V-Mann Felten

Nichts dazu gelernt

Nachdem sich die Exekutive und die Politik bei der NSU – Mordserie bis auf die Knochen blamiert hat, versucht sich die Jurisdiktion daran, dies noch zu übertreffen.

Von Dienstag, 02.04.2013, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 03.04.2013, 23:58 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Verhandlungsort München, im dem diese mörderischen Taten verhandeln werden, ist schon sehr unsensibel. „Die Stadt der Bewegung“ ist aufgrund ihrer Vergangenheit nur bedingt geeignet, dass in ihr eine rassistisch motivierte Mordserie verhandelt wird. Aber der Versuch, diesen Prozess als einen unter anderen herunter zu spielen, ist nicht nur im In – und Ausland peinlich, sondern zeigt allzu deutlich, dass Deutschlands Gerichtsbarkeit nicht dazu gelernt hat. Anstelle das Thema mit einer höchstmöglichen Sensibilität anzugehen, verschanzt sich die Münchener Juristerei hinter bürokratischen Regeln und Paragrafen bei der Ausführung des Prozesses.

Die Vergabe der Plätze im Saal an die Vertreter der Medien ist da nur die logische Konsequenz: Vertreter der türkischen Medien brauchen wir keine. Als es dann Kritik am Gericht hagelte, kam prompt die Antwort, die alles widerspiegelt im Denken der deutschen Behörden und großen Teilen der deutschen Bevölkerung. Die Türken hätten sich zu spät angemeldet, verlautbarte eine Sprecherin des Gerichts. So sind sie denn die Türken, nie pünktlich und mit einem laxen Umgang mit der Einhaltung von Terminen ausgestattet.

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Mal vorausgesetzt, Juristen sollen ja ein Studium absolviert haben, dass die Münchener Justiz natürlich begriffen hat, dass es sich bei dem Prozess um einen der wichtigsten Verhandlungen in der deutschen Nachkriegsgeschichte handelt, dann muss leider festgestellt werden, dass hier politisch gewollt eine große Sache klein gehalten werden soll. Es soll gezeigt werden, dass drei verwirrte Einzeltäter, Menschen ermordet haben. Da die Opfer, anders als einige Opfer der RAF, nicht prominent oder an prominenter Stelle in Staat und Wirtschaft standen, reicht es wohl voll kommen aus, diesen Prozess nicht zu exponieren, wie der Staat diesmal in Stammheim tat.

Eine sehr merkwürdige Einstellung der Behörden, nicht die Tat oder die Motive sind entscheidend, sondern die Herkunft und die Bedeutung der Opfer. Aber vor Gericht sind alle gleich: Opfer wie Täter. Hier führt ein Staat eine Verhandlung über Taten, in die Dienststellen desselben Staats direkt und indirekt involviert waren.

Der Staatsanwalt müsste sich eigentlich wegen Befangenheit selbst ablehnen.

Die Deutschen blicken nicht gern in ihre Geschichte zurück. Sie sollten mal nach Nürnberg schauen, da können sie lernen, wie rassistisch motivierte Taten damals verhandelt wurden. Aktuell Meinung

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  1. Harald S. sagt:

    @ Frau Marie, Sie schreiben:
    „Dass an dem Verfahren nichts fair war, weil dem Ausland vor dem Start des Rennens die Bedingungen und der Starttermin verschweigen wurden, dass das Verfahren nach Ansicht vieler hochkarätiger Rechtsexperten rechtswidrig war, das kümmert Sie nicht.“

    Mit verlaub, aber das ist nicht nur falsch, das ist vielmehr blühender Unfug. Das Gericht veröffentlicht regelmässig Pressemeldungen, und die sind für jedermann einsehbar. Es entspricht einfach nicht den Tatsachen, wenn Sie hier behaupten, dass diese Pressemeldungen der Auslandspresse „verschwiegen“ worden wären. Wie sollte sowas überhaupt gehen, die sind nicht mittels Account und Passwort geschützt, sondern für jedermann zugänglich, auch der Auslandspresse. Siehe hier:
    http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/presse/archiv/2013/index.php

    Da steht mit Datum vom 4. März 2013 unter „anliegende Sicherheitsverfügung [intern]“ vollkommen klar und deutlich:

    „1. Die Medienvertreter werden gebeten, sich schriftlich für „NSU“ unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises eines Presseunternehmens bzw. einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt im Sinne des Pressegesetzes und/oder eines Referenzschreibens (Beschäftigungs- oder Auftragsbestätigung) eines solchen Unternehmens bis spätestens Donnerstag, den 14. März 2013 bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts München (pressestelle@olg-m.bayern.de; Fax-Nr. +49(89)55975176) zu akkreditieren.

    Akkreditierungsgesuche, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die hiernach zulässigen Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, wobei Mehrfachbenennungen zunächst außer Betracht bleiben.“

    Also, bitte sehr, was genau soll daran jetzt so „verschwiegen“ gewesen sein, dass die türkischen Medienvertreter es angeblich nicht lesen konnten, so wie Sie es hier behaupten?

  2. Marie sagt:

    Und um das abzuschließen, Herr Lionel – selbstverständlich ist das BVerfG die höchste Instanz der Judikative, auch wenn Sie in Ihren vom eigentlichen Thema ablenkenden stetigen Wortklaubereien, mit denen Sie anderen angebliche Fehler nachweise wollen (das scheint ihr allerliebstes Hobby zu sein) anderes behauptet haben.

    http://books.google.de/books?id=xSzZssVkrJcC&pg=PA8&lpg=PA8&dq=bundesverfassungsgericht+h%C3%B6chste+instanz&source=bl&ots=iUlYXN9J1J&sig=yy1OuhlBSM5QvdzTQ12gXXYkmXo&hl=de&sa=X&ei=xF1bUYKqLs_DswampIHAAw&ved=0CFgQ6AEwBw#v=onepage&q=bundesverfassungsgericht%20h%C3%B6chste%20instanz&f=false

    Ihr Wissen hält ja mit Ihren wortklauberischen Rechthabereien in keinster Weise Schritt, aber ich kläre Sie doch gerne auf, Herr Lionel. War mir eine Ehre.

  3. Marie sagt:

    Herr Kessler – verstehen Sie das Wort „VORHER“ nicht? oder „ausreichende Vorbereitungszeit“ oder „im Vorfeld“ Ich habe das alles nun mehrfach ausführlichst erläutert, ein weiteres Mal ist mir zu aufwändig.
    Lesen Sie doch einfach mal hier

    http://www.ksta.de/politik/nsu-prozess–windhundrennen–war-rechtswidrig,15187246,22242652.html

    und hier:

    http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/nsu-prozess-akkreditierung-presse-tuerkische-medien-berichterstattung-gerichtssaal/

    und hier

    http://www.freitag.de/autoren/gsfrb/akkreditierungsanfragen-fuer-nsu-prozess

    „Wie bereits oben erwähnt: Das OLG bat darum vor dem Erlass der Sicherheitsverfügung von „diesbezüglichen Anfragen Abstand nehmen zu wollen“. Im Vorteil waren nun die Medien, die diese Bitte ignorierten und regelmäßig anfragten. Wenn bereits am 4.3.2013 mündlich über den Startschuss für die Akkreditierung informiert wurde, bedeutet dies, dass ein „Windhundrennen“ veranstaltet wurde bei dem nur die Teinehmer rechtzeitig in der Startbox stehen konnten, die vorher von der Rennleitung über den Beginn des Wettkampfs informiert wurden.“

    http://www.freitag.de/autoren/gsfrb/akkreditierungsanfragen-fuer-nsu-prozess

    Da können Sie sich ein Bild machen, wie das „faire“ verfahren tatsächlich abgelaufen ist, wer vorher schon informiert wurde und wer nicht.

    Aber da in Ihrem Weltbild ja alle ausländischen Medien ständig schnarchen, die New York Times, die Züricher, die AP, die Al Jazeera, die Aftenposten Norwegen und alle Türken sowieso und wegen Dauerschnarchens keine einzige zum Zuge kam, während selbstverständlich fast alle deutschen Medien stets hellwach sind, und deutsche Gerichte sowieso über jeden Verdacht erhaben, glauben Sie doch, was Sie wollen. Die nachgewiesenen Fakten wollen Sie ja doch nicht zur Kenntnis nehmen, weil sie nicht zu Ihrem Weltbild der schlafenden ausländischen Medien passen, und ohne den Willen, Fakten zur Kenntnis zu nehmen, ist eine Diskussion absolut sinnlos.

  4. aloo masala sagt:

    @Marie

    Sie schreiben: „Ich gehe von keiner Unterstellung des Autors aus, weil der Beitrag eine Unterstellung nicht enthält. Sie wenden mal wieder die beliebte Methode bestimmter Kreise an, alles, was meinungsmäßig missfällt, als Unterstellung zu diffamieren.“

    Natürlich handelt es sich um eine Unterstellung, wenn man alleine vom Akkreditierungsverfahren auf rassistische Motive schließt, ohne eine handfeste Begründung dafür zu liefern. Denn auch andere Motive sind denkbar, die jedoch auszuschließen sind, wenn man Rassismus unterstellen möchte.

    Zum Beispiel hat Christian Ströbele solch ein anderes Motiv geliefert. Ströbele ist über den Verdacht ausländerfeindlicher Denkstrukturen erhaben und fachlich als Strafverteidiger bekannt. Seine Begründung sieht etwa so aus: „Die Zulassung von Prozeßbesuchern – auch von Medienvertretern – muß in einem neutralen Verfahren nach allgemeinen Regeln ohne Rücksicht auf deren „Wichtigkeit“ oder deren Bewertung durch Politiker oder der Richter erfolgen. Das ist keine „typisch deutsche Formalie“, sondern die Konsequenz aus manipulierter Öffentlichkeit in autoritären Regimen durch die Auswahl des Publikums in politischen Verfahren und Schauprozessen.“

    Das ist, wie ich finde, eine sehr plausible Begründung. Ob nun das OLG aus rassistischen oder anderen Motiven gehandelt hat ist auf Grundlage der Fakten, die Sie oder der Autor liefern unklar. Was sind die Argumente des Autors, dass Rassismus und kein anderes Motiv vorliegt? Solange das nicht geklärt ist, handelt es sich beim Autor als auch bei Ihnen um ehrabschneidenden Unterstellungen der übelsten Art.

  5. Lionel sagt:

    @ Marie

    Ein Gericht ist keine Behörde.
    Der 6. Strafsenat des OLG München ist Teil der Judikative – eine Behörde ist für staatliche Verwaltung zuständig und zählt zur Exekutive.
    Behörden sind weisungsgebunden – Gerichte sind unabhängig.

    Das Justizministerium der Fr. Merk ist eine Behörde und gehört zur Exekutive.
    Das Justizministerium darf dem OLG München ein schönes Gerichtsgebäude erstellen, dafür ist es zuständig – es darf und kann aber den Richtern keine Weisungen erteilen, wegen der Gewaltenteilung!

    Was Sie in §§ 21, 22 GVG ansprechen ist die Dienstaufsicht.
    Die übt beim OLG München der Präsident, der Hr. Huber aus.
    Der Hr. Huber kann dem Dr. Götzl (Vorsitzender des 6. Strafsenats) auffordern sich bei den Gerichtsverhandlungen angemessen zu kleiden, zum Beispiel. Das gehört zur Dienstaufsicht.
    Aber er darf ihm nicht sagen, welches Urteil er zu fällen hat. Das wäre ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit.

    Ein Organ der Legislative, der Bundestagspräsident kann behördlich tätig werden, bei der Parteienfinanzierung durch die Festsetzung der Wahlkampfkostenerstattung.
    Das ändert aber nichts am Prinzip der Gewaltenteilung.
    Die Legislative ist keine Behörde.

    OLG-Präsident Huber steht zwar der Geschäftstelle des OLG vor.
    Dennoch ist das OLG keine Behörde. (vgl. § 1 Abs. 4 VwVfG)

    Ein Staatsanwalt ist weisungsgebunden. Die Staatsanwaltschaft ist eine Behörde.

    Mit exponieren meinte der Autor das Gebäude für die RAF-Prozesse in Stuttgart-Stammheim (bitte nachlesen).

  6. Lionel sagt:

    @ Marie

    Die obersten Gerichtshöfe sind z. Bsp. der BGH, das BAG, oder das BSG (vgl Art. 95 Abs. GG)
    Das sind die „letzten Instanzen“

    Das BverfG steht als .Gericht eigener Art neben allen anderen Gerichtshöfen.
    Es ist nicht Teil des Instanzenzuges und somit auch keine Superrevisionsinstanz, oder kennen Sie eine Revision des BVerfG, Marie?

    Es gibt kein Oberstes Bundesgericht in Deutschland
    Das BVerfG wacht über die Einhaltung des GG und wird tätig, wenn es um die Verletzung von Grundrechten geht.

    Der Satz des von ihnen zitierten Autors, das BVerfG ist die höchste Instanz der Judikative ist so missverständlich, wenn nicht falsch.
    Das BVerfG entscheidet nur nach dem Maßstab des Verfassungsrechts (vgl. Art. 93 GG), wird also tätig, wenn eine Grundrechtsverletzung vorliegt, aber nur dann.
    Das BVerfG betreibt keine Revision,also keine vollständige Rechtsprüfung, das macht in Strafsachen der BGHSt.

  7. Özcan sagt:

    Hallo Marie,
    Die anderen Kommentatoren haben schon Recht mit dem was sie sagen. Der Artikel unterstellt ohne jegliche Beweise einen rassistischen Grund hinter der Entscheidung des Gerichts. Das kann und darf man aber nicht machen, falls man glaubwürdig bleiben will. Das Argument von Herrn Ströbele, finde ich durchaus nachvollziehbar und ich kann nicht verstehen, warum Sie das komplett ignorieren, außer Sie wollen unbedingt von einem rassistischen Ressentiment ausgehen.
    Ihre Einstellungen gegenüber Deutschen lässt mich stark daran zweifeln ob Sie überhaupt Deutsche sind. Manche ihrer Aussagen sind sogar sehr nah am Tatbestand der Volksverhetzung. Mässigen Sie zumindest ihren Ton, wenn es die Moderatoren des Migazins schon nicht schaffen solche Beiträge zu löschen. Ich finde ihre Art und Weise zu Argumentieren einfach nur frech und Null konstruktiv.

  8. aloo masala sagt:

    @Marie

    Können Sie auch erklären, weshalb das Akkreditierungsverfahren rechtswidrig war? Wie stehen Sie zur folgenden Argumentation:

    Nach § 169 GVG sind Gerichtsverfahren öffentlich. Alle dürfen teilnehmen. Nach § 176 hat der vorsitzende Richter für die Ordnung zu sorgen. In der Vorbereitungsphase steht dieses Recht nach § 180 auch einem anderen Richter zu, in diesem Fall dem Gerichtspräsidenten.

    Zugangsbeschränkungen aus Platzgründen und damit zusammenhängende Arbeitsbeschränkungen müssen die Medien hinnehmen. Das Prinzip der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen dient ja nicht in erster Linie dem Unterhaltungs- oder gar Sensationsbedürfnis, sondern der Kontrolle und kritischen Begleitung der Rechtspflege durch die Öffentlichkeit. Diese sind auch gewährleistet, wenn eine größere Zahl, aber nicht alle interessierten Journalisten die Verhandlung verfolgen können.

    Nur die Hauptverhandlung ist im Strafverfahren öffentlich. Daher können die Medien z.B. nicht beanspruchen, in der Vorbereitung der Hauptverhandlung oder im zeitlichen Zusammenhang mit ihr Zugang zu einem Angeklagten in der Untersuchungs- oder Auslieferungshaft zu erhalten.

  9. aloo masala sagt:

    @Özcan

    Die Moderation von Migazin macht eine selten exzellente und souveräne Arbeit.

    Es gibt keinen Grund, die Beiträge von Marie nicht zu veröffentlichen. Ihre Aussagen bewegen sich vollständig im Rahmen der Meinungsfreiheit und sind nicht einmal ansatzweise volksverhetzend. Migazin gestattet umgekehrt, dass auch Meinungen mit ausländerfeindliche Gesinnungen geäußert werden dürfen, solange sie sich im Rahmen des Zulässigen bewegen. Das zeichnet Migazin aus, dass sie den Diskurs unterschiedlicher Meinungen zwischen Migranten und Deutschen gleichberechtigt fördert.

    An dieser Stelle bietet es sich auch gleich an, mich bei der guten Arbeit von der Migazin-Moderation zu bedanken. Danke.

  10. Marie sagt:

    Erstens bleibe ich bei meiner Behauptung, dass Gerichte Behörden sind. § 1 Abs. 4 VwVfG steht dem nicht entgegen. Dieses Gesetz betrifft die Behörden der öffentlichen Verwaltung, auf die Behörden der Judikative (Amtsgerichte, Landgerichte etc) findet es keine Anwendung.

    Zweitens sind die von Ihnen, Lionel, in das Thema eingeführten Wortklaubereien für das Thema absolut irrelevant.

    Drittens bleibe ich bei meiner Behauptung, dass das BVerfG die oberste Rechtsinstanz der BRD ist – dass es zum Instanzenzug gehört, habe ich nicht behauptet.

    Viertens sind auch diese von Ihnen, Herr Lionel, in das Thema eingeführten Wortklaubereien für das Thema absolut irrelevant.

    Fünftens teile ich die Argumente des Herrn Ströbele nicht, und bin dazu auch nicht verpflichtet. Im Zuge der Meinungsfreiheit muss ich diese Argumente nicht teilen. Es herrscht noch immer Meinungsfreiheit.

    Sechstens teile ich die Argumente und die Meinung der ehemaligen Verfassungsrichter Hassemer und Hoffmann-Riem, die des Strafrechtsprofessors Volk, die der Experten Prof. Dr. Stefan Hertwig, des Rechtsanwaltes und Lehrbeauftragten Martin W. Huff und anderer Rechtsexperten mehr.. Des Weiteren teile ich die Meinung des Autors, die dieser überzeugend begründet hat.

    Siebtens bezog sich meine hier bemängelte Meinung nicht allein auf das Akkreditierungsverfahren, sondern auf die Gesamtumstände des Verfahrens und des Umgangs der Behörden mit dieser rechtsextremen Mordserie und diese habe ich an vielen Stellen ausführlich begründet. Mit der Meinung, dass es sich hier um institutionellen Rassismus handelt, stehe ich keineswegs allein. Darauf deuten zum einen die skandalösen Vorgänge im Verfassungsschutz und sämtlichen anderen beteiligten Behörden hin, als auch der sonderbare Umgang mit diesem Verfahren durch das OLG, das in seiner Bedeutung den RAF-Prozessen sehr wohl vergleichbar ist. Ich teile im Übrigen auch die Meinung, dass allein aufgrund der Umstände des Vergabeverfahrens, wenn man das isoliert betrachten würde, unter Weglassung sämtlicher anderer skandalöser Umstände, ein „böser Schein“ sehr wohl entsteht. Des Weiteren deuten auch alle anderen Umstände des Verfahrens in Ihrer Gesamtheit darauf hin: Zu kleiner Saal, keine Anmietung eines ausreichenden Saales, wie in anderen vergleichbaren Verfahren, wo die Opfer keine Türken, sondern prominente Deutsche waren, keine Übertragung in einen Arbeitsraum, keine Kontingente, die im Falle eines Schweizer Angeklagten Schweizer Medien eingeräumt wurden, im Falle türkischer Rassismusopfer türkischen Medien aber nicht, kein Losverfahren, das allen Medien, auch den ausländischen, gleiche Chancen eröffnet hätte, statt dessen Windhundverfahren, bei dem offensichtlich deutsche Medien im Vorfeld besser unterrichtet waren. Und deshalb handelte es sich nicht um ein neutrales Verfahren. Die entsprechenden Links, die das belegen, habe ich mehrfach eingestellt.

    Last not least, ich lasse mir den Mund und meine wohlbegründete Meinung auch dann nicht verbieten, wenn hier bestimmte User, die ich in ein bestimmtes politisches Spektrum einordne, in verschärfter und übler Weise mit der Unterstellung angeblicher Straftaten ihre üblen Einschüchterungsversuche fortsetzen und verstärken, mich beleidigen und gar die Löschung meiner Beiträge fordern.