Daniela Kolbes Zwischenruf

„Wir brauchen endlich ein modernes Staatsbürgerschaftsmodell“

Weg mit der Optionspflicht und her mit einem modernen Staatsbürgerschaftrecht, fordert die SPD-Innenpolitikerin Daniela Kolbe in ihrer Kolumne. Sie plädiert für die doppelte Staatsbürgerschaft als Normalfall und für mehr Einbürgerungen.

Von Daniela Kolbe Donnerstag, 24.01.2013, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 27.01.2013, 20:28 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Das konservative Mantra „Deutschland ist kein Einwanderungsland“ hat lange Zeit für einen rechtspolitischen Stillstand in Einbürgerungsfragen gesorgt. Im Jahr 1990 wurde erstmals das Recht auf Einbürgerungen eingeführt. Historisch gesehen verspätet, hat sich seither eine relativ schnelle rechtspolitische Öffnung des deutschen Nationenverständnisses vollzogen. Mit der rot-grünen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in den Jahren 1999 und 2000 wurde die bis dato ausschließliche Orientierung am Abstammungsprinzip (ius sanguini), durch „eine Prise“ ius soli (Territorialprinzip) ergänzt. Damit bröckelt der Mythos der homogenen deutschen Abstammungsnation rechtlich und politisch, der immer noch von konservativen Kräften genährt wird.

Dennoch, das Einbürgerungspotenzial ist noch längst nicht ausgeschöpft. Einbürgerungen liegen nicht im Trend: Sie sind in den letzten 10 Jahren um knapp 60 % gesunken. Ein verheerender Befund, der dringend zum Gegensteuern auffordert.

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Bemerkenswert: Entgegen des allgemeinen Abwärtstrends, legen die sozialdemokratisch geführten Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hamburg bei den Einbürgerungen deutlich zu. Sie machen vor: Es kommt auf ein „Wohlfühlklima“ an. Darauf, Migrantinnen und Migranten auf Augenhöhe zu begegnen und sie dazu einzuladen sich einbürgern zu lassen. Damit sie auch rechtlich und politisch voll und ganz zu uns gehören.

Für mich sind sie Entwicklung bei den Einbürgerungen ein Indikator für die Offenheit und das Interesse unserer Gesellschaft. Sie zeigen, ob es uns gelingt, unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger rechtlich und politisch in unsere Gemeinschaft einzuladen und aufzunehmen. Das Einbürgerungsklima scheint jedoch derzeit mächtig gestört zu sein in Deutschland.

Staatsbürgerschaft weiter öffnen
Hier wäre die schwarz-gelbe Bundesregierung mit den richtigen Akzenten gefragt: Wir bräuchten ein Staatsbürgerschaftsrecht, dass unserer gesellschaftlichen Realität Rechnung trägt. Das bedeutet die doppelte Staatsbürgerschaft als Normalfall. Bei der Gewährung der doppelten Staatsbürgerschaft darf nicht länger zwischen Herkunftsländern unterschieden werden. Schon längst ist die doppelte Staatsbürgerschaft kein Ausnahmefall mehr. International wie national lässt sich die Tendenz zur Hinnahme von Mehrstaatigkeit beobachten. Dabei hat sich aber eine Asymmetrie nach Herkunftsländern in Deutschland etabliert, die nicht hinnehmbar ist.

Gerne wird in Sonntagsreden von Politikerinnen und Politikern jeglicher Couleur eine Willkommenskultur bemüht. Sie verkümmert aber in der politischen Realität der schwarz-gelben Bundesregierung zur Floskel. Ein Beispiel: Während gerade konservative und liberale Kräfte laut nach ausländischen Fachkräften rufen und dafür im letzten Jahr die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen änderten, halten sie noch immer an der 1999 geschaffenen Zwei-Klassen Staatsbürgerschaft fest, dem Optionsmodell.

Das Optionsmodell – der deutsche Irrweg
Während das von Konservativen bemühte Gesellschaftsbild einer homogenen deutschen Nation fern jedweder gesellschaftlichen Realität in Deutschland ist, verkörpert das Optionsmodell ihr letztes Aufbäumen gegen unserer Einwanderungsgesellschaft. Mit bitteren Konsequenzen für die Betroffenen. In diesem Jahr zeigt das Optionsmodell erstmals Konsequenzen im Leben von 3.300 jungen Erwachsenen. Jeder Zweite von ihnen hatte sich nach den letzten Erkenntnissen noch nicht entschieden bzw. nicht auf ihr Aufforderungsschreiben zur Entscheidung zurückgemeldet. Beispielsweise weil sie die rechtlichen Folgen nicht verstehen. Die Fristen und Anträge wirken zu komplex. Sie sind oft überfordert.

Das neue Jahr ist kaum vier Wochen alt und schon ist der erste Fall der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bekannt. Ich befürchte noch mehr Fälle in diesem und den nächsten Jahren. Vorhersehbar, weil spätestens mit der Veröffentlichung der BAMF-Studie im Juni 2012 „Einbürgerungsverhalten von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland sowie Erkenntnisse zu Optionspflichtigen Ergebnisse der BAMF-Einbürgerungsstudie 2011“ der Bundesregierung die Praxisprobleme bekannt sind. Auf parlamentarische Nachfrage fühlt sie sich dennoch nicht zuständig und bleibt untätig.

Bislang wurden 443.866 Personen geboren, die unter das Optionsmodell fallen. 443.866 Menschen die in Deutschland geboren, aufgewachsen, zur Schule gegangen, ihre Ausbildung oder Studium begonnen haben, wenn sie der deutsche Staat zur Entscheidung zwischen der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern und der hiesigen stellen. Aus Sicht dieser „Bindestrich-Deutschen“ nicht nachvollziehbar. Sie bewegen sich selbstverständlich im deutschen und elterlich mitgebrachten Kontexten. Sie sind sowohl deutsch als auch …. Das entweder-oder, zu dem sie der Gesetzgeber zwingt, ist nicht zeitgemäß. Aktuell Meinung

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  1. Orka sagt:

    Hallo Werner,
    Der Gesetzgeber bastelt alles wie er gerade nötig hat. Wenn die junge Menschen sich nicht wie waren aus dem Supermarktregal verhalten, kann mann nicht immer sagen selbstschuld. Hier wird zwar Einbürgerungsrecht diskutiert, aber nach Herkunftsland unterschiedliche Handhabung v. Doppeltestaatsangehörigkeit, ist meine Ansicht nach Hauptproblem. Wenn man genetische Herkunftsprinzip aufgibt, sollte man erkennen dass die Einbürgerungsrecht durch die Lebenserfahrung des Persons in der Bundesrepublik Deutschland entsteht. Nach diesem Prinzip für mich junge Menschen, die hier Aufwachsen, in erste Linie deutsche, und nur dann auch türkische Bürger anzuerkennen, wenn sie irgenwann im Leben, in der Türkei leben. Für mich doppelte Staatsangehörigkeit, für den Person, und für die Gesellschaft, eine Bereicherung. Stattdessen bestrafen wir die Menschen, mit Verlust v. Jegliche Rechte in der BRD.

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich freue mich über Ihr Interesse zum Thema Staatsbürgerschaftspolitik.

    Der aktuelle Anlass, die negativen Auswirkungen des Optionsmodells, illustrieren welche Folgen eine schlechte Staatsbürgerschaftspolitik hat. Bis heute wurden fast eine halbe Millionen Kinder in Deutschland geboren, für die die Optionspflicht gilt. Sie zwingt das Gesetz, sich zwischen der deutschen und der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern zu entscheiden. Je nachdem aus welchem Land ihre Eltern kommen, dürfen sie die 2. Staatsbürgerschaft behalten oder eben nicht. Das Optionsmodell schafft so StaatsbürgerInnen erster und zweiter Klasse. Das ist weder zeitgemäß noch fair.

    Die deutsche Staatsbürgerschaft ermöglicht nicht nur die politische Mitbestimmung, sondern erleichtert auch den Zugang zum Arbeitsmarkt und ist bei vielen anderen rechtlichen Angelegenheiten hilfreich. Mit der 2. Staatsangehörigkeit sind jeweils Rechte im Herkunftsland der Eltern verknüpft, die sich auf die Lebenswege auswirken können: Erbrecht, Aufenthalt- und Arbeitsrecht, Fragen der elterlichen Sorgen und und und.
    Eines muss allen klar sein: Die doppelte Staatsbürgerschaft wird de facto – bis auf einzelne Ausnahmen – schon längst praktiziert. Sie ist kein Ausnahmefall. Weder in Deutschland, noch in anderen Staaten. Aus gutem Grunde: Immer mehr Menschen werden in Familien hineingeboren, die migriert sind. Sie werden beispielsweise in Berlin geboren, ihre Eltern aber in Dakar. Sie wachsen mit beiden „Welten“ auf. Für sie ist es oftmals normal in beiden Ländern zu Hause zu sein. Kurzum: Die doppelte Staatsbürgerschaft trägt der Realität globalisierter Gesellschaften Rechnung.

    Beste Grüße, Daniela Kolbe

  3. Non-EU-Alien sagt:

    @WERNER:

    Sie schreiben: @NonEUAlien: sie erzählen hier Unsinn zur doppelten Staatsangehörigkeit. Die gibt es nirgends. Doppelte Staatsangehörigkeit heißt im Grunde nur: ungeklärte Staatsangehörigkeit.

    Tja, dadurch haben Sie sich selbst disreditiert. In Südeuropa, Südosteuropa, Benelux, Frankreich, Grossbritanien, Skandinavien, überall wird die doppelte Staatsangehörigkeit anerkannt und zugesprochen (zwar wird in manchen Ländern auch gerne darauf hingewiesen, dass es „schöner“ wäre sich nur für eine zu entscheiden, aber es gibt keinen Zwang). Nur in Österreich und in Deutschland gibt es diesen… Soviel zu Ihrem „die gibt es nirgends!“.

    Zu Ihrem letzten Satz bezüglich der ungeklärten Staatsangehörigkeit: Da muss sich ja Altkanzler Helmut Kohl richtig große Sorgen um seine Enkelin machen. Die hat nämlich sogar drei verschiedene Staatsangehörigkeiten: deutsch, türkisch und englisch… Die Arme wächst jetzt mit Identitätskonflikten auf und ihre Staatsangehörigkeit ist ungeklärt…

  4. deutscher staatsbürger sagt:

    @Einspruch:

    Seien sie froh, sie haben hier selber noch keine Einbürgerung erlebt. Die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft ist eine Voraussetzung für die Einbürgerung. Die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft habe ich nur erwähnt, weil passend zum Thema „Doppelte Staatsbürgerschaft“: (Und dabei liegt die Betonung auf „Obwohl“…).

    Ich finde es immer wieder toll, wie hier, und auch immer wieder bei Diskussionen, der Vergleich zur Türkei kommt. Ein Vergleich ist zwar immer wieder gut aber meistens kann man aus dem Kontext rauslesen: Hey was willst du hier, „Dein“ ;) Land macht das auch so, und wenn nicht schlimmer…oder so ähnlich.
    Aber wir leben hier in der Bundesrepublik Deutschland, ein freiheitlich demokratischer und sozialer Rechtstaat. Rassistisch gesehen bin ich zwar kein Deutscher aber ich bin auch „Made in Germany“ und es ist Weltbekannt, die steht für Qualität.

  5. Metscher sagt:

    „Das Optionsmodell schafft so StaatsbürgerInnen erster und zweiter Klasse. Das ist weder zeitgemäß noch fair.“

    Stimmt doch nicht. Man entscheidet sich für die deutsche Staatsbürgerschaft oder eben nicht.

    Ich finde es gut. Man kann eben keinen zwei Herren dienen. Wenn die Loyalität zu Deutschland nicht ausreicht, sich für die deutsche Staatsbürgerschaft als einzige Staatsbürgerschaft zu entscheiden, hat man sie auch nicht verdient. Ganz einfach.

  6. Lionel sagt:

    @ Metscher

    Es ist wirklich erstaunlich, mit welchen Verdrehungen gegen die „Optionspflicht“ ( schon dieses Wort ist falsch) agitiert wird.

    Option bedeutet freier Wille und das Optionsmodell ist eigentlich keine Pflicht, sondern ein Recht, das den Betroffenen erst einmal geschenkt wird.
    Nämlich die deutsche Staatsbürgerschaft, die sie ohne die Optionsregelung nicht automatisch bekommen hätten.

    Von diesem Recht, die geschenkte deutsche Staatsbürgerschaft auch weiterhin zu erhalten, kann Gebrauch gemacht werden, oder auch nicht.
    Handelt der Betroffene überhaupt nicht (und das muss er nicht, denn es ist keine Pflicht) ergibt sich lediglich der Zustand, den es vor der Einführung des Optionsrechtes (der Ausdruck ist richtig) gegeben hätte.

    Aber in der öffentlichen Darstellung wird aus einem geschenkten Privileg eine bedrückende Pflicht gemacht.

  7. Orka sagt:

    Hallo Metscher,
    Deine Meinung ist klar zu verstehen. Aber diese Enscheidung nach Herkunftsland zu verlangen, kann ich leider nicht verstehen. Noch dazu, wenn jemand sich in jungen Jahren für die Sonne in Florida enscheidet, und erst im Alter, wenn er hilfe braucht, seine Heimat liebe entdeckt, auf der anderen Seite, jemand der nach halbe jahrhundert arbeit, nicht länger als 6 monate Urlaub sich gönnen soll, damit er in seine Wohnung visumfrei reinkommen kann.
    Doppelte Staatsangehörigkeit ist auch nicht für alle Menschen, der richtige Weg. Viele Menschen geben Ihre Herkunftsstaatsangehörigkeit ab, damit die im Ausland, als deutsche bei Problemen, die Dienste v. Deutschen Botschaft bekommen zu können. Aber die Enscheidung frei wählen zu können, ist wünschenswert.

  8. Werner sagt:

    Orka,
    ich glaube, Sie sehen das falsch – wahrscheinlich, weil Sie die Propaganda der türkischen Einpeitscher ungeprüft übernehmen.

    Ich verstehe die Situation so: An der Einbürgerung eines Immigranten sind drei „Vertragsparteien“ beteiligt. Das Urprungsland, das Zielland der Einwanderung und der Einwanderer selbst. Die Einbürgerung des Immigranten macht nur Sinn, wenn die neu erworbene Staatsangehörigkeit auch gilt! Der Einwanderer gibt sein Einverständnis durch den Antrag, das Zielland durch die Aushändigung der Papiere und das Ursprungsland durch Ausstellen einer „Entlassungsurkunde“

    Das besondere an den türkischen Einwanderern ist schonmal oft ihre persönliche mentale Verfassung. Viele Türken schaffen es einfach nicht sich vorzustellen, dass sie Deutsche sind. Die größte Hürde ist aber der türkische Staat. Er unterläuft die Integrationsbemühungen nach Kräften, hat jahrelang zunächst Entlassungsurkunden ausgestellt – mit einem Augenzwinkern, man könne sich ja dann demnächst wieder den türkischen Paß besorgen. Das ist auch (hundert?)tausendfach passiert. Jetzt soll es auf einmal die „doppelte“ Staatsangehörigkeit sein.

    Das löst aber das „Problem“ nicht. Die Einwanderer (wenn sie den einwandern) sollen natürlich Bürger dieses Landes werden. Mit allen Rechten und Pflichten. Derzeit haben wir eine defacto Einwanderung bei vielen ungeklärten Staatsangehörigkeiten. Die „doppelte“ Staatsangehörigkeit (gar der Kinder und Kindeskinder!) ist eine ungeklärte Staatsangehörigkeit, die viele Probleme schafft. In Ausnahme wird man auf die Entlassungsurkunde verzichten können. Z.B. wenn in einem zwischenstaatlichen Vertrag die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit geklärt ist (z..B. EU?) oder wenn größe Härten vorliegen (Beibehaltungserklärung). Als Regelfall wird es sie nie geben.

    Und die Optionspflicht, die wir hier diskutieren, trifft kroatische, englische und türkische Kinder von Einwanderern nach Deutschland gleichermaßen.

  9. Werner sagt:

    Hallo Frau Kolbe,

    entschuldigen Sie meinen lockeren (und auch toughen) „Internetumgangston“. So ist es nunmal. Bitte verstehen Sie es nicht als Respektlosigkeit. Ich bin überrascht und auch sehr froh, dass Sie sich hier gemeldet haben. Zeigt es doch, dass Sie mitlesen. Vielen Dank dafür.

    Es hat doch eine gewisse Ironie, dass gerade die rotgrüne Staatangehörigkeitsreform die „doppelte Staatsangehörigkeit“ abgeschafft hat. So sagen mir türkische Freunde und Kollegen. Was ist passiert?

    Nach alten Staatsbürgerrecht waren auch Immigrantenkinder noch Ausländer und mußten kompliziert eingebürgert werden. Die Einbürgerung setzte eine „Hinwendung zum Deutschtum“ voraus. Wer so eingebürgert und „eingedeutscht“ war, der konnte sich dann ruhig einen türkischen Paß besorgen. Er blieb Deutscher. So wie ich wohl immer Deutscher bleiben werde und so wie viele Türken (zumindest im Herzen) immer Türken bleiben werden. Es gab also damals „doppelte“ Staatsangehörigkeiten, aber – das war klar – es galt der deutsche Paß. So dachte zumindest der deutsche Staat.

    Was hat Rotgrün nun gemacht? Jetzt sind wir ein „normaler“ und moderner Staat. Ein Einwanderungsland. Die „Hinwendung zum Deutschtum“ ist weggefallen, wir sprechen höchsten von „Integration“ (sehen dabei den gehobenen Zeigefinger des Herrn Erdogan: keine Assimilation!). Plötzlich muß man genauer hingucken: was ist der Doppelstaatler denn nun? Wo muß er Steuern zahlen? Wo den Militärdienst ableisten? Wohin wird er ausgeliefert, wenn er sich aus einem Drittland abgeschoben werden soll?

    Auch die Einwandererkinder (merkwürdigerweise sprechen wir immer noch von „Migranten“) bekommen selbstverständlich einen deutschen Paß. Und – wie es scheint – häufig noch einen anderen!

    Und jetzt haben wir den Salat: welche Staatsangehörigkeit gilt denn nun?

    Ein konkretes Beispiel: die Verdächtigen bei dem Mord am Alexanderplatz haben sich teilweise in ihre „zweite Heimat“ abgesetzt. Welcher Paß gilt denn nun? Der mit dem der Verdächtige durch Europa geflohen ist, oder der türkische, der eine Auslieferung nach Deutschland unmöglich macht?

    Wie gehen wir mit Leuten um, die durch ihr Verhalten zeigen, dass der „andere“ Pass gilt? Dürfen wir die ausbürgern?

    Um es auf den Punkt zu bringen: wir brauchen keine ungeklärten Staatsangehörigkeiten. Den deutschen Paß darf es nur geben, wenn er auch gilt. Wenn jemand deutlich macht, dass er nicht gilt, muss er auch per Verwaltungsakt eingezogen werden können.

    So wie eben bei der „Optionspflicht“, nämlich dann, wenn sich das Optionsfenster schließt.

  10. Werner sagt:

    Vielen Dank Frau Kolbe dafür, dass Sie hier mitdiskutieren. Mein Beitrag an Sie ist plötzlich weg … :-(