Studie

Betroffene wollen Doppelpass

67 Prozent der Ausländer wollen bei Einbürgerung die Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit. Viele Optionspflichtige hoffen auf eine Gesetzesänderung. Das sind Ergebnisse zweier Evaluationsberichte der Bundesregierung.

Montag, 25.06.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:45 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

„Die Forschungsberichte belegen einen pragmatischen Umgang der jungen Menschen mit ihrer Optionspflicht. Aktueller gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist aus dieser ersten Zwischenbilanz nicht ersichtlich.“ Mit diesen Worten verteidigte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht am Freitag in Berlin. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte zwei Studien vorgelegt, in denen die Optionsregelung aus der Sicht der Betroffenen und das Einbürgerungsverhalten von Ausländern untersucht wurden.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU) ergänzt: „Es ist höchst erfreulich, dass sich 98 Prozent der Optionspflichtigen, von denen bisher Rückmeldungen vorliegen, dafür entschieden haben, Deutsche zu bleiben.“ Auch für den stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), ist die Sache klar: „Wenn sich die große Mehrheit der jungen Menschen bereits weit vor ihrem 23. Geburtstag entscheidet und nahezu alle die deutsche Staatsangehörigkeit wählen, beweist das, wie gut die jetzige Regelung wirkt.“

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Info: Ab dem Jahr 2000 ermöglichte die Einführung des Geburtsortprinzips (ius soli) in Deutschland geborenen ausländischen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb der dt. Staatsan- gehörigkeit bereits mit der Geburt. Gemäß einer Über- gangsregelung konnte dies im Jahr 2000 auch rückwirkend für Kinder im Alter von bis zu zehn Jahren beantragt werden. Alle ius soli-Deutschen unterliegen jedoch der sogenannten Optionsregelung, die eine Entscheidung entweder für die dt. oder für die ausl. Staats- angehörigkeit zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr vorschreibt. Zwischen 2000 und 2010 haben rund 444.000 Kinder die dt. Staatsbürger- schaft auf Option erhalten.

Lediglich das Verfahren müsse vereinfacht werden, räumt Böhmer ein. „Der Deutsche Städtetag rechnet insbesondere ab 2018 mit einer hohen Belastung, wenn die Optionszahlen von zur Zeit jährlich etwa 4.000 auf rund 40.000 ansteigen werden.“ Und es mache keinen Sinn, dass junge EU-Bürger der Optionsregelung unterliegen, „da bei ihnen Mehrstaatigkeit generell hingenommen wird.“ Deshalb spreche ich mich dafür aus, dass in Deutschland lebende Jugendliche, die sowohl die deutsche Staatsangehörigkeit als auch die eines anderen EU-Landes besitzen, aus der Optionsregelung herausgenommen werden“. Soweit die Bundesregierung.

Kritik am Optionsmodell bestätigt
Ganz anders die baden-württembergische Ministerin für Integration, Bilkay Öney (SPD). Sie sieht die Kritik an der Optionspflicht für junge Doppelstaater bestätigt. Die Zahlengrundlage der Evaluation sei wenig aussagekräftig. Öney: „Bei den befragten Optionspflichtigen handelt es sich um Kinder, für die ihre Eltern im Jahr 2000 auf Grund einer Übergangsregelung ausdrücklich einen Einbürgerungsanspruch geltend gemacht haben. Es ist kein Wunder, dass bei diesen jungen Menschen und ihren Familien die endgültige Option für den deutschen und gegen den ausländischen Pass nur selten zu Verunsicherung und Gewissenszweifeln führt.“ Bei Kindern ausländischer Eltern, die ab dem Geburtsdatum 1. Januar 2000 von Gesetzes wegen, also ohne Antrag, zunächst die deutsche neben ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit besitzen, sei diese Konfliktsituation deutlich anders zu bewerten. Dies werde sich spätestens ab dem Jahr 2018 zeigen, wenn die ersten dieser Kinder volljährig würden.

Aufschlussreich seien da ganz andere Zahlen. Einer der Hauptgründe, die befragte Ausländer gegen einen Einbürgerungsantrag angeführt haben, ist laut Evaluationsbericht der Wunsch nach Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit (67 Prozent). Öney: „Offenbar gibt es viele ausländische Bürger, die sich nur deshalb nicht einbürgern lassen wollen, weil sie zugleich ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen.“ Bezeichnend sei auch die Aussage der Studie, wonach viele Optionspflichtige sich nur zögerlich bei den Staatsangehörigkeitsbehörden gemeldet haben, weil sie den Wunsch hatten, beide Staatsangehörigkeiten behalten zu können und auf eine Gesetzesänderung hierzu hoffen.

Download: Die Studien „Die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht aus der Sicht von Betroffenen“ sowie „Einbürgerungsverhalten von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland sowie Erkenntnisse zu Optionspflichtigen“ sind als PDF-Dateien frei abrufbar. Eine Kurzfassung der beiden Studien gibt es hier. Die Broschüre kann ebenfalls heruntergeladen werden.

Böhmer: Entscheiden Sie sich für Deutschland
Diese Erkenntnisse lassen Friedrich, Krings und Böhmer außen vor. Ihnen ist die gezielte und bessere Information der Jugendlichen wichtiger: „Viele Jugendliche fühlen sich schlecht informiert oder verstehen die komplizierten rechtlichen Regelungen nicht“, so Böhmer. Aus diesem Grund starte sie eine Informationsoffensive, die die Jugendlichen und ihre Eltern über das Optionsverfahren informieren soll. Ob mit einer Broschüre die weitverbreiteten Informationslücken geschlossen werden kann, darf bezweifelt werden. Böhmer jedenfalls fordert die betroffenen Jugendlichen und ihre Eltern auf, „die im Internet vorliegende Broschüre zu lesen und sich beraten zu lassen“.

Böhmer weiter: „Entscheiden Sie sich dafür, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten“. Sie biete viele Chancen und Möglichkeiten. „Mit ihr haben Sie das Recht, an Volksentscheidungen und an allen Wahlen teilzunehmen und auch gewählt zu werden. Sie bestimmen mit in Deutschland! Die optionspflichtigen Jugendlichen sind Teil unseres Landes. Sie sind hier geboren und zur Schule gegangen. Ihre Familien und ihre Freunde leben oft hier. Sie gehören zu unserem Land.“ (bk) Gesellschaft Leitartikel Studien

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  1. Non-EU-Alien sagt:

    @ Albrecht Hauptmann:

    Fragen Sie doch mal den deutschen Politiker Jorgo Chatzimarkakis warum er noch die griechische Staatsangehörigkeit hat? Oder fragen Sie Herrn Ministerpräsidenten McAllister warum er die schottische auch hat? Fühlen sich diese Repräsentanten des deutschen Volkes und Staates etwa als Griechen und Schotten? Und was ist mit Lukas Podolski? Die Liste könnte man ellenlang weiterführen…

    Ich vertrete die Meinung: Gleiches Recht für ALLE! Entweder jeder kann es haben oder keiner! Und in der heutigen Zeit plädiere ich für alle, was ja in ganz Europa – außer in Deutschland und Österreich – kein Problem zu sein scheint. Warum eigentlich?

  2. Cajun Coyote sagt:

    @Songül

    Ins Land der Väter zurück? Nun ja, es entscheiden sich zurzeit ja einige dafür. Und machen dabei oft eine seltsame Entdeckung: Nämlich dass sie viel „deutscher“ sind, als sie gedacht haben. Wie deutsch sind Sie?

    Anders gefragt: Was nützt Ihnen noch Ihre türkische Staatsangehörigkeit, außer dass Sie unter Umständen noch zum türkischen Wehrdienst eingezogen werden können, was vielleicht nicht unbedingt schön ist?

    Wie auch immer, ich habe zu alledem keine extreme Meinung. Es geht also nicht ums „Prinzip“.

    Ich finde nur, es macht alles sehr kompliziert. Simplify your life.

  3. Albrecht Hauptmann sagt:

    Hallo Songül,

    „Es ist mein natürliches Recht, die türkische Staatsbürgerschaft zu besitzen.“
    Natürlich, die will Ihnen doch auch keiner weg nehmen. Jeder darf die Staatsbürgerschaft besitzen bzw. behalten, die ihm gefällt.

    „Warum sollte für mich nicht dasselbe gelten, was bei anderen überhaupt kein Problem darstellt?“
    Wen meinen Sie mit andere? Nicht nur Türken dürfen in Deutschland keine 2 Staatsbürgerschaften besitzen. Der Mongole von nebenan darf das doch auch nicht. Oder meinen Sie andere EU-Bürger? Dafür sind wir ja die EU, da gibt es halt solche Regelungen.

    „Würde ich mich dieser Praxis beugen, würde ich mich der Ungerechtigkeit beugen.“
    Warum Ungerechtigkeit? Wäre es gerechter, JEDEM die 2. Staatsbürgerschaft zu ermöglichen?

    „Ein weiterer Grund ist der, den Merkel aufgeführt hat. Auch ich spiele mit dem Gedanken, in das Land meiner Eltern zurückzukehren.“
    Dann brauchen Sie doch die deutsche Staatsbürgerschaft gar nicht mehr…? Ich verstehe Sie nicht.

  4. aloo masala sagt:

    @Hauptmann

    Der Karneval der Kulturen in Berlin wird von einer mehrtägigen „Kiezparty“ in Kreuzberg begleitet. Dort wird auf verschiedenen Bühnen jede Menge Musik aus verschiedenen Ländern gespielt. Gegen Abend, so etwa 21.00 Uhr kam ein afrikanischer Organisator auf die Bühne und kündigte an, dass ab 22.00 Uhr nicht mehr gespielt werden dürfe. Laute Buh Rufe waren daraufhin aus dem Publikum zu hören. Der Afrikaner hatte selbst verstand diese Regelung auch nicht, rief aber tapfer ins Mikrophon: „Das ist eine Regel, immerhin, es ist eine Regel.“

    Hauptmann ruft in die Runde:


    Dafür sind wir ja die EU, da gibt es halt solche Regelungen.

    SInd wir wieder obrigkeithörig oder gar autistisch veranlagt? Oder hinterfragen wir auch den SInn einer Regel? Hauptmann, warum gibt es denn eigentliche diese Regel, wo es doch von den Gegnern der mehrfachen Staatsangehörigkeit wie beispielsweise aus der CDU/CSU als Begründung heißt: „es kann keine mehrfachen Loyalitäten geben.“

    Davon abgesehen, dass diese Begründung ein dermaßen lächerlicher Unfug ist, widersprechen sich die Gegner der mehrfachen Staatsangehörigkeit, wenn sie EU Bürgern mehrfache Loyalitäten gestatten, die sie eigentlich nicht haben dürften.

    Also wozu gibt es diese Regel? Einfach so?

  5. Krupunder sagt:

    Zitat: „Der Karneval der Kulturen in Berlin wird von einer mehrtägigen “Kiezparty” in Kreuzberg begleitet. Dort wird auf verschiedenen Bühnen jede Menge Musik aus verschiedenen Ländern gespielt. Gegen Abend, so etwa 21.00 Uhr kam ein afrikanischer Organisator auf die Bühne und kündigte an, dass ab 22.00 Uhr nicht mehr gespielt werden dürfe. Laute Buh Rufe waren daraufhin aus dem Publikum zu hören. Der Afrikaner hatte selbst verstand diese Regelung auch nicht, rief aber tapfer ins Mikrophon: “Das ist eine Regel, immerhin, es ist eine Regel.”

    Weil die Karneval in einem Wohngebiet stattfindet? Weil es Menschen gibt, die Ihnen morgens die Brötchen backen, die Menschen pflegen und versorgen, die Busse fahren, Taxis, Strassenbahnen? Den Dreck der Feiernden wegmachen müssen?

    22:00 ist Schicht – das macht der böse Staat nicht, weil er die Leute aus lauter Lust an der Freude gängeln will, sondern weil eben nicht jeder bis in die Puppen mit der Flasche in der Hand auf der Strasse stehen kann. Manche müssen eben früh wieder hoch. Ja, auch am Wochenende.

  6. Songül sagt:

    @Cojote Cajun

    Ein sehr interessanter Aspekt, den Sie da ansprechen.
    Wie deutsch ich bin werde ich Ihnen nicht beantworten können. Im Grunde habe ich die Chance genutzt zwischen zwei Kulturen aufzuwachsen. Habe es nie als Nachteil empfunden. Der Perspektivwechsel fällt mir dadurch sehr leicht. Die Stärken und Schwächen beider Kulturen sind mir bekannt. Am eigenen Experiment versuche ich diese miteinander auszugleichen. Im Zeitalter der Globalisierung gibt es DEN Deutschen/Türken nicht mehr. So wie sie nicht mit jedem Deutschen können, kann ich nicht mit jedem Türken. Bezeichnungen, gleich welcher Art, ignoriere ich. Wenn man auf derselben Wellenlänge schwimmt sind Nationalität und Religion nur noch Nebensache.
    Von daher dürfte Ihr Einwand bei einer Auswanderung keine große Rolle spielen.

    P.S.: Als Frau betrifft mich der Wehrdienst nicht. Stellt aber den Hauptgrund für die türkischen Migranten männlichen Geschlechts dar, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Ohne diesen wären wir mit komplett anderen Zahlen bezüglich der Einbürgerung konfrontiert.
    Was so kompliziert sein soll, wenn ich den türkischen Pass behalte und mich nicht einbürgern lasse verstehe ich nicht.

    @Herr Hauptmann

    „Warum Ungerechtigkeit? Wäre es gerechter, JEDEM die 2. Staatsbürgerschaft zu ermöglichen?“
    —————————————————————–
    Was spricht, unter denselben Voraussetzungen, die aktuell für eine Einbürgerung erfüllt werden müssen, dagegen?

    Ja, auch für den Schweizer von Nebenan…

  7. Pingback: Der Doppelpass ohne Doppelpass | KochDichTürkisch

  8. Hypokraten sagt:

    Jaja Herr Hauptmann, doppelte Staatsbürgerschaft ist nur eine türk. Erfindung nicht wahr?

    „Deutschen, die sich in einem EU-Mitgliedstaat einbürgern lassen, wird über eine Genehmigung nach § 25 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes gestattet, die deutsche Staatsangehörigkeit beizubehalten. Im Ausland lebenden Deutschen wird damit bei Erwerb der Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates die Beibehaltung ihrer deutschen Staatsangehörigkeit zugleich erleichtert. Diese Regelung findet aktuell in Bezug auf die EU-Staaten Griechenland, Großbritannien, Irland, Portugal, Schweden, Frankreich, Belgien, Finnland und Italien Anwendung, bei den Niederlanden nur auf bestimmte Personengruppen.“

    http://www.eu-info.de/eu-familienrecht/staatsbuergerschaft-eu/7505/
    ————-

  9. Hypokraten sagt:

    http://www.presseurop.eu/de/content/article/1383361-doppelte-staatsangehoerigkeit-dein-ist-die-zukunft

    In einer multikulturellen, globalisierten Welt ist es gang und gäbe, mehrere Identitäten zu haben. Deshalb sollten die Staaten, so The Economist, den Zugang zur Nationalität – und zum Wahlrecht – leichter machen.
    ———

  10. Frager sagt:

    Söngul, Du weißt schon, dass Du dann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen musst?