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Hamburg

Erster Staatsvertrag mit Muslimen in Deutschland

Der erste Staatsvertrag mit Muslimen in Deutschland ist kein großer Wurf. Über schulfrei an islamischen Feiertagen kommt er kaum hinaus. Die meisten Punkte haben deklaratorischen Charakter. Muslime trotzdem zufrieden.

Mittwoch, 15.08.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 22.08.2012, 1:24 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Seit 2007 laufen die Verhandlungen über Verträge mit islamischen Verbänden bereits. Jetzt, nach fünf Jahren, ist es soweit. Die Verhandlungen sind erfolgreich abgeschlossen. Damit legt Hamburg den ersten Staatsvertrag mit Muslimen vor. Unterzeichnet wird der Vertrag vom DITIB-Landesverband Hamburg, der Schura und der VIKZ, dem Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg des Verbandes der Islamischen Kulturzentren sowie der Alevitischen Gemeinde Deutschland.

Gegenstand des Vertrages sind sowohl Aspekte der praktischen Religionsausübung muslimischer und alevitischer Bürger, wie religiöse Feiertage. So wird die Regelung über die Feiertage eine konkrete Rechtsänderung nach sich ziehen: Die höchsten islamischen und alevitischen Feiertage werden danach den Status kirchlicher Feiertage, vergleichbar mit dem Buß- und Bettag, erhalten. Für die Praxis bedeutet das: Schüler können Unterrichtsbefreiung verlangen und Arbeitnehmer können freinehmen, wenn die Arbeitsabläufe in ihren Betrieben das zulassen. Arbeitnehmer müssen Urlaub nehmen oder nacharbeiten. Schüler müssen den versäumten Unterricht allerdings nicht nachholen, was auch für alle kirchlichen Feiertage gilt.

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Wie gehabt
Weitere Vertragspunkte sind: Religionsunterricht, Bestattungswesen, Fragen der Wertegrundlagen der grundgesetzlichen Ordnung oder der Bau von Moscheen. Viel Neues enthält der Vertrag aber nicht. Es wird auf bereits geltendes Recht verwiesen.

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Darüber hinaus ist im Rahmen der Verhandlungen der Frage der rechtlichen Einordnung islamischer Verbände als Religionsgemeinschaften nachgegangen worden. Hierzu eingeholte Gutachten haben bestätigt, dass alle verhandelnden islamischen Verbände als Religionsgemeinschaften anzusehen sind.

Staatsvertrag ohne Anerkennung
Ein Wermutstropfen aus muslimischer Sicht: Die Frage, ob die islamischen Religionsgemeinschaften auch die Voraussetzungen für die Verleihung der Rechte einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erfüllen und damit einen den Kirchen vergleichbaren Rechtsstatus für sich beanspruchen könnten, war nicht Gegenstand der Verhandlungen. Öffentlich-rechtliche Befugnisse wie z. B. die Erhebung von Kirchen- und Kultussteuern sind daher auch nicht Gegenstand der vertraglichen Regelungen. Ebenso wenig sieht der Vertrag finanzielle Förderungen für die Religionsgemeinschaften vor.

Außen vor gelassen wurden auch Fragen zum Tragen des Kopftuchs. Der Vertrag enthält keinen Passus, der das Tragen von Kopftüchern insbesondere bei Bediensteten des Staats rechtlich gestattet oder untersagt. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) zeigt sich hier pragmatisch: „Es gibt dazu in Hamburg keine generelle Regelung, und es wird auch künftig keine geben“. Es gebe keinen Grund an einer funktionierenden Praxis zu rütteln: Bei Konflikten werde eine Lösung für den Einzelfall gesucht.

Verfassungsrechtlich wackelig
Wenig überzeugend kommt die Ausgestaltung des Religionsunterrichts daher. Der Vertrag sieht einen abwechselnden Unterricht vor: Ein christlicher und ein muslimischer Lehrer sollen den Schülern abwechselnd die Religion näherbringen. Eine wackelige Angelegenheit: Unterm Strich stellt das aber Religionskunde dar und keinen bekenntnisorientierten Religionsunterricht, wie es die Verfassung vorschreibt.

Tipp: Fragen und Antworten zum Staatsvertrag sowie die Verträge mit DITIB, der Schura und der VIKZ sowie der Alevitischen Gemeinde können als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

Dennoch ist dieser Vertrag ein Novum in Deutschland und hat Symbolcharakter. Scholz würdigte den erfolgreichen Abschluss der Vertragsverhandlungen als „integrationspolitischen Fortschritt“ und als „Signal der Bereitschaft zu einem kooperativen Miteinander“. Mit dem Vertrag „wollen wir grundlegende Regelungen über das Verhältnis der Stadt zu den drei islamischen Verbänden DITIB, Schura und VIKZ sowie der Alevitischen Gemeinde treffen. Wir nehmen damit die Anwesenheit des Islam und des Alevitentums als in unserer Gesellschaft gelebter Religionen zur Kenntnis. Wenn auch viele Regelungen der beiden Verträge lediglich das geltende Recht wiederholen, so wollen wir den islamischen und alevitischen Gemeinden mit der Bestätigung ihrer Rechte und Pflichten den Platz in der Mitte unserer Gesellschaft einräumen. Hierfür gibt der Vertrag ein deutliches Signal. Er bezeichnet im Übrigen den Beginn einer Kooperation und nicht ihr Ende. Er wird sich zu bewähren haben. Daran werden wir gemeinsam arbeiten müssen.“

Muslime trotzdem zufrieden
Ähnlich euphorisch waren die Reaktionen der Vertreter der islamischen Religionsgemeinschaften. Zekeriya Altuğ (DITIB Hamburg), sprach dem Vertrag eine „historische Bedeutung“ zu. Gleichzeitig sei er „ein staatliches Bekenntnis zur Akzeptanz der Hamburger Muslime als gleichberechtigte, gleichwertige Mitbürger“. Durch den Vertrag werden zwar keine neuen Rechte geschaffen und es handele sich vielmehr um eine Wiederholung und Zusammenfassung verfassungsrechtlich und gesetzlich garantierter Rechte und Pflichten. „Aber auch dieser deklaratorische Charakter des Vertrages ist uns sehr wichtig, da es ein Novum in Deutschland darstellt, dass Muslime als institutionelle Akteure vom Staat anerkannt werden“, so Altuğ.

Daniel Abdin (Schura) bewertet den Vertrag als einen „wichtigen Schritt hin zur institutionellen Anerkennung des Islam in Deutschland“. Erstmals stünden in einem Bundesland Religionsgemeinschaften als Vertragspartner des Staates. Auch Murat Pırıldar (VIKZ) und Aziz Alsandemir (Alevitische Gemeinde Deutschland) zeigten sich erfreut über den Abschluss der Verhandlungen.

Allerdings steht der formell Beschluss des Senats noch aus. Die Verträge werden voraussichtlich im Herbst der Bürgerschaft zugeleitet. Erst mit deren Zustimmung (einfache Mehrheit reicht) können sie in Kraft treten. (eb) Leitartikel Politik

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  1. Mustafa sagt:

    „Für die Praxis bedeutet das: Schüler können Unterrichtsbefreiung verlangen und Arbeitnehmer können freinehmen, wenn die Arbeitsabläufe in ihren Betrieben das zulassen. Arbeitnehmer müssen Urlaub nehmen oder nacharbeiten. Schüler müssen den versäumten Unterricht allerdings nicht nachholen, was auch für alle kirchlichen Feiertage gilt. “

    Hmm, also ich bin 36 Jahre alt und lebe in NRW. Seit meiner Kindheit haben wir am Bayram immer freibekommen in der Schule, es reichte dem Lehrer Bescheid zu geben. Das gleiche habe ich auch im Berufsleben so kennengelernt. Wenn MÖGLICH, dann hat man hat sich einen Urlaubstag genommen oder Gleitzeit (Überstunden abgebaut) usw. …

    Daher verstehe ich diese Regelung nicht bzw warum man diese Regelung als Erfolg wertet.

    War doch schon immer so! Hä? Was haben die denn da fünf Jahre reden müssen, um sich auf eine Tatsache zu einigen? … verstehe ich nicht!

  2. Weltanschauungsneutralität – ohne Ausnahmen!

    Schon am 14.12.1965(!) hat das Bundesverfassungsgericht die Weisung erteilt, dass der deutsche Staat weltanschauungsneutral sein muss, da nur dann Deutschland für alle seiner Bürgerinnen und Bürger eine „Heimstatt“ sein kann, unabhängig davon, ob jemand eine nicht-religiöse oder religiöse Weltanschauung hat. Seitdem nennt sich Deutschland offiziell „weltanschauungsneutral“, ohne es jedoch überhaupt zu sein.

    Hamburg hat mit seiner neuen Regelung die massive Ungleichbehandlung zwischen den ca. 4000 nach den Menschenrechten völlig gleichberechtigten nicht-religiösen und religiösen Weltanschauungen nur minimal verringert. Die jetzige noch immer extreme Bevorzugung der christlichen Weltanschauung ist völlig entgegengesetzt zum BVG-Beschluss und den Menschenrechten, ja sogar zur christlichen Nächstenliebe.

    Mitmenschliche, faire Weltanschauungsneutralität würde bedeuten, dass es z.B. nur weltanschauungsneutrale Feiertage gäbe (z.B. Feste der Liebe, Gerechtigkeit, Menschenrechte, Kulturen, Natur). Nicht-Religiöse wie Religiöse sollten dann an ihren jeweils wichtigen Feiertagen frei bekommen.

    Religionsunterricht an öffentlichen Schulen darf es dann natürlich auch nicht mehr geben, da er ja menschenrechtswidrig nicht-religiöse Schüler benachteiligt. Stattdessen sollte es einen für alle Schüler verpflichtenden Ethik-Unterricht geben, in dem sie vor allem lernen können, auf der Grundlage der Menschenrechte trotz verschiedener Weltanschauungen friedlich miteinander umzugehen.

    Hamburg sollte daher noch einmal seine jetzige Regelung mit den Muslimen überdenken und menschenrechtskonform korrigieren. Denn jede Ungleichbehandlung verursacht Unfrieden bis hin zu gewalttätigen Aktionen.
    Unsere multiweltanschauliche Gesellschaft benötigt jedoch auch im Weltanschauungsbereich eine äußerst faire Gleichbehandlung – nur dann ist mehr Frieden möglich!

  3. Jan Sobiesky sagt:

    @Mustafa

    Ganz einfach: wer sich den angeblich unterdrückten in diesem Lande widmet, kann immer noch die meisten Gummipunkten sammeln und Wahlen gewinnen. Nichts ist so sympatisch wie der Mensch der Gutes tut aus welchem Motiv heraus auch immer. Es gibt in diesem Lande nunmal hundertausemde Migrationsbeauftragte, Schwulenbeuaftragte, Ökorefenten, usw… die nebst den Politikern als einzige Legitimation für Ihre Alimentierung durch den Steuerzahler haben: „Ich tue Gutes“

  4. wissend und doch machtlos sagt:

    @mustafa, Jan Sobiesky

    also bei mir war es nicht so. Es gibt genug Schulen und Orte, die einem die Feiertage nicht erlauben und einem alle möglichen Rechte, die einem nicht ausdrücklich feststehen, entziehen.
    Wenn ihr nur wüsstet, wie positiv dieses Ergebnis ist. Es ist ein Zeichen für mehr Akzeptanz und Respekt und dafür bin ich unendlich dankbar!
    Solche Zeichen wie „Ich tue Gutes“ sollte es geben, solange man es auch wirklich wie hier tut. Ich und sehr viele andere werden es auf jeden Fall nun leichter haben.

    @Reinhard Moysich

    was ist bitte schön neutral????? Gibt es eine Neutralität?? Nennen Sie etwa den Atheismus neutral und wollen alles andere verbieten??? Sie haben doch selber keine Ahnung, was Neutralität ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Da es keine wahre Neutralität geben kann (neutral sein, heißt tot sein!!), ist das Verhalten, was sich dem, was man mit Neutralität eines Staates meint, am nächsten ist, dass man keine Religion und Nicht-Religion bevorzugt und beide ihre Religion und Nicht-Religion frei ausüben lässt überall!!!! (Diese Unterteilung in öffentliche Räume und nicht-öffentliche finde ich eh außerdem totalen Schwachsinn! ) Sie dagegen meinen unter Neutralität eines Staates zu verstehen, die Nicht-Religion, den Atheismus, vor allem anderen zu bevorzugen und alle Nicht-Religion einfach aus öffentlichen Räumen zu verbieten, so als gäbe es die nicht. Sehen Sie jetzt ihren Widerspruch??? Das wäre keine Neutralität, sondern eine Bevorzugung. Wahre Neutralität eines Staates (zumindest, das, was dem am nächsten kommt, da es nie eine wirkliche geben kann) ist die Bevorzugung keiner und der Akzeptanz aller!!!! Ich hoffe sehr, dass meine Mühen, das aufzuschreiben nicht umsonst sind und so viele Leser wie möglich mir zustimmen und Sie hoffentlich auf. Bitte hört auf Religionen zu benachteiligen im anscheinenden Namen der Neutralität, denn in dessen Namen würde so etwas definitiv nicht geschehen, dass wäre nämlich dann keine Neutralität mehr.

    WAHRE Weltanschauungsneutralität und GLEICHE Behandlung der Religionen und Nicht-Religionen- ja!
    Aber Bevorzugung des Atheismus- Nein!
    Religion und Nicht-Religionen überall leben können- ja!

    Liebe Grüße von mir

  5. Wissend und doch machtlos sagt:

    Verbesserung, ich meinte natürlich: “ Sie und viele andere dagegen meinen unter Neutralität eines Staates zu verstehen, die Nicht-Religion, den Atheismus, vor allem anderen zu bevorzugen und alle Religionen einfach aus öffentlichen Räumen zu verbieten, so als gäbe es die nicht.“ so sollte der satz lauten,

  6. christian nguetchom sagt:

    normalerweise sollen auch die muslimen und musliminnen das gleiche recht wie andere religiose leute haben.aber warum immer diskrimation in der welt ?