Einheitliche Datenerfassung

Antidiskriminierungsstelle des Bundes will Datenlage zur Diskriminierung verbessern

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) möchte mit einer einheitlichen Datenerfassung die Datenlage zur Diskriminierung verbessern – Die Machbarkeitsstudie steht zum Download bereit.

Freitag, 27.08.2010, 7:56 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14.09.2010, 10:50 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Wer ist in Deutschland von Diskriminierung betroffen? Wie oft kommen Beratungsanfragen? Zu welchen Merkmalen kommen sie? Um grundlegende Fragen wie diese zu klären, will die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eine gemeinsame und einheitliche Datenerfassung zu Diskriminierungsfällen vorantreiben.

Die Leiterin der ADS, Christine Lüders, sagte am Freitag (27.08.2010) in Berlin: „Wir brauchen dringend eine verbesserte Datenlage zur Diskriminierung. Das ist inzwischen bei allen relevanten Akteuren unbestritten und daher ein wichtiges Ziel in der Arbeit der ADS. Wir wollen eine Stelle schaffen, die eine solche einheitliche und anonymisierte Datenerfassung realisiert.“ Derzeit werden Daten zu Diskriminierungen bei den unterschiedlichen Akteuren in unterschiedlicher Form erhoben.

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Die Entwicklung einer einheitlichen Datenerhebung werde in engem Dialog mit den zahlreichen Beratungsstellen in Deutschland geschehen, kündigte Lüders an. Sie fügte hinzu: „Wir hoffen alle beteiligten Stellen davon überzeugen zu können, dass eine einheitliche Datenerhebung notwendig ist. Als möglichen Nachweis vor Gericht oder auch in der Forschung brauchen wir dringend einheitliche und verlässliche Daten“, unterstrich Lüders.

Mangelhafte Datenerfassung
Die ADS hatte im November 2009 zu einem ersten Fachgespräch hierzu eingeladen. Die dort diskutierten Fragestellungen und Lösungsmöglichkeiten flossen in eine wissenschaftliche Studie ein, die jetzt von der ADS vorgelegt wurde. Diese ist unter www.antidiskriminierungsstelle.de abrufbar.

Die Untersuchung verdeutlich, dass man in Deutschland derzeit von einer flächendeckenden Versorgung mit Antidiskriminierungsberatung und einer bundesweit einheitlichen Erfassung von Diskriminierungsfällen noch weit entfernt ist. So untersucht die Analyse Lösungsansätze und Realisierungsmöglichkeiten einer einheitlichen Datenerhebung und nimmt Bezug auf Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Kategorienbildungen. „Die Ergebnisse der Expertise unterstreichen unsere Forderung nach einheitlicher Datenerfassung“, betonte Lüders. Die Analyse soll nun bei einer Folgeveranstaltung am 16. September in Berlin diskutiert werden. Gesellschaft

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