Bremen
SPD und Grüne wollen Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer
SPD und Grünen in Bremen wollen in Bremen das Wahlrecht ausweiten. Ein Gesetzesentwurf ermöglicht auch Nicht-EU-Ausländern, die Stadtteilparlamente zu wählen. Zuvor soll das Gesetz aber vom Verfassungsgericht geprüft werden.
Montag, 14.01.2013, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 16.01.2013, 6:55 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Bremen will seit 5 Jahren in der Hansestadt lebenden ausländischen Nicht-EU-Bürgern die Möglichkeit eröffnen, die Stadtteilparlamente zu wählen. EU-Bürger, die bereits die Stadtbürgerschaft wählen dürfen, sollen künftig auch den Landtag mitwählen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalition von Grünen und SPD nach Abschluss der Beratungen im nichtständigen Ausschuss „Ausweitung des Wahlrechts“ vor.
Der Ausschussvorsitzende Hermann Kuhn (Grüne): „Rund 60.000 Menschen leben im Land Bremen, die hier arbeiten und Steuern zahlen, zur Schule gehen, die Stadtteile prägen und mitgestalten, von allen politischen Entscheidungen betroffen sind. Aber mitbestimmen und wählen dürfen sie bisher nicht – weil sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Dieser Zustand beschädigt die Demokratie.“
Deshalb wolle man die Rechte aller stärken und das Gemeinwesen auf eine bessere Grundlage stellen. Das entsprechende Gesetz werde in die Bürgerschaft eingebracht. Doch zuvor wolle man das Gesetz dem Verfassungsgericht in Bremen vorlegen, um Rechtssicherheit zu haben. 1990 hatten Bundesverfassungsrichter befunden, dass nur Deutsche zum Wahlvolk zählen. Doch hat sich seit dem einiges geändert: seit 1994 dürfen ausländische EU-Bürger bei den Kommunalwahlen mitmachen. (hs)
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