Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug

Wie sich die Regierung um die Rechtsprechung herumtrickst

Täuscht die Bundesregierung Parlament und Öffentlichkeit bewusst? Setzt sie höchstrichterliche Rechtsprechung nur insoweit um, wie es ihr politisch noch genehm ist? Das wird ihr jedenfalls vorgeworfen. Zu Unrecht?

Donnerstag, 11.04.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 19.04.2013, 13:09 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Hintergrund der Kritik ist eine Antwort der Bundesregierung von Mitte März. Darin hatte sie mitgeteilt, die Auslandsvertretungen seien schon im Dezember 2012 per Runderlass angewiesen worden, die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu Spracherfordernissen beim Ehegattennachzug zu Deutschen umzusetzen.

In dem Runderlass stehe: Ab sofort solle ein Visum auch dann erteilt werden, wenn Bemühungen zum Spracherwerb von „vornherein nicht zumutbar“ sind, „etwa weil Sprachkurse in dem betreffenden Land nicht angeboten werden oder deren Besuch mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden ist und auch sonstige erfolgversprechende Alternativen zum Spracherwerb nicht bestehen. In diesem Fall braucht die Jahresfrist nicht abgewartet zu werden“.

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Fehlende und erfundene Passagen
Das deckt sich mit der Entscheidung des BVerwG vom September 2012, nicht aber mit dem Runderlass, der dem MiGAZIN vorliegt – entweder fehlen entscheidende Passagen oder sie wurden hinzugedichtet. In dem Runderlass heißt es: „Von einer Unzumutbarkeit ist jedoch […] dann auszugehen, wenn Sprachkurse oder (erforderlichenfalls) Alphabetisierungskurse im betreffenden Land nicht angeboten werden oder deren Besuch mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden ist und auch sonstige erfolgversprechende Alternativen zum Spracherwerb nicht bestehen.“ [Hervorhebung durch das Auswärtige Amt]

Die „sonstigen erfolgversprechenden Alternativen“ sind in der Antwort der Bundesregierung aber nicht aufgeführt. Was damit gemeint sein könnte, drängt sich im Lichte der bisherigen Praxis von selbst auf: Spracherwerb Mithilfe von elektronischen Medien und Büchern im Wege des Selbststudiums – selbst dann, wenn man Analphabet ist. Mit der Hervorhebung des „und“ im Runderlass weist das Auswärtige Amt auf diese Möglichkeit sogar mit Nachdruck hin. Wieso dieser im Erlass enthaltene und entscheidende Zusatz in der parlamentarischen Antwort der Bundesregierung fehlt, bleibt ein Geheimnis.

Tipp: Weitere Nachrichten, Hintergrundberichte und Meinungen zum Thema finden im MiGAZIN-Dossier: Ehegattennachzug.

Ein Geheimnis bleibt auch, wieso die Bundesregierung in der parlamentarischen Antwort vorgibt, der Runderlass enthalte den Hinweis, die Jahresfrist brauche in unzumutbaren Fällen nicht abgewartet werden. Denn genau dieser Hinweis fehlt in dem Runderlass – mit Folgen. So müssen ausländische Ehegatten nachweisen, dass sie sich mindestens ein Jahr lang bemüht haben. Im Ergebnis wird, entgegen der Vorgabe des BVerwG, also auch solchen Ehegatten eine einjährige Wartezeit auferlegt, die eigentlich sofort ein Visum zur Familienzusammenführung erhalten müssten.

Glatte Lüge
Jetzt kann sich die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sevim Dağdelen, auch erklären, wieso ihr der Runderlass bisher vorenthalten wurde. „Mehrfach habe ich für die parlamentarische Arbeit versucht, die Weisung von der Bundesregierung zu erhalten. Vergeblich. Da mir die Weisung aber auf anderem Wege bekannt geworden ist, stelle ich fest, dass die Bundesregierung zum angeblichen Inhalt der Weisung in Beantwortung parlamentarischer Anfragen falsche Angaben gemacht hat“, so die Linkspolitikerin. Eine „glatte Lüge“ also, fügt sie hinzu.

Leidtragende seien vor allem die Betroffenen. Ihr Zusammenleben werde in verfassungswidriger Weise weiter behindert. Ohnehin sei die Beschränkung des Ehegattennachzugs durch Sprachanforderungen im Ausland verfassungsrechtlich fraglich und mit vorrangigem EU-Recht nicht vereinbar. Dağdelen: „Die Bundesregierung sollte die Regelung im Interesse der Betroffenen deshalb besser sofort abschaffen, bevor der Europäische Gerichtshof sie dazu zwingt“. Leitartikel Politik

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  1. Peter Echter Deutscher sagt:

    Hallo,

    Parlamentsfernsehen = Theater TV http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?action=tv

    Jede Partei wirft der anderen Partei mit Recht Untätigkeit vor nach dem Motto, die können doch Nichts.

    Ich dachte, dass unsere Politiker moralisch schon im Keller angelangt sind, heben sie dann doch noch ein Stockwerk aus und gelangen noch tiefer.

    Die Menschlichkeit kommt leider nicht zum Zug.

  2. Pingback: EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug - Deutsch, Die Linke, Ehegattennachzug, Kleine Anfrage, Sevim Dagdelen, Sprache, Sprachkurs, Sprachtest - MiGAZIN