafrechtlichen Anklage kam es daher nicht. Damit war die Sache für die hiesige Justiz erledigt, die Aussagen Sarrazins freie Meinungsäußerung.

Der TBB gab nicht nach und wandte sich an den Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen (CERD). In dem jetzt bekannt gewordenen Beschluss steht: „Der Ausschuss kommt […] zu dem Schluss, dass das Versäumnis einer effektiven Untersuchung […] durch den Vertragsstaat […] eine Verletzung der Konvention (über die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung) darstellt.“ Kurz: Die Aussagen von Sarrazin waren rassistisch und Deutschland hätte strafrechtliche Ermittlungen einleiten müssen.

Deutschland soll handeln
Laut Ausschuss sind CERD-Bestimmungen in Deutschland zwar im innerstaatlichen Recht verankert, doch reicht es nicht aus, wenn diese nur auf dem Papier stehen. Im vorliegenden Fall seien die Straftatbestände der Volksverhetzung und Beleidigung zu eng ausgelegt worden. Cerd verweist dabei auf seine Rechtsprechung. Danach bringe die Ausübung der Meinungsfreiheit spezielle Aufgaben und Verantwortlichkeiten mit sich, insbesondere die Verpflichtung, kein rassistisches Gedankengut zu verbreiten. Und Sarrazins Aussagen beruhten auf einem Gefühl rassischer Überlegenheit und enthielten Elemente der Aufstachelung zur Rassendiskriminierung.

Der Ausschuss fordert Deutschland auf, den CERD-Beschluss „breit“ bekanntzugeben, „auch unter Staatsanwälten und Justizorganen“. Deutschland wird aufgefordert, innerhalb von 90 Tagen zu erklären, wie diese Vorgabe umgesetzt werden soll. Nach Informationen des Tagesspiegels ist das Bundesjustizministerium dabei, die Entscheidung zu überprüfen.

Historische Entscheidung
Unabhängig vom Ausgang dieser Prüfung hat für TBB-Sprecher Hilmi Kaya Turan die Cerd-Entscheidung eine „historische“ Bedeutung. „Wir erwarten von der Bundesregierung, dem Bundestag und den Landesregierungen, dass die CERD-Empfehlungen ohne Verzögerung umgesetzt werden“, so Turan.

Tipp: Der Beschluss des Antirassismus-Ausschusses der Vereinten Nationen (CERD) kann hier heruntergeladen werden. Eine Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Verfahren vor dem UN-Anti-Rassismus-Ausschuss Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e. V. gegen Deutschland steht hier zum Download.

Wie das konkret aussehen könnte, erklärte der integrationspolitische Sprecher der Grünenfraktion im Bundestag und Jurist, Memet Kılıç, dem MiGAZIN. Die Hürde für Volksverhetzung ist seiner Überzeugung nach in Deutschland zu hoch. Er fordert eine Verschärfung des Strafgesetzbuchs und härtere Bestrafung bei solchen Fällen. Die Entscheidung des CERD sei richtig, sonst werde Volksverhetzung noch „zum Volksport“ und zur „Bagatelle“.

Gesetze auf Prüfstand stellen
Ähnlich reagierte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Für sie hat die Entscheidung des Ausschusses über den Einzelfall hinaus Bedeutung: „Gesetzeslage und Praxis im Bereich der Strafverfolgung von rassistischen Äußerungen sind im Lichte der Entscheidung auf den Prüfstand zu stellen.“ Rudolf fordert einen besseren Schutz vor rassistischen Äußerungen in Deutschland.

Unterdessen häuften sich die Reaktionen auf Facebook – meist ironisch formuliert. Lamya K. etwa meint: „Rassismus? Nein! Das muss doch gesagt werden dürfen und die Türken, Araber und Muslime müssen auch mal kritische Töne aushalten können!“ Und Katrin Z. schreibt: „Rassismus, ach was. Alles nicht so schlimm. Bei uns doch nicht. Wir sind das ‚Niemals-wieder-Volk‘.“ (bk) Leitartikel Politik

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. gedanke sagt:

    @ Erich K.

    Wurden die 10 von der „NUS“ umgebracht weil sie keine Gesetze befolgten ?
    Sie und alle Deutschen werden täglich beleidigt,wie muß ich mir das vorstellen?

    Achten sie bitte auf ihr MHD

  2. gedanke sagt:

    Ein Komisches Volk die Deutschen Kritisieren wo es nur geht aber selbst können sie keine Kritik ertragen….
    Den Unterschied was wann Rassitisch ist den kennen viele nicht.

    Sitzen bleiben 6

  3. Lionel sagt:

    @ Ingrid Söyler

    Das CERD ist ja kein ordentliches Gericht, sondern ein Gremium der UN, deshalb ging es auch nicht um die Person Thilo Sarrazin sondern um die Reaktion deutscher Strafverfolgungsbehörden auf die Anzeigen wegen Volksverhetzung und Beleidigung wegen des Lettre-Interviews.
    Soweit bekannt hat keine Staatsanwaltschaft Anklage gegen Thilo Sarrazin erhoben, da die oben genannten Straftatbestände nicht als erfüllt angesehen wurden.
    Da er folglich weder wegen Volksverhetzung noch wegen Beleidigung verurteilt wurde, stellt die Aussage, Thilo Sarazin sein Rassist, ihrerseits sehr wahrscheinlich eine Beleidigung gem. §185 StGB bzw. Üble Nachrede gem. § 186 StGB dar.

    Das Bundesjustizministerium wird sich innerhalb von 90 Tagen gegenüber dem CERD äußern.
    Aber egal wie diese angelegenheit ausgeht, Thilo Sarrazin bleibt eine juristisch völlig unbescholtene Person – eine mögliche Gesetzesverschärfung würde ihn wegen des Rückwirkungsverbots nicht treffen.

  4. Marie sagt:

    Es liegt in der Natur des Rassismus, dass Rassisten Sarrazins rassistische Hetze nicht rassistisch finden (weil sie selber Rassisten sind und die Hetze deshalb ganz toll finden) Es liegt in der Natur des Rassismus, dass sich deutsche Rassisten darüber aufregen, dass eine Völkergemeinschaft Ihnen angeblich die Meinungsfreiheit verbieten will, weil die Völkergemeinschaft rassistische Hetze zutreffend als rassistische Hetze bezeichnet und auf die strafrechtliche Relevanz derselben hinweist. Es ist nun aber eindeutig so, dass die sarrazinsche Hetze von der Meinungsfreiheit, einm Rechtsstaat zumindest, nicht gedeckt ist und dass die Meinungsfreiheit nicht die Freiheit einschließt, andere Rassen/Völker/Religionen rassistisch diskriminierend zu beleidigen und die Stammtische gegen sie aufzuhetzen. Alles darf man nun wieder auch nicht sagen – in einem zivilisierten Rechtssaat jedenfalls – aber für Deutschland gelten da wieder mal Sonderregeln, die deutsche, traditionell rechtsblindeJustitz kann sowas nicht erkennen und der deutsche Blödzeitungsstammtich auch nicht. Sagte ichs doch – Bananenrepublik, auf dem rechten Auge total blind.

  5. aloo masala sagt:

    Ist jemanden schon aufgefallen, dass in der rechten Spalte der Webseite Amazon für Sarrazins Bücher wirbt?

  6. rangwoll sagt:

    @Marie

    Ist Ihnen eigentlich schon aufgefallen, wie Sie (und nicht nur Sie) den Begriff Rassismus (in allen Variationen) geradezu inflationär (miss-)brauchen und entwerten? Und das nur (meist mangels bestarbarer Argumentation), um jedwede Kritik am Thema Migration(-problemen), insbesondere an Teilen einer bestimmten Migrantengruppe, besonders aber am Islam umgehend im Keim zu ersticken ?

  7. Marie sagt:

    „Da er folglich weder wegen Volksverhetzung noch wegen Beleidigung verurteilt wurde, stellt die Aussage, Thilo Sarazin sein Rassist, ihrerseits sehr wahrscheinlich eine Beleidigung gem. §185 StGB bzw. Üble Nachrede gem. § 186 StGB dar.“

    So hätte die das gern, die deutsche Sarrazyniker-Hetzfraktion – rechtliche Freigabe volksverhetzender Rassendiskriminierung im Namen der angeblichen Meinungsfreiheit und Maulkorb für diejenigen, die den Herrn Sarrazin und seine Sarrazyniker-Gefolgschaft zu Recht als rassistisch bezeichnen. Aber noch, Herr Lionel, darf Rassenheze als Rassenhetze bezeichnet werden, auch wenn das die Sarrazyniker-Hetzfraktion naturgemäß mal wieder völlig anders sieht – dass Herrn Sarrazins Äußerungen rassistisch waren, darüber existieren sogar Gutachten.

    Dass sich die Sarrazyniker-Hetzfraktion total benachteiligt fühlt, weil die Meinungsfreiheit bei rassistischer Volksverhetzung, zumindest nach dem Gesetz, ihre Grenzen findet, und sich heftigst empört, wenn sich die rassistisch Diskriminierten zur Wehr setzen, und denen am allerliebsten unter rechtlicher Verdrehung entsprechender Paragraphen, einen Maulkorb verpassen würden, das wissen wir doch schon. Dass die auf dem rechten Auge traditionell blinde deutsche Justiz in rassistischer Volksverhetzung eine solche nicht erblicken kann, sie auf diese Weise sozusagen entgegen der Rechtslage in Deutschland legitimiert, und gegen rassistische Mörderbanden 10 Jahre lang nicht ermittelt, sondern gegen die Opfer, das ist allerdings rechsstaatlich mehr als bedenklich. Aber in der Bananenrepublik Deutschland ist halt in dieser Hinsicht alles möglich.

    Deutschland ist auch hier (mal wieder) seinen menschenrechtlichen Schutzpflichten nicht nachgekommen und hat gegen geltende Konventionen verstoßen – zum Wohle der Rassisten. Dass Deutschland auf dem Menschenrechtsauge nicht besonders gut sieht, belegen im Übigen unzählige Entscheidungen des EGMR, die der deutschen Justiz Menschenrechtsverletzungen attestieren. Es hat schon einen gewissen Sartirewert, wenn die Bananenrepublik anderen Ländern „Rechtsstaatlichkeit“ beizubringen sich berufen fühlt.

  8. Marie sagt:

    @Marie

    Ist Ihnen eigentlich schon aufgefallen, wie Sie (und nicht nur Sie) den Begriff Rassismus (in allen Variationen) geradezu inflationär (miss-)brauchen und entwerten? Und das nur (meist mangels bestarbarer Argumentation), um jedwede Kritik am Thema Migration(-problemen), insbesondere an Teilen einer bestimmten Migrantengruppe, besonders aber am Islam umgehend im Keim zu ersticken ?

    Ne, mir ist aufgefallen, dass Leute, die ohne Unterlass rassistische Ressentiments bedienen, etwas dagegen haben, wenn man rassistische Ressentiments zutreffend als rassistisch bezeichnet. In Ermangelung von Sachargumenten werfen die dann gerne den Rassismuskritikern angeblichen inflationären Missbrauch des Begriffes Rassismus vor. Die möchten ihren Rassismus ungehindert verbreiten, wollen aber nicht zutreffend als Rassisten bezeichnet und für ihren Rassismus kritisiert werden. Sie kommen gern mit dem „Argument“, die Kritiker des Rassismus würden angeblich Kritik an „Problemen“ im Keim ersticken wollen. Es gibt aber einen erheblichen Unterschied zwischen sachlich-konstruktiver Kritik zur Lösung von Problemen und rassistischer Volksverhetzung ala Sarrazin. Und nein, das wird man nicht doch wohl noch sagen dürfen.

  9. malenki lizard sagt:

    @Marie

    Ich habe bis heute nicht verstanden, was an den Äußerungen von Sarrazin jetzt genau rassistisch sein soll. Tut mir leid. Steigern Sie sich vielleicht in was rein? Ihr Ton wird zunehmend aggressiver irgendwie. Ihre letzten beiden Beträge handeln nur noch von Rassismus, ohne Argumente. So wird das nichts konstruktives. Was wollen Sie eigentlich? Auch Hetzen wie die Rassisten oder sachlich Vermitteln, wie es angebracht wäre? Was genau ist ihr Ziel? Grüße, Malenki

  10. Marie sagt:

    Es erstaunt mich nicht, dass Sie z.B. diese Äußerungen nicht rassistisch finden, Herr oder Frau Masala:
    Die Türken erobern Deutschland genauso, wie die Kosovaren das Kosovo erobert haben: durch eine höhere Geburtenrate. […] Integration ist eine Leistung dessen, der sich integriert. Jemanden, der nichts tut, muss ich auch nicht anerkennen. Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert. Das gilt für 70 Prozent der türkischen und 90 Prozent der arabischen Bevölkerung in Berlin.“

    Es wundert mich auch nicht, dass Sie die nach Sarrazins Ansicht angeblich herkunftsbedingten Intelligenzunterschiede nicht rassistisch finden -die Anhänger der Rassegesetze fanden die Rasselehre ja auch ganz prima.
    Das alles passt ganz hervorragend zu Ihnen, Herr oder Frau Masala – die Hetzer auf PI finden den selbsternannten Rasseexperten Sarrazin ja auch nicht rassistisch.
    Mein Ton wird nicht zunehmend aggressiver, irgendwie – es ist halt nur so, dass Rassisten etwas dagegen haben, wen man die Dinge ganz sachlich, aber unzweideutig beim Namen nennt. Meine Beiträge sind sachlich bestens begründet – in Ihren kann ich irgendwelche Sachargumente nicht finden. Dass Sie angeblich nichts „finden können“, weil Rassismus Ihrer Meinung nach kein Rassismus ist, (Rassismus scheint nach Ihrer Meinung grundsätzlich nicht zu existieren, den kann es nach Ihrer Meinung gar nicht geben) ist kein Sachargument, sondern bräunliche Ideologie. Was müsste denn der Herr S. Ihrer Meinung nach genau sagen, um in Ihren Augen ein Rassist zu sein? Anders gefragt, gibt es für Sie überhaupt eine Aussage, die rassistisch sein könnte, und wenn ja, welche?

    Also ich stelle fest, dass die PI-Fraktion hier stark vertreten ist, es werden ja irgendwie immer mehr, die das Migrationsmagazin zur Verbreitung ihrer kruden und, teilweise zumindest, menschenverachtenden bräunlichen Propaganda benutzen.