Ein Jahr Anerkennungsgesetz

Anträge werden anerkannt, wenn sie gestellt werden

IHK Fosa stellt nach einem Jahr Anerkenungsgesetz erste Bilanz zur Gleichstellung von ausländischen Abschlüssen vor: Wenn beschieden wird, dann meist positiv, was fehlt sind die Anträge. Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft.

Mittwoch, 06.03.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 12.03.2013, 0:03 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Nach einem Jahr Anerkennungsgesetz stellte die IHK Fosa, die zentrale Stelle für die Bewertung und Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen im Bereich der Industrie- und Handelskammern (IHK), eine erste Bilanz zur Gleichstellung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen vor.

„Die ersten positiven Bescheide sind erteilt, die Infrastruktur zur Beratung und Anerkennung aufgebaut und somit der Einstieg in die neue Gesetzespraxis erfolgreich geschafft worden,“ sagte IHK-Rhein Neckar Hauptgeschäftsführer Axel Nitschke am Dienstag bei der Vorstellung der Zahlen in Mannheim. „Bei der Zahl der Antragsteller vermuten wir aber bundesweit und auch in unserem IHK-Bezirk noch ein großes Potential, das bislang noch nicht ausgeschöpft sein dürfte“, so Nitschke weiter.

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2.266 Anträge, 565 Anerkennungen
Denn nach Berechnungen der Bundesregierung liegt die Zahl derer, die unterhalb ihres Qualifikationsniveaus beschäftigt werden, bei 300.000. Demgegenüber sind bis März 2013 bei der IHK FOSA bescheidene 2.266 Anträge eingegangen, von denen bisher auch nur gut jeder Dritte (812) beschieden wurde. Immerhin wurde in 565 Fällen ein Bescheid über eine volle Gleichwertigkeit, in 247 Fällen ein Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit erteilt, eine hohe Trefferquote also. Weitere Fälle stünden unmittelbar vor der Bescheidung.

„Hinter jedem steht ein persönlicher Lebenslauflauf, manchmal ein Schicksal, immer Mut und der Wille etwas zu ändern, um hier erfolgreich zu sein“, sagte Nitschke und stellte mit Siarhei Litmanovich einen der ersten Erfolgreichen vor. Der aus Weißrussland stammende Industriemechaniker hat seine im Beruf erworbene Qualifikationen attestiert bekommen.

Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) ist die zentrale Stelle für die Bewertung und Aner- kennung von ausländischen Berufsabschlüssen im Bereich der Industrie- und Handelskam- mern. Sie wurde im Frühjahr 2012 von 77 der 80 deutschen IHKs als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Sie soll ein einheitliches Verfahren zur Gleichwertigkeitsfeststellung gewährleisten. Kern einer Anerkennung ausländischer Qualifikationen nach dem Berufsqualifikationsfest- stellungsgesetz ist die Gleichwertigkeitsfeststellung. Die IHK FOSA ist in diesem Zusammenhang zuständig für alle Anträge, die sich auf IHK-Berufe beziehen. Sie nimmt entsprechende Anträge entgegen, führt die Verfahren durch und stellt offizielle und rechtssichere Gleichwertigkeitsbescheide aus, mit denen sich die Antragsteller auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben können. Mehr Informationen gibt es hier.

300.000 Menschen betroffen
„In unserer Region kämpfen vor allem mittelständische Betriebe sowie die ländlichen Bereiche heute schon mit alternden Belegschaften und der schwierigen Lage am Ausbildungsmarkt“, sagte Nitschke. Gleichzeitig leben in Deutschland heute 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Davon haben rund 3 Millionen ihren Abschluss im Ausland erworben.

„Der berühmten Taxifahrer, der in Indien Medizin studiert hat, ist uns zwar noch nicht begegnet“, so Nitschke weiter aber hinter jedem Fall stünden „Fachkräfte, von denen jede oder jeder einzelne für die hiesige Wirtschaft von großem Wert.“ Das sieht Siarhei Litmanovich genauso. „Auch wenn ich bisher noch nicht direkt als Industriemechaniker einsteigen konnte, so plane ich doch nun berufsbegleitend meine Weiterbildung zum Meister und bin mir sicher, dass ich damit alle Chancen für den weiteren beruflichen Erfolg hier in der Region haben werde“.

Polen, Türken und Russen stellen die meisten Anträge
„Das Potenzial ist also vorhanden, es fehlt aber noch an Informationen sowohl bei den hier lebenden Ausländern als auch im Ausland selbst. Es gilt auf der einen Seite, mehr über die Chancen der Anerkennung in Deutschland, die dieses Gesetz nun bietet, zu berichten. Denn den Unternehmen wird auf der anderen Seite durch das Berufsqualifizierungsgesetz (BQFG) die Möglichkeit gegeben, ausländische Qualifikationen besser einzuschätzen“, so Nitschke. Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlen bisher verlässliche Informationen, wie die ausländischen Berufsabschlüsse zu bewerten sind, vor allem wenn sie beispielsweise keine Erfahrung im internationalen Geschäft haben.

Laut Information der IHK Fosa haben die Antragsteller ihre Ausbildungen in insgesamt 96 Ländern der Welt absolviert. Als einzelne Länder sind insbesondere Polen, Türkei und Russland vertreten, als Staatengruppen dominieren die GUS-Staaten und die Staaten des ehemaligen Jugoslawiens. Die meisten Anträge stammen aus europäischen Ländern inkl. Russland (1.490), gefolgt von Asien, der Türkei (571), Afrika (123), Amerika (60) und Australien (5). (etb) Leitartikel Wirtschaft

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  1. Vielen Dank für den Beitrag, der mir gut gefällt. Er hat aber einen Haken: es ist sehr irreführend, die Zahl von 300.000 Menschen mit ausländischen Abschlüssen, die unterhalb ihres Qualifikationsniveaus beschäftigt sind, mit der Zahl der 2.266 Anträge, die bei IHK FOSA eingegangen sind, zu vergleichen. Denn die IHK FOSA ist ja nur für die kaufmännisch-industriellen Ausbildungsberufe zuständig und damit nur für einen kleinen Teil der Anträge.

    Zum Vergleich ein paar aktuelle Zahlen aus Hamburg mit Stand 31.01.2013: in Hamburg sind ingesamt in allen Berufen bis dahin 816 Anträge gestellt worden. Lediglich 44 dieser Anträge fallen in die Zuständigkeit der IHK FOSA, denen 772 Anträge – also die 17,5 fache Menge – in Zuständigkeit anderer Behörden und Kammern gegenüberstehen.

    Würde ich die Hamburger Relation zwischen Anträgen innerhalb und außerhalb des Zuständigkeitsbereich auf das Bundesgebiet hochrechnen – was methodisch allerdings etwas unsauber ist, weil es in anderen Bundesländern noch keine Landesanerkennungsgesetze gibt – hätten wir knapp 40.000 Anträge bundesweit.

    Eine wirkliche Bilanz über den Erfolg des Anerkennungsgesetzes können wir also erst ziehen, wenn der Bund die erste Bundesstatistik veröffentlicht.

    Als Quelle der Hamburger Zahlen dient übrigens die Bürgerschaftsdrucksache 20/6875 vom 19. Februar 2013, veröffentlicht unter https://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=39734&page=0

  2. Nachtrag zu meinem ersten Kommentar: „„Der berühmten Taxifahrer, der in Indien Medizin studiert hat …“ wird Herrn Nitschke und der IHK vermutlich auch in Zukunft nie begegnen. Denn dieser muss sich an die für die Anerkennung von Ärzten zuständigen Landes- oder Regionalbehörden wenden. So gingen seit 1.4.2012 bei der Hamburger „Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz“ 176 Anträge von ausländischen Ärzten ein.