Verwaltungsgericht Köln

Muslimischer Schüler muss am Schwimmunterricht teilnehmen

Ein 12-jahriger muslimischer Schüler muss am gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Köln wies einen Eilantrag, mit der eine Befreiung erreicht werden sollte, ab.

Donnerstag, 22.11.2012, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 26.11.2012, 8:32 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Mit einem Beschluss vom 20. November 2012 hat das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Eltern eines 12-jährigen muslimischen Jungen dessen Befreiung vom Schwimmunterricht in der Klasse 7 erreichen wollten. Das Gericht bestätigte damit einen zum Beginn des Schuljahres ergangenen Bescheid eines Bonner Gymnasiums.

Die Eltern hatten geltend gemacht, während des gemeinsamen (koedukativen) Schwimmunterrichts von Jungen und Mädchen sei ihr Sohn gezwungen, seine nur mit Badekleidung bekleideten Mitschülerinnen anzusehen. Dies sei mit den islamischen Glaubensgrundsätzen der Familie nicht vereinbar.

___STEADY_PAYWALL___

Schwimmunterricht zumutbar
Dem folgte das Gericht jedoch nicht: Die Eltern hätten schon nicht nachvollziehbar dargelegt, dass der Teilnahme ihres Sohnes am koedukativen Schwimmunterricht von der Familie als verbindlich erachtete religiöse Vorschriften entgegen stünden. So nehme er etwa am allgemeinen koedukativen Sportunterricht teil, bei dem er ebenfalls leicht bekleidete Schülerinnen und Schüler zu sehen bekomme, ohne insoweit einen Gewissenskonflikt geltend zu machen.

Jedenfalls sei angesichts der Bedeutung des staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags eine Teilnahme am Schwimmunterricht hier zumutbar. Der Schüler sei dadurch keinen größeren Konflikten ausgesetzt als im Alltag innerhalb und außerhalb der Schule, wo er ebenfalls Mädchen und Frauen begegne, die gelegentlich nur leicht bekleidet seien.

Beschwerde möglich
Im Übrigen sei die Schule verpflichtet, durch getrennte Umkleidemöglichkeiten, die konkrete Ausgestaltung des Schwimmunterrichts und die pädagogische Einflussnahme auf die Mitschülerinnen und Mitschüler Beeinträchtigungen der Glaubensfreiheit zu vermeiden.

Ob die Familie des Schülers diesen Beschluss akzeptieren wird, ist noch ungewiss. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (pm/sb) Aktuell Recht

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Kim sagt:

    @ mustafa

    wenn „ihr Türken“ (diesen Begriff haben Sie in die Diskussion eingeführt, also nehme ich ihn auf), so leben wollt, wie Sie möchten, warum glauben Sie dann eigentlich, dass Sie hier leben sollten (in einem Land, das nicht die Türkei ist). Und sind Männer eigentlich Sexmonster, die sich nicht zivilisiert benehmen können, wenn sie eine Frau sehen, die nicht vollständig angezogen ist? Ich betrachte dies als Diskriminierung der Männer.
    Diese Klage gegen die Teilnahme am Schwimmunterricht empfinde ich als Rosinenpickerei: Man nimmt die Vorteile (eine kostenlose Schulausbildung an einer staatlichen Schule) gerne mit, aber wenn es um die unangenehmen Pflichten geht, wirft man symbolisch mit dem Schuh.

  2. mustafa sagt:

    @Gero

    und weil ich nicht will, dass wir Schwimmen müssen, soll ich in die Türkei gehen, oder was? ich bin hier geboren, meine Eltern haben Deutschland geholfen, wieder aufzubauen. So wie Sie denken leider viele Deutsche. Deshalb gibt es hier ja auch diese NSU und diese ganzen Rechten. Das kommt ja nicht von ungefähr. Immer die Gleiche Leier: wenn es euch hier nicht passt, geht zurück in die Heimat. Gehen Sie doch!

  3. Kim sagt:

    @ mustafa

    dieser Vergleich mit der NSU wird inzwischen gerne als Totschlagargument verwendet, um eine kritische Diskussion zu unterbinden. Abgesehen davon, dass ich den Sicherheitsbehörden ihr skandalöses „Versagen“ nicht glaube und denke, dass einige Beamte genau wussten, dass sie nicht mehr wissen wollten, zieht so ein Argument bei mir z. B. nicht, da ich mir von den NSU-Mördern nicht meine Meinung beeinflussen lasse.
    Was Gero wohl zurecht kritisiert, ist dass man kulturelle und religiöse Vorschriften der Vorfahren (Sie reden ja von „uns Türken“) über die Gesetze stellen möchte. In Deutschland wurde Jahrhunderte darum gerungen, den verderblichen Machtanspruch der Kirchen zurückzudrängen und Gesetze zu schaffen, die allen Menschen das Recht einräumen, ihren Glauben zu leben, oder dies auch nicht zu tun. Dies beinhaltet aber auch Pflichten, in diesem Fall, am Schwimmunterricht teilzunehmen. Sich vom Schwimmunterricht auszuschließen, bedeutet in diesem Fall eine Benachteiligung der anderen Schüler, die daran teilnehmen.
    Dass das extreme Gegenteil einer religiösen Gesellschaft – eine atheistische – genauso verkehrt wäre, haben der Nationalsozialismus und der Stalinismus bewiesen.
    Auch ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen. Die Nationalität der Vorfahren, deren Sprache, Kultur und Religion sowie die Hautfabe sind mir egal. Das kann sich kein Mensch aussuchen.
    Wenn ich nicht bereit wäre, mich zu integrieren, indem ich mir nur die Rosinen rauspicken würde und nicht bereit wäre, auch unangenehmere Situationen meistern zu lernen, wenn ich meine Religion über das Gesetz stelle möchte, müsste auch ich mich fragen lassen, warum ich nicht in ein Land ziehen möchte, das meinen Ansichten genehmer ist.
    In diesem Sinne sagte der (muslimische) Bürgermeister von Rotterdam, Herr Ahmed Aboutaleb: „Wer die Werte einer offenen Gesellschaft wie der niederländischen nicht teilt, täte gut daran, daraus die Konsequenzen zu ziehen und fortzugehen“. Dem kann ich auch für Deutschland uneingeschränkt zustimmen.
    Ich sage dies jedem, der die Freiheit in Deutschland zugunsten religiöser Vorschriften (seien es muslimische oder christliche oder von mir auch aus Vodoo-Regeln) beschränken möchte, egal wo einer geboren wurde.

  4. Gero sagt:

    @Gero
    und weil ich nicht will, dass wir Schwimmen müssen, soll ich in die Türkei gehen, oder was? ich bin hier geboren, meine Eltern haben Deutschland geholfen, wieder aufzubauen…
    ____________
    Hallo Mustafa,

    auf diesen Einwand habe ich gewartet. Ihr Argument zieht jedoch nicht: Die Gesetze dieses Landes sind von jedem zu beachten, ganz gleichgültig, ob hier geboren oder zugewandert.

    Sie werden lachen, ich ging fest davon aus, dass Sie bereits hier geboren sind. Ihre Vorstellungen zeigen jedoch, dass Sie in der überkommenen, rückwärtsgerichteten Denkweise Ihrer Vorfahren verhaftet sind.

    Ihre Vorstellungen (die Sie ja so eindrucksvoll im Ausgangsbeitrag darlegen) sind mit den Vorstellungen dieser Gesellschaft, die sich an den Allgemeinen Menschenrechten orientiert, nicht in Einklang zu bringen. Sie wollen – und das zeigt Ihr Beitrag deutlich, die Herrschaft über „ihre“ Mädels, wie Sie ganz offen schreiben. Und vermutlch wollen sie auch dann „ihre Mädels“ nicht in die Selbstbestimmtheit entlassen, wenn sie as 18. Lebensjahr vollendet haben… vieles aus Ihrer obigen Einlassung spricht fafür.

    Es führt kein Weg daran vorbei – sie sind mit Ihren gesellschaftlichen Vorstellungen – viel näher dran den Vorstellungen Ihrer Vorfahren, die aus der Türkei in ein ihnen fremd erscheinendes Land eingewandert sind.

    Und das Märchen vom „Wiederaufbau Deutschlands“ (…meine Eltern haben Deutschland geholfen, wieder aufzubauen..) dürfen Sie getrost vergessen: als die Gastarbeiter Ende der Sechzigerjahre hier ins Land kamen, war Deutschland bereits wiederaufgebaut, die Wirtschaft brummte und es gab mehr Arbeit als Arbeitskräfte. Dies änderte sich jedoch sehr rasch wieder, um Mitte der Siebzigerjahre einer anderen Situation Platz zu machen.

    Und noch was: Ihren Verweis auf die Morde der NSU am Ende Ihres obigen Beitrags hätten Sie sich gänzlich sparen können. Jemand, der gemeinsames Schulschwimmen für Mädchen und Jungen fordert, in einen Topf mit braunen Mördern zu werfen, zeigt wie simpel sein Weltbild ist, das sich rationaler Argumentation entzieht.

  5. Kolcek sagt:

    @Mustafa
    „Ich verstehe Sie ja, aber Sie müssen uns auch verstehen. Beim Anblick halbnackter Mädchen kommen schlechte Gedanken und wir versündigen uns vor Allah.“

    Tut mir ja leid, aber ihr Argument ist eigentlich das beste Argument den Schwimmunterricht auf keinen Fall ausfallen zu lassen, da diese „schlechten Gedanken“ abtrainiert werden müssen. Es klingt nämlich fast so, als hätten muslimische Jungs und Mädchen ihre Sexualität überhaupt nicht unter Kontrolle und wären beim Anblick nackter Haut jedes mal kurz davor schwanger zu werden.
    Wer in letzter Zeit mal durch die Stadt gelaufen ist, der hat auch die H&M Werbung gesehen mit halbnackten Frauen die in aufreizender Unterwäsche an jedem Bushäuschen zu sehen sind. Wer mit diesem Anblick ein Problem hat, der lebt ganz klar im falschen Land.

    Das wäre mindestens so blöd, als würde man in die Schweiz ziehen und an der Küste wohnen wollen. Das geht halt einfach nicht. Deutschland ist nunmal ein freizügigeres Land, als die meisten Länder dieser Welt und wer glaubt, dass wir unsere Kultur wegen einer prüden Minderheit auf den Kopf stellen, der verkennt die Realität auf diesem Planeten. Wer hier geboren worden ist, sollte sich doch auch vornehmlich mit der hiesigen Kultur auseinandersetzen und nicht die seiner Eltern oder Heimatlandes, denn diese wird nur unter gleichgesinnten zu 100% verstanden und akzeptiert, nicht aber bei den kulturell eigenständigen und unabhängigen Einheimischen.

  6. MiTho sagt:

    Interessant finde ich immer die Entdeckung, dass sich (z.B.) Deutsche in der (z.B. ägyptischen) Fremde so überhaupt nicht an das halten können, was sie zuhause jedem anderen abfordern: sich zu integrieren, die Sitten des Landes zu beachten.
    Es mag dieses seltsame und bizarre „Überlegenheitsgefühl“ sein, was Frauen z.B. dazu bringt, sich fast unbekleidet auf das gut einsehbare Sonnendeck eines angelegten (!) Nilschiffes zu legen. Oder ist es einfach dumme Ignoranz? Unwissenheit? Was es auch sei, der Tourist verlangt einfach, dass sich Land und Leute halt nach ihm richten.

    Mit welchem Recht verlangt er dann, dass sich Nichtdeutsche oder Deutsche mit anderem Kulturverständnis in Deutschland gefälligst so verhalten zu haben, wie er es wünscht?

  7. Hosenmatz sagt:

    @MiTho

    weil die Touristin nach 2 Stunden wieder vom Hafen ablegt, Devisen bringt und auch sonst nicht zu Lasten der Gesellschaft lebt. Wir verlangen von den arabischen Touristinnen in der Münchner Innenstadt ebenfalls nicht, die Burka abzulegen. Auch diese gehen wieder. Aber wer bleibt, wer vorhat, sich anzusiedeln, der sollte sich anpassen. Steht sogar im Koran, dann muss es doch stimmen :)

  8. trauma sagt:

    @MiTho
    Tourist sein oder in einen anderen Kulturkreis einwandern sind grundverschiedene dinge.
    Die Frau hat das selbe Recht auf dem Sonnendeck unbekleidet in Ägypten zu liegen ,wie z.b der Saudiarabische Scheich in München mit seinen 4 Ehefrauen auf Einkaufstour gehen kann ohne das der Staatsanwalt tätig wird ..(in Deutschland darf mann nur 1ne frau haben)

  9. Cengiz K sagt:

    …In Deutschland wurde Jahrhunderte darum gerungen, den verderblichen Machtanspruch der Kirchen zurückzudrängen und Gesetze zu schaffen, die allen Menschen das Recht einräumen, ihren Glauben zu leben, oder dies auch nicht zu tun. Dies beinhaltet aber auch Pflichten, in diesem Fall, am Schwimmunterricht teilzunehmen….

    lol, das ist ein Spruch, den sollte man sich einrahmen, vor allem wenn man/frau beim DLRG ist..

  10. Cengiz K sagt:

    Ihre Vorstellungen (die Sie ja so eindrucksvoll im Ausgangsbeitrag darlegen) sind mit den Vorstellungen dieser Gesellschaft, die sich an den Allgemeinen Menschenrechten orientiert, nicht in Einklang zu bringen…..

    Doch sind sie, Sie sind nur islamophob, und verkennen deswegen in der BRD lebenden Menschen ihr Leben so zu gestalten, wie sie es für richtig halten.. Vielleicht sind Sie einfach nur ein Miesepeter..

    Was ich persönlich seltsam finde ist, warum die Schulen realtiv zeitnah den Schwimm- und den Sexualkundeunterricht einführen, immer knapp vor dem Pubertätsbeginn! Sekundärer Lehrplan?

    … Ihr Argument zieht jedoch nicht: Die Gesetze dieses Landes sind von jedem zu beachten, ganz gleichgültig, ob hier geboren oder zugewandert….
    In dem Artikel geht es nicht um Gesetze, lesen Sie den letzten Absatz noch einmal, nachdem Sie sich den Schaum vor dem Mund weggewischt haben, dann sehen Sie vielleicht auch den Bildschirm..
    Zu welcher Gruppe gehören Sie eigentlich: „zugewandert“ oder „geboren“?