Bundesverfassungsgericht

Hetzfreiheit für Rechtsterroristen

Die Meinungsfreiheit schützt grundsätzlich auch die Verbreitung rechtsextremistischer Meinungen, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem am Dienstag veröffentlichen Beschluss.

Mittwoch, 05.01.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 10.01.2011, 22:09 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

„Die Meinungsfreiheit schützt grundsätzlich – in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG – auch die Verbreitung rechtsextremistischer Meinungen“, so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (1 BvR 1106/08). Damit gaben die Bundesrichter der Verfassungsbeschwerde eines verurteilten Rechtsterroristen aus Bayern statt.

Zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) München ein fünfjähriges allgemeines Publikationsverbot für die „Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts“ verhängt. Begründung: Der Neonazi wurde im Jahre 2005 wegen Mitgliedschaft in der terroristischen rechtsextremen Münchener „Schutzgruppe“ und wegen eines geplanten Anschlags auf das jüdische Gemeindezentrum in München sowie wegen unerlaubten Umgangs mit Sprengstoffen und unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu einer Haftstrafe verurteilt. Außerdem war er wegen Volksverhetzung vorbestraft und habe auch während des Strafvollzugs für rechtsextremistische Zeitschriften Beiträge verfasst. Deshalb sei damit zu rechnen, dass er auch künftig mit Publikationen gegen das Volksverhetzungsverbot verstoßen werde.

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Hetze je nachdem
Dies überzeugte die Karlsruher Richter nicht. Zwar sei das Verbot nicht grundsätzlich verfassungswidrig. Aber es sei zu unbestimmt und konturlos. Der Münchener Entscheidung sei nicht zu entnehmen, ob von dem Verbot „jedes Gedankengut, das unter dem nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürregime propagiert wurde, erfasst sein“ solle oder „nur bestimmte Ausschnitte der nationalsozialistischen Ideologie“.

Auch die Einstufung einer Position als „rechtsextremistisch“ sei eine Frage des politischen Meinungskampfes und der gesellschaftswissenschaftlichen Auseinandersetzung. Sie stehe in unausweichlicher Wechselwirkung mit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Kontexten und subjektiven Einschätzungen.

Hier werde dem Beschwerdeführer in weitem Umfang unmöglich gemacht, mit seinen politischen Überzeugungen am öffentlichen Willensbildungsprozess teilzunehmen. Dies komme jedoch einer Aberkennung der Meinungsfreiheit selbst nahe. Nun müssen sich die Münchener Richter mit dem Fall erneut beschäftigen und das Publikationsverbot präzisieren. (bk) Recht

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  1. Kosmopolit sagt:

    Und was ist mit diesen Rechtsextremen?? http://www.mittelhessen.de/lokales/topnews_aus_mittelhessen/?em_cnt=330878
    Graue Wölfe heulen in ganz Hessen
    Nationalisten gehen in die Politik

  2. BiKer sagt:

    typisch kosmopolit

    sofort die aufmerksamkeit umschwenken auf andere. nur mein lieber, und dann? sprechen wir dann über türkische rechte. und dann? was passiert mit dieser entscheidung? ist sie dann in ordnung, weniger in ordnung oder sollen wir jetzt auch türkische rechte verklagen. zuvor müssten wir sie aber dazu bringen, terroristische akte zu verüben damit sie erst mal ins knast kommen und dann müssten sie von dort aus mit ihrere hetze weitermachen, ehe sie so einen verbot bekommen, der vom verfassungsgericht geschluckt wird.

    wissen sie wieso ich sie und ihre art zu kommentieren nicht mag? sie würde niemals einen link ausgraben mit neonazis, wenn es hier wirklich um einen türkischen rechten ginge. nein, sie würden die welt nicht mehr verstehen und den verfassungsgericht verdammen. sie würden aufschreien. so aber versuchen sie einfach nur abzulenken. billig.

  3. Kosmopolit sagt:

    Hallo Biker, ich kann sie nicht verstehen, Glauben sie, das diese Organisation auf dem Boden unserer Verfassung steht??
    Wiki: Ziel der Grauen Wölfe ist eine sich vom Balkan über Zentralasien bis ins chinesische Autonome Gebiet Xinjiang erstreckende Nation, die alle Turkvölker vereint, diese Ideologie wird auch als Panturkismus bezeichnet. Zentrum der von ihr beanspruchten Gemeinschaft aller Turkvölker ist eine starke, unabhängige und selbstbewusste Türkei.
    Was haben diese in Deutschland verloren, nur mal so eine Frage!! Auch nur so nebenbei, ich mag hier keine extreme Organisationen, weder links noch rechts und auch keine, die scheinbar in Deutschland von anderen Dingen träumen.

  4. BiKer sagt:

    is ok. sie könnens nicht lassen. sie können und wollen nur über türkische rechte reden und nicht über neonazis, um die es in diesem artikel geht. wieso eigentlich? doch nicht das gleiche interesse an neonazis wie bei türkischen rechten? belassen wir es dabei. viel spaß ihnen…

  5. conring sagt:

    @Kosmopolit und @Biker
    Sie sollten sich vielleicht beide näher mit dem Urteil des BVG befassen.
    Meinungsfreiheit in der BRD gilt ersteineinmal sowohl für Nazis wie für Graue Wölfe und auch alle anderen Schwachköpfe. Inwieweit es sich dabei um Volksverhetzung handelt muss ein Gericht im jeweiligen Einzelfall feststellen.
    Im vorliegenden Fall hat das BVG beanstandet, das einer Person unter dem Generalverdacht der Volksverhetzung jede Meinungsäußerung in publizistischer Form untersagt werden sollte. Dies ist im jeweiligen Einzelfall näher zu prüfen. Eine „Hetzfreiheit für Rechtsterroristen“ ist dies allerdings auch nicht.