Asylbewerberleistungsgesetz
Verfassungsrichter bezweifeln menschenwürdige Existenz mit 224 Euro
Bundesverfassungsrichter bezweifeln, dass mit 224 Euro eine menschenwürdige Existenz möglich ist. Das ist der Betrag, den Asylbewerber seit 1993 unverändert bekommen. Bundesregierung kleinlaut.
Donnerstag, 21.06.2012, 8:29 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 26.06.2012, 0:06 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Ein Hartz-IV-Empfänger bekommt in Deutschland 374 Euro im Monat. Damit kommt man gerade so über die Runden. Mit 40 Prozent weniger bzw. 224 Euro muss ein Asylbewerber auskommen. Wohl nicht mehr lange. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelte am Mittwoch über die Frage, ob mit diesem Betrag noch das Existenzminimum gedeckt ist. Und die Richter ließen deutliche Zweifel durchblicken.
40 Euro in Bar
Die 224 Euro bekommen Asylbewerber seit 1993 unverändert. Nicht einmal die Inflationsrate in Höhe von etwa 30 Prozent wurde seit dem berücksichtigt. Dagegen geht das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vor: „Die Leistungen für Asylbewerber seien ins Blaue geschätzt und völlig unzureichend”, heißt es in der Vorlage.
Im Detail steckt aber noch mehr Ungemach: Ein Großteil der 224 Euro werden in Form von Sachleistungen erbracht: Hygieneartikel, Lebensmittelpakete, gebrauchte Kleidung. Die Unterkunft wird gestellt – in Sammellagern. Bares gibt es nur in Höhe von rund 40 Euro monatlich, Kinder bekommen die Hälfte (54-83 Prozent weniger als Hartz-IV-Kinder). Damit sollen Asylbewerber alle sonstigen Kosten abdecken: Telefon, Anwalt oder Fahrkarten für Bus und Bahn.
Es geht um Menschenwürde
Für Bernd Mesovic (Pro Asyl) ist das ein „Skandal”. Karlsruhe müsse regeln, wozu sich Berlin nicht imstande sehe: Die Menschenwürde nicht mit unterschiedlichem Maß zu messen. Die Bundesregierung zeigte sich angesichts der erdrückenden Faktenlage kleinlaut und begründete die Beträge vor allem mit dem Ziel, „keinen Anreiz zu schaffen, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen”. Ein Datum für eine Neuregelung konnte die Bundesregierung nicht nennen.
Mit dem Vorgetragenen unzufrieden fragten die Richter nach: „Warum haben Sie nicht wenigstens eine Zwischenlösung? Es geht um das menschenwürdige Existenzminimum.“ Ein Urteil wird nach der Sommerpause erwartet. (hs) Aktuell Recht
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http://www.tagesschau.de/inland/asylrecht106.html
Der Rechtsvertreter der Bundesregierung, Kay Hailbronner, wies diesen Anspruch zunächst zurück. Die Menschenwürde müsse „im Zusammenhang mit der Migrationspolitik auf europäischer Ebene gesehen werden“. Zu hohe „materielle Aufwendungen“ würden Flüchtlingsströme europaweit beeinflussen und hätten womöglich eine unerwünschte Lenkungswirkung.
Kirchhoff kritisierte diese Ausführungen scharf: „Ein bisschen Hunger, dann gehen die schon, das kann doch nicht sein!“ Hailbronner erklärte daraufhin, Essen, Kleidung und Unterkunft sollten Asylbewerber schon erhalten. Aber Gelder für ein „sozio-kulturelles Existenzminimum“ nicht. In den EU-Aufnahmerichtlinien stehe nichts von Teilhabe am sozio-kulturellen Leben, betonte Hailbronner.
Das Bundesverfassungsgericht watschte die Bundesregierung ab. Damit provozierte er erneut Widerspruch: „Die Menschenwürde kann nicht differenziert werden aus einem migrationspolitischen Interesse heraus“, sagte Verfassungshüter Johannes Masing. Und Richter Reinhard Gaier betonte, dass die menschenwürdige Existenz mehr als nur die Befriedigung elementarer Befürfnisse sei: „Nahrung allein genügt nicht, der Mensch lebt auch in sozialen Beziehungen.“
„Richter Reinhard Gaier betonte, dass die menschenwürdige Existenz mehr als nur die Befriedigung elementarer Befürfnisse sei: “Nahrung allein genügt nicht, der Mensch lebt auch in sozialen Beziehungen“
Das sollte man als Richter mal einem Deutschen Rentner oder einenm Hartz lV Bezieher sagen, der z.B. nach 30 Jahren Berufstätigkeit keinen neuen Job mehr bekommt und nicht weiss, wovon er seinen Lebensunterhalt bezahlen soll.
„Das Hemd ist einem Menschen doch immer näher als die Hose“ oder?
Pragmatikerin