Amtsgericht Leipzig

Diskriminierende Einlasskontrolle kostet Clubbesitzer 500 Euro Schmerzensgeld

Die Klage gegen diskriminierende Einlasskontrolle war erfolgreich. Amtsgericht Leipzig bestätigte die Diskriminierung an der Diskothektür und verhängte 500 Euro Schmerzensgeld. "Ich fühle mich durch das Urteil gestärkt - ein gutes Gefühl“, erklärte der Kläger.

Dienstag, 22.05.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 28.05.2012, 23:23 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das erste Urteil in einem Prozess wegen rassistischer Einlasskontrollen in Leipzig wurde am Freitag (18.05.2012) verkündet. Das Gericht stellte eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fest und sprach dem Kläger Hussien Eid ein Schmerzensgeld von 500 Euro zu. Weiterhin untersagte es dem beklagten Club Velvet, den Kläger zukünftig den Eintritt wegen seiner ethnischen Herkunft zu verbieten. Im Falle einer Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250 Euro.

Der Student hatte Klage gegen das Velvet eingereicht, nachdem ihm im Oktober 2011 dort der Eintritt verweigert wurde. Er vermutete eine rassistische Diskriminierung, da vor und nach ihm mehrheitsdeutsche Gäste eingelassen wurden und er selbst auf Nachfrage keine Begründung für seine Abweisung erhielt. Nachdem das Velvet auch in den folgenden Wochen nicht auf seine Beschwerde reagierte, entschloss er sich, vor Gericht zu gehen.

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Ein gutes Gefühl
„Ich bin zufrieden mit dem Ergebnis. Diskriminierung ist verboten und wird, wenn keine andere Lösung möglich ist, auch vor Gericht durchgesetzt. Ich fühle mich durch das Urteil gestärkt – ein gutes Gefühl.“, fasst Eid seine Reaktion in Worte.

„Dieses Urteil hat Signalwirkung über den einzelnen Fall hinaus. Clubs und Diskotheken können sich nicht einfach auf ihr Hausrecht berufen, wegsehen oder hilflos die Arme heben. Vielmehr müssen sie sich fragen, wie genau sie Diskriminerungsfreiheit am Einlass sicherstellen können. Hierzu haben wir mit unserem Aufruf konkrete Schritte vorgeschlagen und sind nach wie vor gern zu einer Zusammenarbeit bereit.“, kommentiert Daniel Bartel vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB).

Weitere Klagen anhängig
Die Klage von Hussien Eid gegen den Club Velvet ist eine von mehreren Klagen, die derzeit vor dem Amtsgericht Leipzig zur Verhandlung anstehen. Auch fünf weitere Leipziger Clubs werden sich in den kommenden Wochen wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verantworten müssen. In allen Fällen versuchten die Betroffenen mit der Unterstützung von ADB und des Referats ausländischer Studierender der Universität Leipzig (RAS) zunächst auf außergerichtlichem Weg eine konstruktive Lösung zu erreichen und entschieden sich erst nach dem Scheitern ihrer Bemühungen zu einer Klage.

Abdulaziz Bachouri, Referent des Referats Ausländischer Studierender der Universität Leipzig (RAS) erklärte: „Das Urteil ist wichtig, aber sind wir noch nicht am Ziel. Es wird noch ein wenig Zeit und Aufmerksamkeit benötigen, bevor die (vermutete) Herkunft eines Gastes in Clubs tatsächlich keine Rolle mehr spielt.“ Er verspricht: „Wir werden dranbleiben.“

Leipzig nur ein Beispiel
In einem Pressegespräch im Anschluss an die Urteilsverkündigung beantwortete Bartel noch eine vielgestellte Frage: „Rassistische Einlasskontrollen sind kein spezifisches ,Leipziger Problem‘. Sie finden vielerorts in ähnlicher Form und Häufigkeit statt. Der wesentliche Unterschied zu anderen Städten besteht darin, dass sie hier sichtbar gemacht werden können. Dafür braucht es qualifizierte Unterstützungsstrukturen und die gibt es hier.“ (hs) Leitartikel Recht

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