Kılıçs kantige Ecke

Beschneidungsdebatte nicht abwürgen

Im Bundestag wurde ein Antrag zur rechtlichen Regelung der Beschneidung beschlossen. In diesem Kolumnenbeitrag möchte ich meine persönliche Erklärung dazu mit Euch teilen.

Von Memet Kılıç Freitag, 17.08.2012, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 22.08.2012, 1:24 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Grundrechtkatalog unseres Grundgesetzes ist ein guter Roter Faden für das Zusammenleben in unserer heterogenen Gesellschaft. Dort werden die Grundfreiheiten und Grundrechte und ihre Schranken definiert.

Sowohl die Religionsfreiheit (Glaubensfreiheit, Nichtglauben, Wechsel der Religionen) aber auch körperliche Unversehrtheit sind Grundrechtsgüter. Wenn sie miteinander kollidieren, sind sie abzuwägen und es muss gegebenenfalls ein guter Kompromiss gefunden werden. Sowohl die heiligen Schriften der Religionen aber auch die religiösen Riten, Gebräuche und Traditionen beinhalten naturgemäß alte Elemente, die im Lichte der Vernunft und den neuen Einsichten der Wissenschaft neu zu verstehen und zu interpretieren sind.

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Die Menschheit kann mit Glück und Stolz darauf zurück blicken, dass wir keine Menschenopfer mehr bringen, die Steinigung von Ehebrechern nicht mehr Teil unserer Rechtsprechung ist, verwitwete Hindufrauen seit mehr als 100 Jahren nicht mehr mit ihren verstorbenen Ehemännern verbrannt werden und die Beschneidung von Mädchen weitgehend verpönt und strafbar ist. Bei der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Nichtdiskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften wurden einige Fortschritte erzielt, aber auch einige Rückschritte verzeichnet.

Die Kinder sind nicht das Eigentum der Eltern, der Religionsgemeinschaften oder des Staates. Sie sind Individuen mit vollen Rechten. Das Kindeswohl zu gewährleisten obliegt den Eltern und dem Staat in den gesetzlichen Rahmen.

Der säkulare Staat hat auch die Aufgabe, den Druck der Religionsgemeinschaften oder Weltanschauung auf einzelne Individuen abzuwenden oder dies zumindest abzumildern, damit sich das Individuum frei entfalten kann (Art 2, Grundgesetz). Medizinisch notwendige Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit stehen hierbei außer Diskussion.

Zur Disposition steht nur, in wie weit die blutigen Rituale der Religionsgemeinschaften, die einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit – sogar bei Kleinkinder – darstellen allein der Entscheidung der Religionsgemeinschaften bzw. Eltern zu überlassen ist.

Bei der Beschneidung stellt sich diese Frage vordergründig.
Es besteht sowohl wissenschaftliche wie politische Einigkeit darüber, dass die Zirkumzision einen irreversiblen und nicht zu bagatellisierenden Eingriff in die Körper von Menschen darstellt. Es ist aber auch soziologischer Fakt, dass sich viele Eltern in der Religions- oder Traditionspflicht sehen, diesen Vorgang bei ihrem Kind vornehmen zu lassen.

Um eine selbstbestimmte Erwachsenenentscheidung – im Idealfall zu einem unblutigen Religionsbekenntnis – zu ermöglichen, kann der Gesetzgeber einen Übergangskompromiss vorlegen.

Solch eine gesetzliche Regelung mit einer großen, gesellschaftlichen und grundrechtlichen Reichweite darf nicht in einem Schnellverfahren erfolgen. Dafür müssen gründliche Anhörungsverfahren durchgeführt werden. Aktuell Meinung

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  1. Herr Memet Kilic hat mit seinem voreiligen Standpunkt in der Beschneidungsdebatte den Grünen mit Blick auf die anstehenden Bundestagswahlen einen großen Schaden zugefügt. Vom integrationspolitischen Sprecher egal welcher Partei kann erwartet werden, dass er im Vorfeld seiner öffentlichen Äußerungen die verschiedenen Positionen in der Debatte abwägt, bevor er in dieser Funktion seine persönliche Meinung kund tut.

    Ich bin selber Mitglied der Grünen – aber meine Stimme sowohl in der Öffentlichkeit als auch auf dem Wahlzettel bei der Bundestagswahl wird davon abhängen, ob und in welcher Rolle Herr Memet Kilic sein Mandat in der Grünen-Bundestagsfraktion in der kommenden Wahlperiode ausüben wird.

    Und schließlich – endlich haben wir in Deutschland wieder so etwas wie ein jüdisches Leben. Es kann und wird nicht zugelassen, dass dieses nur wegen den persönlichen Ambitionen eines Memet Kilic gefährdet wird. Punkt!

  2. Mercks sagt:

    Ich danke ihnen Herr Kilic, dass Sie sich trauen, ihre Meinung hier zu veröffentlichen. Was Sie hier geschrieben haben klingt in meinen Ohren sehr vernünftig, da Sie nicht versuchen eine Lösung vorweg zugreifen. Es muss über dieses Thema diskutiert werden und am Ende der Diskussion werden beide Parteien (die Religiösen und die Säkularen) einen Kompromiss eingehen müssen. Das Wort Gottes spielt da keine übergeordnete Rolle, denn auch Gott wird sich dem Kompromiss beugen müssen, da er schließlich nicht allein über die Welt oder Deutschland herrscht.

    Außerdem wird in dem Artikel nochmal gut dargestellt, dass es gar nicht um die Frage geht, wie gravierend der Eingriff bei der Beschneidung ist, sondern ob der Mensch, der beschnitten wird mit den Folgen -ob Vor- oder Nachteil- damit leben will. Und das kann kein Elternteil, egal ob jüdisch oder muslimisch, im voraus wissen.

    Herr Kilic erscheint in meinen Augen ein Muslim zu sein der sein Glauben kennt. Herr Kilic hat das Prinzip des Islams erkannt und liest nicht nur ein paar Suren oder Verse und setzt diese dann wortwörtlich 1:1 um. Wären alle so verständnisvoll wie Herr Kilic, dann gäbe es keine Probleme in Deutschland.

  3. Hüseyin Kara sagt:

    Da kann ich Herr Sezer nur zustimmen. Herr Kilic hat seine Meinung vorschnell getroffen, wie es in dem folgenden TAZ Artikel zu entnehmen ist.

    “ Viele Muslime und Juden betrachten die Beschneidung bei Jungen als religiöse Pflicht. Kann sich der deutsche Staat anmaßen, darüber zu urteilen?

    Bis vor ein paar Wochen hätte ich dazu noch Nein gesagt. Aber das Kölner Urteil hat einen notwendigen Denkanstoß gegeben.“

    http://www.taz.de/Gruener-gegen-Beschneidung/!98008/

  4. Mercks sagt:

    „Da kann ich Herr Sezer nur zustimmen. Herr Kilic hat seine Meinung vorschnell getroffen, wie es in dem folgenden TAZ Artikel zu entnehmen ist.“

    Vorschnell bedeutet ja nicht immer falsch. Außerdem haben doch alle Politiker irgendeine Meinung angenommen oder wird es dem Herrn Kilic nicht gewährt, weil er Muslim/Grüner ist? Wo sind denn die Stimmen, die sich darüber beschweren dass Merkel vorschnell unsere Nation als Komikernation darstellt? Herr Sezer und Frau Kara, geht es ihnen um eine vorschnelle Meinung oder um DIE Meinung die er eingenommen hat? Ich glaube ja eher Zweiteres.

    „… Bis vor ein paar Wochen hätte ich dazu noch Nein gesagt. Aber das Kölner Urteil hat einen notwendigen Denkanstoß gegeben.”“

    Bei manchen reicht ein „Denkanstoß“ und bei anderen dauert es halt ein bisschen länger.

  5. Cengiz K sagt:

    Meine Güte Kilic, biste aber integriert! o.O

  6. Rasti sagt:

    Im Jahre 2011 wurden in Deutschland 108.867 Kinder von ihrer Mutter abgetrieben (laut Statistischem Bundesamt). Wie steht eigentlich Herr Kilic zu dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit dieser Kinder?

    Die Aussage „Die Kinder sind nicht das Eigentum der Eltern“ gilt wohl erst ab der Geburt.

    Ich sehe hier eine Doppelmoral am Werke.

  7. Mathis sagt:

    @Kamuran Sezer

    Sie irren! Beiträge, wie diese von Mehmet Kilic sind so notwendig, weil sie frei von Ideologie sind.
    Das erwarte ich nicht unbedingt von einem Politiker. Darum:Respekt!

  8. Cengiz K sagt:

    @Mathis

    Sie irren! Beiträge, wie diese von Mehmet Kilic sind so notwendig, wie ein Kropf, weil sie wie ein Sprung in der Platte sind.
    Das erwarte ich nicht unbedingt von einem Politiker. Darum: Nie wieder Grüne!

  9. Rasti sagt:

    „Der säkulare Staat hat auch die Aufgabe, den Druck der Religionsgemeinschaften oder Weltanschauung auf einzelne Individuen abzuwenden oder dies zumindest abzumildern, damit sich das Individuum frei entfalten kann (Art 2, Grundgesetz). “

    Herr Kilic verrät mit diesem Argument sehr schön, wes Geistes Kind er ist. „Druck der Religionsgemeinschaften abwenden“.

    Im übrigen hat er das Grundgesetz missverstanden. Die allgemeine Handlungsfreiheit in Artikel 2 ist vor allem ein Abwehrrecht gegen den Staat und die Gesellschaft. Daraus, wie Herr Kilic es tut, quasi in Umkehrung ein Recht des Staates abzuleiten, die Freiheit von Individuen (z. B. von Eltern, für ihre Kinder zu bestimmen) zu _beschränken_, ist geradezu absurd.

    Seine Interpretation entspricht aber dem hegelianischen Staatsbild, was bei Grünen und Linken weit verbreitet ist.

  10. Berlin sagt:

    @Cengiz K

    „Meine Güte Kilic, biste aber integriert! o.O“

    Aus diesem kurzen Satz wird für mich zweierlei deutlich, einmal scheint Integration für Sie etwas Negatives zu sein und zweitens scheinen Sie ein Problem mit den korrekt wiedergegebenen verfassungsrechtlichen Positionen von Herrn Kilic zu haben. Was ja dann der Grund dafür ist, dass Sie ihm „Integration“ vorwerfen.

    Niemand will die Teilamputation des Penis gänzlich verbieten. Es geht lediglich darum die Zwangsbeschneidung von wehlosen Kinders zu untersagen. Ab einem gewissen Alter kann mit Einwilligung des Betroffenen dieses Ritual durchgeführt werden. Aber genau vor dieser Wahlmöglichkeit, dieser Selbstbestimmung, scheinen die Beführworter der Zwangsbeschneidung Angst zu haben.
    Ich finde das schade und wenig demokratisch.