Verwaltungsgericht Aachen

Gebühren für Aufenthaltstitel bei türkischen Staatsbürgern rechtswidrig

Von türkischen Staatsbürgern dürfen keine 135 Euro Gebühren für die elektronische Aufenthaltskarte erhoben werden. Für sie gilt die Gebührenverordnung aus dem Jahr 1977 und damit 30 Euro! Das entschied das Verwaltungsgericht Aachen.

Von Montag, 14.05.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 21.05.2012, 4:44 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Für türkische Staatsbürger gilt die Gebührenverordnung vom 20. Dezember 1977. Das entschied das Verwaltungsgericht Aachen mit Urteil vom 14. März 2012 (8 K 1159/10). Begründet wird die Entscheidung mit dem Verschlechterungsverbot und des Diskriminierungsverbots des EU-Türkei-Assoziationsrechts.

Diese kompliziert daherkommende Rechtsgrundlage ist einfach erklärt: Zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die 1992 in „Europäische Union“ umbenannt wurde, und der Türkei wurde eine sogenannte Standstill-Klausel vereinbart. Diese Vereinbarung trat am 1. Dezember 1980 in Kraft.

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Neue Beschränkungen nicht erlaubt
Darin verpflichteten sich die Vertragsstaaten – und damit auch die Bundesrepublik, „keine neuen Beschränkungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt“ gegenüber türkischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen einzuführen. Vergleichbares gilt auch in Bezug auf die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit türkischer Staatsbürger.

Das hat weitreichende Konsequenzen für die Praxis, wie nationale Gerichte wie auch das Europäische Gerichtshof mittlerweile in zahlreichen Entscheidungen konkretisiert haben. In dem vorliegenden Fall ging es allerdings „nur“ um die Gebührenhöhe für einen elektronischen Aufenthaltstitel. Und die Entscheidung der Aachener Richter ist eindeutig: Von türkischen Staatsbürgern dürfen entsprechend des Assoziationsrechts Gebühren nur in einer solchen Höhe erhoben werden, wie sie bereits zum Inkrafttreten des Abkommens galten: 30,68 Euro statt 135 Euro, entsprechend der Gebührenverordnung vom 20.12.1977!

Bundesregierung in Erklärungsnot
Das Verwaltungsgericht lässt darüber hinaus offen, ob überhaupt Gebühren hätten erhoben werden dürfen. Es lässt aber auch offen, ob bei der Beurteilung der Frage, die Gebühren von 1977 jedenfalls inflationsbedingt hätten angehoben werden dürfen. Eindeutig ist hingegen, dass die hohen Gebühren nicht mit dem Material- und Verwaltungsaufwand infolge der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels begründet werden können.

Diese Entscheidung versetzt die Bundesregierung noch weiter in Erklärungsnot, als sie bereits ist. Auf zahlreiche parlamentarische Anfragen der Linksfraktion zum Thema hatte sie sich bisher in Schweigen gehüllt oder die Fragen nur ausweichend beantwortet. Selbst die Tatsache, dass Länder wie Dänemark und die Niederlande von türkischen Staatsbürgern aufgrund des Assoziationsrechts keine oder erheblich reduzierte Gebühren verlangen, lässt sie bisher kalt.

Pure Heuchelei
„Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, dass sowohl die bisherige Gebührenentwicklung als auch die weitere Erhöhung aus Anlass der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels keine ‚neue Beschränkung‘ […] darstellen […]“, so die Antwort der Bundesregierung im Mai 2011. Das allerdings ist mit dem Aachener Richterspruch nicht vereinbar.

Für die migrationspolitische Sprecherin der Linkspartei im Bundestag, Sevim Dağdelen, ist es „pure Heuchelei, wenn die Bundesregierung von Migrantinnen und Migranten ständig die Beachtung der Rechtsordnung einfordert, selbst aber europäisches Recht aus politischem Kalkül bewusst missachtet.“

Lesetipp: Namensbeitrag für das MiGAZIN von Sevim Dağdelen: „Europarechtswidrig – Gebührenerhöhung durch den elektronischen Aufenthaltstitel bei türkischen Staatsangehörigen“ vom 2. September 2011.

Widerspruch einlegen
Die Linkspolitikerin wirft der Bundesregierung und den Ländern vor, die schwierige und komplizierte Rechtslage auszunutzen. Viele Betroffene würden ihre Rechte nicht kennen oder hätten verständlicherweise Skrupel, rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Doch das sollten die Betroffenen meines Erachtens jetzt tun“, so Dağdelen.

Wie aus dem Aachener Urteil hervorgeht, haben die Betroffenen sogar gute Aussichten, zu viel bezahlte Gebühren auch rückwirkend erstattet zu bekommen – inklusive Zinsen. Erfolgte die Kostenentscheidung mündlich, kann die Gebührenhöhe in einer Jahresfrist, d.h. auch rückwirkend angefochten werden. Bei schriftlichem Bescheid gilt die einmonatige Frist.

Dağdelen weiter: „Die Bundesregierung und die Bundesländer sind aufgefordert, ihre rechtswidrige Praxis sofort einzustellen und die Abzocke türkischer Staatsangehöriger zu beenden.“ Ob sie das tut, darf aufgrund ihrer bisherigen Haltung bezweifelt werden. In einer Kleinen Anfrage hakt die Linkspolitikerin dennoch nach und möchte von der Bundesregierung wissen, welche Schlussfolgerungen sie aus dem aktuellen Urteil zieht. Leitartikel Recht

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MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. gedanke sagt:

    Der Deutsche Staat ist sicherlich Demokratisch ausgelegt und keiner überprüft die Wirkungsweise ,wie gewisse Volksgruppen und Religionsgemeinschaften über Drangsaliert werden.
    Es wäre Sichelich ebenso aufschlussreich wenn Menschenrechtsorganisationen auf die Vergabe von Visapraktiken und Menschenverachtenden Familienzusammenführungen stehen.
    Es ist immer leicht andere außer Europäische Länder zu Kritisieren.

  2. Kensersky sagt:

    Mit einer Sammelklage dürfte die Regierung weiter in Erklärungsnot geraten. Und wenn es hart auf hart kommt, sollte man vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ziehen. Damit dürfte die Regierung wohl entgültig in die Enge getrieben werden. Es ist eine Schande für Deutschland und ich schäme mich dafür…

  3. Krupunder sagt:

    Verträge kann man kündigen. Genau dies sollten wir mit dieser Standstill-Klausel tun. Dann erledigt sich die Diskussion von selber.

    Das wäre dann auch wenigstens ehrlich. Ich kenne kein europäisches Land, in dem die Bevölkerung nicht mit großer Mehrheit einen EU Beitritt der Türkei ablehnen würde…

  4. HamburgerX sagt:

    Ganz genau. Immer dann, wenn man das Gefühl hat, es gibt mal wieder eine völlig irre Entscheidung (wie die Preise von 1977 anzulegen), ist die Standstill-Klausel Schuld! Warum bitte wurden die damals überhaupt abgeschlossen, wenn hier doch offenbar eindeutig immer wieder zum Nachteil Deutschlands entschieden wird. Es wird Zeit, dass das Ganze vor einen Untersuchungsausschuss kommt, denn die Regierung hat zum Nutzen der Deutschen zu entscheiden, und zwar laut Grundgesetz!

  5. Pingback: Regierung umgeht EU-Recht in fünf Bereichen, Türken betreffend « BlogIG – Migrationsblog der InitiativGruppe

  6. Pingback: Assoziationsrecht: Bundesregierung bleibt stur Keine Gebührensenkung bei Aufenthaltstiteln | MiGAZIN

  7. Eintuerke sagt:

    @ HamburgerX

    Hast du dir mal überlegt, wieviel eine vierköpfige türkische Familie, für Gebühren zahlen muss? Und das alle 5-10 Jahren, wo andere Immigranten nichts zahlen. Also bleib mal auf den Teppich.
    Wer hier benachteiligt wird liegt ganz klar auf der Hand, und dass ist nicht Deutschland.
    Kurz nochmal auf die Gebühren zu kommen: Wenn wir von 130 € pro Person ausgehen + Passgebühr beim Konsulat etwa 150-180€ (? zur Zeit), wären wir fast bei 300€,. Und das mal 4 Personen ca 1200-1600€.
    Jetzt nenn mir bitte eine andere Familie , die dass alle 5-10 Jahre zahlt.

  8. Jamaliya sagt:

    @ Eintuerke „wo andere Immigranten nichts zahlen“

    Andere Immigranten zahlen auch Gebühren. Die Tatsache, dass Türken weniger zahlen müssen ist eine unfaire positive Diskriminierung.

  9. Pingback: Gebühren für Aufenthaltstitel: Innenministerium beendet Gebührenabzocke in Ausländerbehörden - MiGAZIN