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Vorsicht! Gauck-Witze ab sofort strafbar.

Gauck-Witze gehören der Vergangenheit an. So will es das Gesetz. Paragraf 90 des Strafgesetzbuches sieht eine Bestrafung von bis zu fünf Jahren vor.

Montag, 19.03.2012, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 21.03.2012, 8:32 Uhr Lesedauer: 0 Minuten  |  

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  1. Nikolausi sagt:

    Wie nannte man in der DDR einen Pfarrer mit der Möglichkeite zu Westreisen?

    Osterstasi!

  2. Caspar sagt:

    Ich finde es gut das es den §90 StGB gibt.

    Verunglimpfung, Beleidigungen und schäbige Witze haben in einer Demokratie nix zu suchen.

  3. Nikolausi sagt:

    Leider war die Stasi kein schäbiger Witz, und meiner Kenntnis nach, hatten gerade Pfarrer einen festen Platz im Spitzelsystem des Ostens. Umso bedauerlicher ist es, daß jetzt bei uns der Bock zum obersten Gärtner gemacht worden ist! Eine Beleidigung für die Opfer und die Demokratie!

  4. Anidila sagt:

    Juhu, hoch lebe die Demokratie! Warum dürfen über jeden anderen Menschen Witze gemacht werden? War es schon immer so, dass man über den Bundespresidenten keine Witze machen durfte? Oder ist das erst seit Gauck so? Und wie kommt man eigentlich auf solch eine bescheuerte Idee? Gibt es keine wichtigeren Dinge? Ich selbst würde gar nicht auf die Idee kommen, Witze über den zu reißen, auch wenn ich nichts von ihm halte. Aber was ist z.B. mit Satireshows? Komisches Gesetz…

  5. Anidila sagt:

    Ha, und dann auch noch bis zu fünf Jahren Haft Strafe. Wow, Deutschland dreht durch…

  6. Stefan sagt:

    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! §90 StGB stellt die Verunglimpfung des Bundespräsidenten zu Recht unter Strafe.

    D.h. Witze und Satire sind sehr wohl erlaubt. Nicht erlaubt ehrverletzende Äußerungen, Verleumdungen etc.

    Das Strafmaß ergibt sich wohl aus der besonderen Bedeutung des Präsidentenamtes in unserem Staat und nicht wegen eines einzelnen Amtsinhabers

  7. mrhelmut sagt:

    Wenn man Herrn Gauck nicht verunglimpfen darf, sollte man ihn mal so richtig verglimpfen!