NPD-Parteiverbot

Ablenkungsmanöver statt Problemlösung?

Einwände gegen Parteiverbote und einen erneuten Verbotsanlauf. Dr. Rolf Gössner wägt das Für und Wider eines NPD-Verbotsantrags ab und kommt zu einem eindeutigen Schluss.

Von Rolf Gössner Donnerstag, 11.04.2013, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 15.04.2013, 21:40 Uhr Lesedauer: 15 Minuten  |  

Vorweg: Wir sollten es tunlichst vermeiden, das Für und Wider eines erneuten NPD-Verbotsanlaufs zum Lackmustest für konsequenten Antifaschismus zu stilisieren. Antifaschistische Politik zeichnet sich nicht dadurch als besonders konsequent aus, dass sie ausgerechnet nach staatlichen Verboten ruft. Ich weiß, dass Viele dies vollkommen anders sehen und ich habe – so viel Widersprüchlichkeit darf sein, durchaus Sympathie für die „NoNPD“-Kampagne der VVN, denn auch ich halte die NPD und ihre Politik für neonazistisch, rassistisch und menschenverachtend und wäre froh, wenn diese Partei per Gerichtsbeschluss einfach verschwände. Schließlich quillt der NPD die aggressiv-kämpferische Demokratie- und Verfassungsfeindlichkeit aus jeder Pore ihres Personalkörpers und ihres Parteiprogramms. Da schwingt die verwegene Hoffnung mit, man könne Nazismus und Rassismus von Staats wegen verbieten und seine Bekämpfung an Obrigkeit und Sicherheitsbehörden delegieren.

Tatsächlich fordern viele Menschen, Antifa-Gruppen, Gewerkschaften und manche Parteien immer wieder, erst recht nach dem NSU-Skandal, ein Verbot der NPD – sicherlich aus guten und nachvollziehbaren Gründen. Doch eines wird man nicht sagen können: dass ein NPD-Verbot die entsetzlichen NSU-Morde verhindert oder dazu beigetragen hätte, den rassistischen Hintergrund der Taten früher zu erkennen und die untergetauchten Neonazis besser aufzuspüren. Dazu hätte es gereicht, wenn Sicherheitspolitik und Sicherheitsbehörden ihre ideologischen Scheuklappen abgelegt, ihre V-Mann-bedingte Kumpanei mit Neonazis aufgegeben und ernsthaft den rassistischen Hintergrund der Greueltaten ausgeleuchtet hätten, anstatt in rassistischer Weise die Opfer und ihre Angehörigen zu verdächtigen.

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Die immer wieder aufflackernde NPD-Verbotsdebatte zeigt fokusartig das Dilemma der „wehrhaften Demokratie“ im „Kampf gegen Rechts“: Einerseits gebietet es die deutsche Geschichte, bei rechtsextremen Organisationen und Parteien besonders wachsam zu sein, Strukturentwicklungen in den Naziszenen gründlich zu beobachten und wo nötig auch repressiv zu reagieren – besonders dann, wenn Menschen in Gefahr geraten oder zu Opfern von Rassismus und rechter Gewalt werden. Andererseits kann sich aber die Fixierung auf staatliche Instanzen wie den unkontrollierbaren Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ (VS) oder auf Parteiverbote als fatal erweisen, was im Folgenden zu begründen ist.

NPD-Verbotsdesaster 2003: V-Leute-Unterwanderung als Verfahrenshindernis
Dazu eine kurze Rückblende zum Anfang dieses Jahrtausends: Nach mehreren Gewaltakten und Anschlägen rief die herrschende Politik den „Aufstand der Anständigen“ aus – gerade zu einer Zeit, als das „Ansehen Deutschlands in der Welt“ auf dem Spiel stand und der Rechtsradikalismus zum wirtschaftlichen Standort-Nachteil geriet. Unter hohem öffentlichen, auch internationalen Handlungsdruck stellten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat damals einen fachlich und politisch unverantwortlichen Antrag auf Verbot der NPD – warum unverantwortlich?

Unverantwortlich deshalb, weil sie diesen Antrag ungeachtet der V-Leute-Unter-wanderung der NPD stellten und die damit verbundenen verfahrensrechtlichen Folgen – nämlich eines drohenden Geheimverfahrens – offenbar billigend in Kauf nahmen. Dies hätte ein rechtsstaatlich-faires Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unmöglich gemacht, weil V-Leute des Verfassungsschutzes lange Jahre – auch während des Verbotsverfahrens – an führenden Stellen in der NPD mitmischten und im Verbotsprozess als geheime Zeugen fungieren sollten – ausgerechnet in einem Prozess, in dem der demokratische Rechtsstaat gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen verteidigt werden sollte. Insoweit war es verfassungsrechtlich konsequent, dass das Gericht diesen geheimdienstlich verseuchten Prozess 2003 aus verfahrensrechtlichen – nicht etwa aus inhaltlichen Gründen – einstellte.

Im Zusammenhang mit diesem kläglich gescheiterten NPD-Verbotsver¬fahren erlebten wir die bis dato größte V-Mann-Affäre in der bundesdeutschen Geschichte. Zur Erinnerung: Etwa 30 der 200 Vorstandsmitglieder der NPD standen seit Jahren und Jahrzehnten als V-Leute im Sold des Inlandsgeheimdienstes – also fast jeder Siebte, über 150 dürften es auf allen Parteiebenen gewesen sein. Allein diese hohe Zahl an staatlich alimentierten Neonazis dürfte erheblichen Einfluss auf die NPD und ihre rassistische Politik gehabt haben, so dass die Verfassungsrichter nicht mehr unterscheiden konnten, was original NPD-Agitation war und was von staatlich verpflichteten V-Leuten stammte.

Der Berliner Landesvorstand soll zeitweise sogar so stark unterwandert gewesen sein, dass der Verfassungsschutz mit seinen V-Leuten einen Beschluss hätte herbeiführen können, die NPD in Berlin aufzulösen. Eine weit einfachere Lösung als ein aufwändiges Verbotsverfahren. Hat er aber nicht getan – im Gegenteil: Die V-Leute waren landauf, landab fleißig dabei, die NPD zu stabilisieren und auszubauen. Der Staat hat also diese rechtsextreme Partei jahrzehntelang über seine Spitzel mitfinanziert und gestärkt, anstatt sie zu schwächen und trägt dafür eine Mitverantwortung. So, wie der Verfassungsschutz ohnehin längst über sein unkontrollierbares und kriminelles V-Leute-Netzwerk selbst Teil des Neonaziproblems geworden ist und nicht ansatzweise zu dessen Bekämpfung oder gar Lösung beitragen konnte.

Pragmatische Gründe gegen erneuten Verbotsantrag
Aus dem Verbotsdesaster von 2003 wurden weder rechtzeitig noch nachhaltig politische Konsequenzen gezogen, weshalb ein neuer Antrag das gleiche Schicksal erleiden könnte wie damals. Gleichwohl beschloss Ende 2012 der Bundesrat einen neuen NPD-Verbotsantrag, wohingegen sich die Bundesregierung gegen eine Beteiligung entschieden hat und die Entscheidung des Bundestages noch offen ist. Die Parteien sind jedenfalls zerstritten; und auch innerhalb der Internationalen Liga für Menschenrechte gibt es unterschiedliche Auffassungen, während sich die meisten anderen Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, wie Komitee für Grundrechte und Demokratie oder der Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsverein (RAV), klarer gegen ein Verbot positionieren.

Schon aus ganz pragmatischen Gründen halte ich den Bundesratsbeschluss für voreilig und fahrlässig. Denn damit riskiert man ein erneutes Desaster vor dem Bundesverfassungsgericht oder spätestens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Eine solche Schlappe, zum wiederholten Mal, würde der politisch seit längerem dahinsiechenden, finanziell nahezu ruinierten NPD wieder Auftrieb verschaffen. Zwei Gründe sind zu nennen:

1. „Quellenfreies“ Belastungsmaterial: Die Innenminister behaupten felsenfest, dass das inzwischen als geheime „Verschlusssache“ vorliegende über tausend Seiten umfassende Belastungsmaterial „quellenfrei“ und deshalb eine geeignete Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren sei. Damit wollen die Innenminister verhindern, dass das Bundesverfassungsgericht, wie 2003, das Verbotsverfahren wegen mangelnder Staatsferne der NPD wieder einstellt. Aktuell Meinung

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  1. Alerta! sagt:

    Niemand glaubt, mit einem NPD-Verbot würden auch all die Schwachmaten verschwinden. Das zu unterstellen ist ein Strohmann-Argument der Verbotsgegner, mit dem sie die Dürftigkeit ihrer eigenen Argumente kaschieren wollen.

    Die NPD bekommt derzeit jährlich Hunderttausende von Euros an Steuern geschenkt (von einem Volk, dass sich schon über 17 Euro GEZ aufregt), dazu regelmäßig eine Wahlkampfkostenerstattung und manchmal auch Fraktionsgelder. Die Finanzprobleme zeigen, dass nur die Gelder der Demokraten diese Faschisten finanziell über Wasser halten, ihnen erlaubt, rassische Propganda, Schulhof-CD’s und so weiter zu verteilen.

    Warum wir dafür zahlen sollten, dass sie Kinder in ihnen menschenverachtenden Rassismus verführen können, konnte mir allerdings noch kein Verbotsgegner erklären.

    Ein Parteienverbot kann das Problem nicht lösen, dafür braucht es weiter engagierten Antifaschismus. Aber Aussteigerprogramme und Gegenrechts-Initiativen wegen Geldnot zu schließen und die NPD weiter mit Steuergeldern zuzuscheißen macht für mich keinen Sinn, weil es das Problem nur intensiviert.