Landesarbeitsgericht Hamm

Religiöse Abschiedsformel in Kundengesprächen von Religionsfreiheit nicht gedeckt

Ein Telefonagent in einem Call-Center darf das Gespräch mit Kunden nicht mit einer religiösen Grußformel beenden. Eine Kündigung des Mitarbeiters aus diesem Grund ist nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm wirksam.

Dienstag, 17.05.2011, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 20.05.2011, 2:10 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Entscheidung 1 lag der Fall eines Call-Center Mitarbeiters zugrunde, der seit 2004 für denselben Arbeitgeber als Telefonagent arbeitet. Er ist tief religiös und beendete seit Januar 2010 die telefonisch geführten Kundengespräche mit der religiösen Verabschiedungsformel.

Als der Call-Center Betreiber ihn bat, sich an die Abschiedsformel des Unternehmens zu halten, berief sich der Arbeitnehmer auf seine religiösen Überzeugungen. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis.

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In der folgenden erstinstanzlichen Kündigungsschutzklage entschied das Arbeitsgericht Bochum noch zugunsten des Arbeitnehmers. Das Landesarbeitsgericht sah es anders und wies auf das Spannungsfeld zwischen Glaubensfreiheit und unternehmerischer Betätigungsfreiheit hin.

Und in diesem Fall habe der Kläger nicht in ausreichendem Maße darlegen können, warum er in innere Nöte gekommen wäre, hätte er darauf verzichtet, Kundengespräche ohne „Jesus hat Sie lieb“ zu beenden. (hs)

  1. 20. April 2011, Az.: 4 Sa 2230/10
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  1. Sonata sagt:

    Schön zu sehen, wie die Aufklärung in unserem Lande voran schreitet. Jeder Mensch hat das Recht auf negative Religionsfreiheit, darf frei von religiösen Symbolen sein.

  2. Mika sagt:

    Da geb ich Ihnen ausnahmsweise mal recht, Sonata! Wer hätte das gedacht….

  3. Reseller Berlin sagt:

    „negative Religionsfreiheit“ lol…

    Es geht hier in erster Linie um „beharrliches widersetzen“ von Arbeitssanweisungen …

    Letzendlich geht es um diesen komischen Dauer-Werbe-Sender QVC mit „pompöös“ usw. und es gab keine einzige Kunden-Beschwerde (!) über die Schlussformel „Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf bei QVC und einen schönen Tag“ .

    Dann frage ich mich was Mitarbeiter Kunden sagen sollen wenn diese mit „Grüss Gott !“ ein Gespräch anfangen. Soll man dem Kunden darauf hinweisen, dass Gott und Jesus in diesem Land nicht erwünscht sind oder wie ?

    Wie lächerlich unsere selbsternannte „Oberschicht“ geworden ist … Die Mehrheit dieses Landes ist immer noch Gott-gläubig. Die Gott- und Religions-Hasser sind minimale Minderheiten und sollten sich nicht zu wichtig nehmen. „Grüs Gott !“ ist immernoch eine völlig normale Begrüssung in diesem Land und das werden die Paar Gott-Hasser nicht ändern können.

    Ich finde es witzig, dass jeder rauslassen darf, dass er ein Homo ist aber Christ darf man nicht sein. Vielleicht sollten alle Christen nicht mehr von QVC einkaufen und den Typen mal zeigen wo der Hammer hängt.

    Christen boykottiert QVC !

  4. Lynx sagt:

    Als Muslim freut es mich immer wieder zu sehen, wenn ein Christ sich beim Besteigen eines Fahrzeugs oder der glücklichen Landung eines Flugzeugs bekreuzigt, da dies zeigt, daß er wenigstens an Gott glaubt und sich nicht scheut, es in der Öffentlichkeit zum Ausdruck zu bringen. Auch über die Abschlußworte „Jesus hat Sie lieb“ würde ich mich freuen, da Jesus im Islam als Prophet geehrt wird. Und in Süddeutschland freut es mich, den Gruß „Grüß Gott!“ zu hören; nur auf den Fluch „K(u)ruzi-Türken“ verzichte ich lieber.
    Und wie steht es mit dem Beginn von Vorträgen, Aufsätzen, Abhandlungen u. dergl. mit einer religiösen Formel, wie „Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen“ und dem Ausspruch des Lobes auf den Propheten des Islam – Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen –, ist das auch verboten? Interessanterweise finden wir auf der Ankündigung zur Diskussion von Immanuel Kants Dissertation die genannte Formel „Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen“ auf Arabisch. Wie sie dorthin gekommen ist, ist bis heute ein Rätsel. Heute wäre dies vermutlich verboten. So steht es also um die religiöse Toleranz im nachaufklärerischen Deutschland, das nicht nur zu einem islamfeindlichen, sondern überhaupt religionsfeindlichen Land geworden ist!

  5. erdogan sagt:

    @Reseller Berlin
    „Wie lächerlich unsere selbsternannte “Oberschicht” geworden ist … Die Mehrheit dieses Landes ist immer noch Gott-gläubig. Die Gott- und Religions-Hasser sind minimale Minderheiten und sollten sich nicht zu wichtig nehmen“

    Da liegen Sie gar nicht mal so falsch, aber wir sollten froh darüber sein, dass diese „Gott-gläubigen“ nicht die Gesetze in diesem Land festgelegt haben, sonst wären wir wahrscheinlich immer noch im Mittelalter.

    Und A propos Gott- und Religions-hasser: Dass es heutzutage eine nicht geringe Zahl an Menschen gibt die Religionen und nicht existierende Götter „hassen“, daran sind die Religionen und ihre Anhänger selbst Schuld: Was glauben Sie denn? Wurden mehr „Ungläubige“ von Christen, Juden und Muslime umgebracht oder umgekehrt? Wir kennen die Antwort!
    Vor allem bei den großen Religionen wie dem Islam und dem Christentum war die einzige Möglichkeit der Verbreitung ihrer Weltansicht Krieg und Gemetzel und das nicht zu knapp! Erinnert mich ein bisschen an Hitler und seine Nazis zu ihren „besten“ Zeiten!
    Warum sollte ich Religionen nicht hassen? Sie mögen und respektieren meine Meinung ja auch nicht oder wann geht denn mal ein Politiker auf die Atheisten ein? Die einzige Glaubens- (bzw. Nichtglaubens)gemeinschaft die in Deutschland massivst diskriminiert wird, sind die Atheisten.

  6. erdogan sagt:

    @Lynx
    „Und wie steht es mit dem Beginn von Vorträgen, Aufsätzen, Abhandlungen u. dergl. mit einer religiösen Formel, wie „Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen“ und dem Ausspruch des Lobes auf den Propheten des Islam – Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen –, ist das auch verboten?“

    Solange dein Arbeitgeber es dir nicht verbietet kannst du dein Gott auf der Arbeit soviel loben wie du Lust dazu hast. Wenn er Das aber nicht will, dann hast du das zu respektieren und es zu unterlassen, außer du willst eine Kündigung. Auf dem Arbeitsplatz steht dein Chef nunmal über deinem Gott und deiner Religion (per Gesetz)!

    Im GG heißt es ja auch „Religionsfreiheit“ und nicht „Narrenfreiheit“. Außerdem darf man nicht vergessen, dass ReligionsFREIHEIT da aufhört, wo die Weltanschauung bzw. Religion anderer anfängt und immer wenn dieser Punkt erreicht wird, dann müssen beide Weltansichten zurückstecken, da sonst ein friedliches Zusammenleben nicht möglich wäre. Den einzigen gemeinsamen Nenner den Religionen finden können, wenn sie gemeinsam in einem andere Land leben sind die Atheisten und die reine Vernunft.

  7. Mel sagt:

    tja, Lynx, wer eine Religion hat, braucht keine Ersatzreligion, die allzu häufig mit Konsum einhergeht. Brot & Spiele (=Ablenkmanöver für angebliche demokratische Willensbildung) würde auch nicht mehr so gut funktionieren. Uniformierte (iSv gleichgeschaltete) Bienchen braucht das Land, die danach suchen, Individualist zu sein; aus soviel Frust und Inhaltsleere ist mehr Kapital zu schlagen.
    Auch ohne religiös zu sein, fällt einem das beim genauen Betrachten ins Auge.

    Ob’s nun Bestrebungen im Namen der Religionen sind oder nicht, im Grunde gehts darum, die Macht über die „Horde“ der Massen zu haben, und sie honigschmierend gefügig zu machen und zu halten. Damit der eigene Macht-/Herrschaftsanspruch und eigene Interessen auch auf dem Rücken dieser Horde realisiert werden können. Ganz großes Theater.