Ehegattennachzug

Bundesregierung macht Prüfungsteilnehmer für hohe Durchfallquoten verantwortlich

Die Bundesregierung macht die Prüfungsteilnehmer für die hohen Durchfallquoten bei den Sprachprüfungen vor dem Ehegattennachzug verantwortlich. Sie würden sich auf die Prüfungen „oftmals“ nicht vorbereiten. Für Sevim Dagdelen ist das eine Verhöhnung der Betroffenen.

Freitag, 26.03.2010, 8:05 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 28.08.2010, 0:06 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die schlechten Nachrichten um die Sprachanforderungen vor dem Ehegattennachzug reisen aus Sicht der Bundesregierung nicht ab. So teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion mit, dass die Zahl der zum Ehegattennachzug erteilten Visa im Jahr 2009 gut 33.000 betrug. Vor der Gesetzesänderung im Jahr 2006 lag sie noch bei 40.000.

Niedrige Bestehensquoten
In Erklärungsnot gerät die Bundesregierung aber, wenn es um die Bestehensquoten bei Sprachprüfungen im Ausland geht (64 Prozent – inklusive Mehrfach-Prüfungsteilnahmen). Zahlen zu den Durchfallquoten von Prüfungsteilnehmern, die beim ersten Versuch durchgefallen sind, lägen der Bundesregierung hingegen nicht vor.

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In einzelnen Ländern wie dem Iran liegen die Bestehensquoten sogar bei 35 Prozent oder (281 von 813). Ähnlich schlecht fallen die Zahlen auch in Ländern wie Libanon, Palästina, Bangladesh oder Peru aus. Die Bundesregierung meint zwar, dass der Spracherwerb in kurzer Zeit zu schaffen ist, bleibt in Anbetracht der vorliegenden Zahlen den Nachweis allerdings schuldig.

So verlagert sie die Verantwortlichkeit für die hohen Durchfallquoten an die Prüfungsteilnehmer und unterstellt ihnen, „sich oftmals auf die Prüfung nicht vorbereitet“ zu haben. Unberücksichtigt lässt sie dabei den Umstand, dass Betroffene in vielen Ländern Goethe-Institute aufgrund großer Entfernungen oder mangels finanzieller Mittel nicht besuchen können. Für die integrations- und migrationspolitische Sprecherin Sevim Dagdelen (Die Linke) „verhöhnt“ die Bundesergierung die Betroffenen, was „skandalös“ sei.

Evaluierung wird verzögert
Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und FDP sich über eine „zügige“ Evaluierung dieser Regelung verständigt. Ein bereits Ende 2009 fertiggestellter Bericht wartet allerdings nach wie vor auf die Veröffentlichung, was Raum für Spekulationen bietet. Die Verzögerung deute klar darauf hin, dass es nicht um eine ergebnisoffene, objektive, sachorientierte Evaluierung geht, heißt es in Expertenkreisen.

Ein weiterer Verzögerungsgrund könne sein, dass die Fakten nicht ins politische Konzept der Bundesregierung passen und eine Härtefallregelung notwendig erscheinen lassen. Eine Härtefallregelung aber wurde in der Vergangenheit von der CDU/CSU abgelehnt. In diesem Zusammenhang fragte Hans-Peter Uhl (CSU) einmal: „Wollen Sie die Masseneinwanderung von Analphabeten?“

„Diese Einschränkung der Familienzusammenführung muss beendet werden“, so Dagdelen. So fordert sie eine „sofortige Rücknahme der diskriminierenden Beschränkungen des Ehegattennachzugs“ und werde hierzu in Kürze einen entsprechenden Antrag ins Parlament einbringen. Politik

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  1. Thomas sagt:

    Elimar sagt:

    Die Gefahr ausgenutzt zu werden, hilflos zu sein, ist einfach zu gross.

    ———————————————————————————————–

    Wirklich die Gefahr, ausgenutzt zu werden oder eher die Gefahr fuer unsere eigenen Frauen, wegen der auslaendischen Konkurrenz kompromissbereiter sein zu muessen.

    Meine auslaendische Frau hat den Deutschtest uebrigens und wird eh weiter lernen mussen, da sie als Verkaeuferin taetig werden will. Warum also nicht ausschliesslich im Einreiseland?

  2. R. S. sagt:

    @Elimar – warum sollten „unsere eigenen Frauen“ kompromissbereiter werden?
    DAs ist so eine typisch patriarchische einstellung:
    „Jetzt gibt es mehr Frauen, also zeig mir warum ich gerade dich nehmen sollte, kannst besser kochen für mich? Machst meinen Haushalt alleine?“

    Was für ein Unsinn. Eine Beziehung auf „Augenhöhe“ bedarf es keiner Frau „Kompromisse“ eingehen zu müssen aus Angst der Mann wendet sich ab.

    Sowas gibt’s vielleicht in islamischen Staaten wo Polygamie usus ist. Hier in Deutschland – nicht.

    Warum ihre Frau schon im Herkunftsland lernen sollte? DAmit sie bei der EINREISE bereits grundlegende Fähigkeiten besitzt und gezegit hat – JA, ich stehe zu meinem Mann und tue alles dafür um mit ihm zusammen zu sein. Ein liebender Partner sollte sowas ja als selbtsverständlich ansehen.

  3. Tai Fei sagt:

    Elimar sagt:
    26. März 2010 um 21:20
    „Ich halte die Regelung für erforderlich. Wer hier leben will, soll die Sprache können. Zu viele, vor allem Frauen kommen hier hin, und können die Sprache nicht. Die Gefahr ausgenutzt zu werden, hilflos zu sein, ist einfach zu gross“
    Das diese Frauen hier „hilflos“ sind ist jedoch keineswegs grundsätzlich der Sprache zu zuschieben. Diese Frauen haben nämlich in den ersten drei Jahren nur eingeschränkte Rechte. Lässt sich der Mann in der Zeit scheiden, wird der Aufenthaltsstatus nicht verlängert. Unterhalts-/Rentenansprüche etc. bestehen zwar, aber klag das mal aus dem Ausland ein.

    Elisabeth Mariam Müller sagt:
    30. März 2010 um 08:34
    „Das viele Männer es toll finden, dass ihre Frauen die deutsche Sprache nicht sprechen, steht auch fest. Wenn sie das könnten, würden sie ihre dominierende Rolle in der Familie verlieren.
    Für sie ist es doppelt schwer in einem Land zu leben, wo Frauen und Männer gleichberechtigt sind, sie kommen aus einer Kultur, wo sie das Sagen haben.
    …Es gibt auch zu viele Geschichten, was die Frauen durchmachen, wenn die Ehe scheitert und sie nicht die Sprache können, das muss einfach verhindert werden. Und die SD 1 – Kenntnisse sind schon viel wert, man kann sich zu mindestens helfen und ist ein Grundstein mehr dazu zu lernen, wenn die Männer es erlauben.“
    Die dominierende Rolle in der Familie nehmen sie aus wirtschaftlichen Gründen ein. Frauen verdienen auch in DE immer noch weniger als Männer bei gleicher Leistung. Was hat dass also mit Gleichberechtigung zu tun? Auch beste Deutschkenntnisse nützen diesen Frauen in den ersten drei Jahren gar nichts. Ihr Aufenthaltsstatus ist von der Fortführung der Ehe abhängig. Das ist die Hauptursache für die Ausbeutung. Hätten diese Frauen mit der Heirat den sofortigen Status und Rechte, die auch andere dt. Frauen genießen, wäre eine Ausbeutungssituation gar nicht gegeben.

    R. S. sagt:
    10. Januar 2012 um 12:51
    „Warum ihre Frau schon im Herkunftsland lernen sollte? DAmit sie bei der EINREISE bereits grundlegende Fähigkeiten besitzt und gezegit hat – JA, ich stehe zu meinem Mann und tue alles dafür um mit ihm zusammen zu sein. Ein liebender Partner sollte sowas ja als selbtsverständlich ansehen“
    Und das kann sie nicht in Englisch zum Ausdruck bringen? Komischerweise wird das bei Amerikanischen Frauen akzeptiert. Die müssen das nicht in Deutsch sagen. auch Japanerinnen müssen das nicht.

  4. Pingback: EuGH Generalanwalt: Sprachanforderungen vor dem Ehegattennachzug verstößt gegen EU-Recht - MiGAZIN

  5. Manfred Bernardo Michael sagt:

    Wie soll man eine Sprache wirklich lernen können, wenn man diese zu erlernente Sprache nicht in seiner Muttersprache erklärt und übersetzt bekommt. Viele können wegen ihrer Herkunftsländer zum Englisch, aber meistens auch nicht richtig gut, sodass man die Deutsche Sprache z.Teil in Englisch erklärt bekommt was aber meiner Erfahrung nach kein Sprachschullehrer den Schülern im Integrationskurs von A1, A2 bis B1 und weiter erklärt. Das Problem ist dabei, dass dieser Lehrer von der ersten Stunde an den Unterricht in Deutsch runterattert und bei kaum einen Schüler bleibt dann zu ihrem Verständnis zur Deutschen Sprache was haften. Andersrum fahren sie beruflich z.B. nach China und erlernen sie dort chinesisch indem ihnen der Lehrer auf chinesisch erklärt welches Wort etc. was zu bedeuten hat und welcher Buchstabe für was steht. Damit lernen sie überhaupt nichts, weil sie von Anfang an nur Bahnhof verstehen und dies sehr diskriminierend für den Schüler sein kann. Genauso ist das die Realität in Deutschland für Ausländer die die Deutsche Sprache in einem gesetzlich vorgeschriebenen Integrationslehrgang mit Prüfung lernen müssen. Meines erachtens findet die Integration schon dann statt, wenn der Ehepartner/in bereits Deutscher Staatsbürger ist und deshalb dieser Sprachkurszwang der überhaupt nichts vermitteln kann nur Schikane und Repressalien für den Deutschen Partner und seinem/seiner Ehepartnerin. Wenn der Staat schon darauf besteht, dann sollte der Staat auch Dolmetscher zum Unterricht zur Verfügung stellen, denn sonst bringt das mit dem Integrationskurs nur sehr wenig bis garnichts.