Gesetzentwurf

SPD will kommunales Wahlrecht für Ausländer

Die SPD möchte allen Ausländern mit ständigem Wohnsitz in Deutschland das kommunale Wahlrecht ermöglichen. Hierzu legten die Sozialdemokraten einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vor.

Dienstag, 23.03.2010, 8:03 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 28.08.2010, 0:05 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Alle in Deutschland wohnenden Ausländer sollen nach dem Willen der SPD-Fraktion das kommunale Wahlrecht erhalten können. Es sei dringend erforderlich, die Integration der Betroffenen ”durch die dem demokratischen Prinzip entsprechende Einräumung des Kommunalwahlrechts zu fördern“, schreibt die Fraktion in einem Gesetzentwurf (17/1047).

Ungleichbehandlung beseitigen
Den Ländern solle diese Möglichkeit auch eingeräumt werden, um die Ungleichbehandlung zwischen Bürgern der EU und den übrigen Ausländern zu beseitigen. Laut geltendem Recht haben bereits hier lebende Ausländer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Kommunalwahlrecht, soweit dies das EU-Recht vorsieht.

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Nach dem SPD-Entwurf soll im Grundgesetz festgeschrieben werden, dass auch andere Ausländer mit ständigem Wohnsitz im Bundesgebiet bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden ”nach Maßgabe des Landesrechts wahlberechtigt und wählbar“ sind. Die Vorlage steht am Donnerstagabend zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Politik
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  1. Ozan sagt:

    In der Opposition kann man vieles verlangen….

    • Harun sagt:

      So macht man sich glaubwürdig. In der Regierung dagegenstimmen und in einer aussichtlosen lage auf Stimmenfang gehen. Es mag sein das einige Zuwanderer nicht die hellsten sind, aber um nicht dem Steini auf dem Leim zu gehen reichts ;)

  2. Bei manchen Dingen ist es aber wichtig, dass sie überhaupt gefordert werden.
    Es ist deshalb unbedingt diese Gesetzesinitiative zu begrüßen.

  3. hoko sagt:

    Ich halte nichts davon, der Königsweg zur politischen Partizipation ist die Einbürgerung. Einem kommunalen Ausländerwahlrecht stehen politische und rechtliche Hürden entgegen. Das Verfassungsgericht hat dazu bereits 1990 sehr deutlich Stellung bezogen. Zudem ist die 2/3-Mehrheit politisch vollkommen illusorisch. Das ganze ist also Oppositionsklamauk.

    • Non-EU-Alien sagt:

      „Einem kommunalen Ausländerwahlrecht stehen politische und rechtliche Hürden entgegen.“

      –> Den gibt es aber bei EU-Ausländern. Wenn ein Rumäne bspw. nach Deutschland zieht hat er nach drei Monaten kommunales Wahlrecht. Ein Türke, der hier schon seit 40 Jahren lebt, hat dies nicht. Des weiteren finde ich, dass wenn man in diesem Land Steuern bezahlt, man auch auf kommunaler Ebene mitentscheiden müsste, ob eine Strasse neu gepflastert wird, ein staatliches Krankenhaus renoviert wird usw. Die großen politischen Entscheidungen werden ohnehin im Bund und in den Ländern gemacht und nicht in den Städten und Kommunen.

      Auch finde ich, dass die Einbürgerung der Königsweg zur politischen Partizipation ist bzw. sein sollte. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass für alle Einbürgerungswilligen dieselben Voraussetzungen zur Einbürgerung bestehen. Wir wissen ja alle, dass EU-Bürger, Schweizer, usw. erheblich besser dastehen, weil bei Ihnen die Mehrstaatigkeit regelmäßig hingenommen wird. Und das ist keine Ausnahme, wie so oft angedeutet…

      • hoko sagt:

        @Non-EU-Alien
        Lesen Sie sich die Urteile des Verfassungsgerichts zu Maastricht bzw. zu Schleswig-Holstein/Hamburg einfach mal durch, dann sehen Sie, dass ein allgemeines kommunales Wahlrecht für Ausländer rechtlich nicht drin ist. Verlorene Liebesmüh.
        Ein seit 40 Jahren im Land lebender Türke hätte sich, wenn ihm an der politischen Partizipation so viel liegt, längst einbürgern lassen können. Deutschland hat mittlerweile ein im europäischen Vergleich durchaus normales und ‚durchschnittliches‘ Staatsangehörigkeitsgesetz. Die alte Litanei, dass einige besser dastehen als andere, ist doch abgedroschen. Das ist in allen Ländern so.

        • Non-EU-Alien sagt:

          „Deutschland hat mittlerweile ein im europäischen Vergleich durchaus normales und ‘durchschnittliches’ Staatsangehörigkeitsgesetz.“

          –> Das stimmt doch nicht, was Sie hier über den europäischen Vergleich verbreiten. Ich habe letztens noch vom Intergrationsbeauftragten eines großen deutschen Bundeslandes gehört, dass nur Deutschland und Österreich die doppelte Staatsangehörigkeit nicht akzeptieren. Alle anderen EU-Länder schon. Soviel zu ihrem Kommentar der alten Litanei!

          • hoko sagt:

            doch. das stimmt, Deutschland hat ein konditionales ius soli wie alle anderen auch! Deutschland akzeptiert die doppelteStaatsangehörigkeit bei EU-Bürgern, über 50% der Einbürgerungen erfolgen unter hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit.

            • Non-EU-Alien sagt:

              „doch. das stimmt, Deutschland hat ein konditionales ius soli wie alle anderen auch! Deutschland akzeptiert die doppelteStaatsangehörigkeit bei EU-Bürgern, über 50% der Einbürgerungen erfolgen unter hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit. “

              –> Blödsinn. Alle EU Länder, außer Deutschland und Österreich akzeptieren doppelte Staatsangehörigkeit bei ALLEN Einbürgerungswilligen. Es gibt zwar manche EU-Länder, wo es offiziell nicht erwünscht wird, aber einem trotzdem keine Steine in den Weg gestellt werden. Schön, dass Sie auch die 50% erwähnen, das untermauert die allgegenwärtige These von Ausnahmetatbeständen sehr (lol). Wenn es bei über der Hälfte vorkommt, kann man nicht mehr von Ausnahme sprechen, sondern schon fast von der Regel. Dem Durchschnittsdeutschen wird aber immer noch vorgegaukelt, dass es keine dopp. Staatsangehörigkeit in D gibt, was nicht stimmt. Es gibt sie, allerdings nur nicht für Türken, Russen, Ex-Jugoslawen. Die meisten anderen kriegen sie… Es passiert eine Selektion frei dem Motto nach James Orwells Farm der Tiere…

      • Krause sagt:

        „Den gibt es aber bei EU-Ausländern. Wenn ein Rumäne bspw. nach Deutschland zieht hat er nach drei Monaten kommunales Wahlrecht. Ein Türke, der hier schon seit 40 Jahren lebt, hat dies nicht.#2

        Ist das so schwer zu verstehen: Es ist in der Natur der Sache, dass EU-Bürger gegenüber nicht EU-Bürgern bevorzugt werden. Genauso wie deutsche Staatsangehörige gegenüber Ausländern bevorzugt werden. Dies ist zwar bitter für einen Türken, der hier 40 Jahre lebt – aber so ist es nun einmal. Wenn ihm das Wahlrecht wichtig ist, kann er sich ja einbürgern lassen.

        • Non-EU-Alien sagt:

          Ja, es ist schwer zu verstehen, denn die EU ist keine Staatenunion wie es die USA beispielsweise sind, sondern eine Wirtschaftsunion. Des weiteren bin ich in Deutschland zur Schule gegangen und mir wurde zufälligerweise auch das Grundgesetz beigebracht. Dort gibt es einen Artikel 3, der nicht im Einklang steht mit dem was Sie sagen. Dieser Artikel bezieht sich nicht nur auf Deutsche, sondern auf ALLE Menschen. Hier zum Nachlesen: http://dejure.org/gesetze/GG/3.html

          • hoko sagt:

            Aus Art. 3 wollen Sie ein allgemeines Ausländerwahlrecht ableiten? bei Art. 20 GG haben Sie dann in der Schule aber nicht aufgepasst, oder?

            • delice sagt:

              Das werden Sie leider nie verstehen können. Deshalb ist die Mühe das in verständlicher herüber zu bringen wirklich vertane Liebesmühe. Also lassen wir das. Niemand kann deutsche Logik verstehen, schon gar nicht, wenn sie in Gesetze ausgeformt sind.

              Denn es gibt die große Ansage im Grundgesetz und die Lebensunwirklichkeit im täglichen Leben, das sich unteren und ausführenden Gesetzen und Gerichtsurteilen manifestiert! Wenn sogar HARTZ IV jüngst vom Bundesverfassungsgericht kritisiert wurde, dann wohl auch auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Menschenwürde des, dass zum Völkerrecht gehört, dass auch so als Niederschlag im Grundgesetz fand! Zudem steht das allgemeine Völkerrecht sogar über dem Grundgesetz (Siehe hierzu auch Art. 25 GG). Und durch den Solange II-Beschluss des gleichen obersten Gerichts in Deutschland stehen die Primär (Verträge und Vertragsbestandteile der EWG/EG/EU)- und Sekundärrechte (Richtlinien und Verordnungen der Kommission, des EU-Rates und des EU-Parlaments) der Gemeinschaft auch über dem Grundgesetz, also an der Spitze der Normenhierarchie. Soviel zum Verständnis von der Auslegung des Grundgesetzes. Überdies sei noch beiläufig erwähnt, dass Deutschland zwar ein Bundesverfassungsgericht hat, aber nicht mit einer Deutschen Verfassung arbeiten kann und darf, weil es diesen nicht gibt. Und da hilft auch kein Vier-Plus-Zwei-Abkommen, dass nämlich keinen Friedensvertrag ersetzen kann, zumindest nicht im eigentlichen Sinne des Völkerrechts. Denn das Grundgesetz war und ist lediglich ein Provisorium und nach der Haagener Landkriegsordnung ist auch nichts anderes zu deuten.

              Da nun selbst das Grundgesetz nichts vom „Deutschen Volke“ errungenes ist oder gar für ihn je gekämpft wurde, ist es ein Geschenk der zivilisierten Welt an Deutschland und den Menschen, die damals auf diesem Boden lebten, sprich der Alliierten-Mächte an das Nachkriegsdeutschland nach 1949. Die Auserwählten Männer und Frauen haben es mit der Genehmigung des Kontrollrates der Alliierten im ersten Deutschen Parlament verabschiedet, auch hat nicht das deutsche Volk dafür abgestimmt. Eine Verfassung wird stets vom ganzen Volk durch ein Plebiszit, sprich eine Wahl verabschiedet und damit abgesegnet. Nichts von alledem geschah bis jetzt. Und wie wir wissen, ist etwas geschenktes auch nicht viel wert. Aus diesem Hintergrund ist es auch verständlich, wenn das Grundgesetz hier nicht viel gilt. Man akzeptiert es, aber man liebt es nicht!

              Ich habe so auch starke Zweifel, dass selbst in Deutschland ausgebildete Juristen das Grundgesetz lieb gewonnen haben. Denn als nichts anderes beweist doch auch die stetige Gesetzgebung aus deutschen Parlamenten, wo doch bekanntlich in der Mehrheit Juristen sitzen. Regelmäßig werden die besonders kruden Gesetze auch schon vom Bundesverfassungsgericht gekippt oder der Bundespräsident verweigert einfach seine Unterschrift, so als würde man meinen, dass es von so genannte bildungsfernen Abgeordnete es laufend produziert werde. Warum also soll denn auch der einfache Mann die Grundsätze dieses Grundgesetzes (GG) verinnerlicht haben, wenn es ohnehin als ein lästiges Übel betrachtet wird, dass einem irgendwie von den Siegermächten aufoktroyiert wurde? Der Bezug dazu fehlt ganz einfach vielen Orten.

              Das Kommunale-Wahlrecht für EU-Ausländer findet man im Übrigen in Art. 28 Abs. 1 Satz 3 GG. Dieses wurde auch später neu hinzugefügt. Für das, das es nur eine wirtschaftliche Gemeinschaft, nämlich die EU, ist ein solches Recht doch auch erheblich. Denn als solches zählt ein Staatsbürger eines EU-Staates dennoch als Ausländer, ihm werden nicht die so genannten deutschen Rechte verliehen. Er hat also kein passives und aktives Recht zu den Parlamenten der Bundesländer oder zum Deutschen Bundestag, auch hat er auf kommunaler Ebene kein Recht sich als Bürgermeister zur Wahl zu stellen.

              Dennoch sollte man sich fairerweise durchaus auch die Frage stellen, warum Ausländer aus so genannten „Drittstaaten“ nicht auch das gleiche Recht haben sollten, wo doch insbesondere türkische Staatsbürger einen erheblich Rechtsstatus im EU-Raum und damit auch in Deutschland inne haben (Siehe hierzu einschlägige Urteile und den ARB 1/80 Beschluss). Sie leben schon seit vielen Jahrzehnten hier und zahlen ihre Steuern, schaffen auch Arbeitsplätze für einheimische Deutsche. Was macht sie gefährlicher?

              Ist das gerecht, dass ehemalige Systemfeinde schon nach dreimonatiger Anmeldung in Deutschland die Gemeinde- und Stadtverordneten und den Bürgermeister wählen dürfen. In Bremen, Hamburg und Berlin wählen Sie somit auch den Regierungschef eines Bundeslandes mit. Das ist wie HARTZ IV oder auch das so genannte „Ständeleben“ des Mittelalters, wo bedeutende Stände nicht wählen durften oder weil sie keine Steuern zahlten, während keine Steuern auch Adelige zahlen mussten und dennoch beinahe so viele Rechte hatte wir der König oder der Kaiser. Wad hat sich also viel verändert. Die viel beschworene und geheiligte antike des vermeintlich demokratisch geordneten antiken Griechenlands schloss Frauen und Sklaven davor aus. Da kann man nun 20, 30, 40 oder gar 50 und mehr Jahre hier in Deutschland leben und gilt dennoch irgendwie als rechtlos, weil man entscheidende Rechte einem vorenthalten werden. Aber über das Zertrampeln von Minderheitenrechten in andern Ländern genüsslich auslassen, das können wiederum die Deutschen sehr gut. Dabei sollte man einmal vor der eigenen Haustüre das kehren anfangen. Einen Anfang könnte man sicherlich mit dem Kommunalen-Wahlrecht für Staatsbürger von Drittstaaten. Denn, wenn der Bulgare, Pole, Franzose, Spanier oder wer weiß noch schon nach drei Monaten passiv und eingeschränkt aktiv auf dieser Ebene wählen darf, warum darf dies nicht auch der andere Ausländer tun dürfen. Zumal auch dieser Neu-Ankömmling bestimmt nicht der deutschen Sprache mächtig sein dürfte und von den kommunalen Geschehnissen und der dortigen Problemen in Buxtehude oder eines Dorfes oder irgendeiner anderen Kleinstadt bisweilen nichts am Hut haben dürfte. Und er für dieses hohe Recht auch nichts geleistet hatte! Ist das verstehbar? Ist das gerecht? Wer dies auch noch bejaht, dem wünsche ich alles Gute – und Hut ab zu so viel Ignoranz!

              • Sugus sagt:

                Unsere Superjuristin delice…
                „Eine Verfassung wird stets vom ganzen Volk durch ein Plebiszit, sprich eine Wahl verabschiedet und damit abgesegnet.“
                Wenn Sie so gut informiert sind, beantworten Sie mir mal folgende Frage:
                Wann haben die US-Amerikaner in einem Plebiszit ihre Verfassung angenommen?

          • tom sagt:

            So wie Sie es verstanden haben wollen, lässt das auch die Interpretation zu, dass letztlich weltweit jeder Mensch an deutschen Kommunalwahlen zu beteiligen ist.

          • Krause sagt:

            „Des weiteren bin ich in Deutschland zur Schule gegangen und mir wurde zufälligerweise auch das Grundgesetz beigebracht. Dort gibt es einen Artikel 3, der nicht im Einklang steht mit dem was Sie sagen. Dieser Artikel bezieht sich nicht nur auf Deutsche, sondern auf ALLE Menschen“

            Ein Blick in’s Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: Art 28 ist für das kommunale Wahlrecht einschlägig und der sieht nur ein Wahlrecht für EU-Ausländer vor.

    • delice sagt:

      Dem kann ich, wenn auch nur teilweise, völlig zustimmen!

      Für mich sind gerade bei der SPD viele Sandmännchen und Lügenbarone anzutreffen! Ich hoffe sehr, dass die SPD weiterhin nicht mehr hochkommt und bei der NRW nur noch verliert!!!!!!!!!!!!!

      Wer insbesondere im Jahre 2005 die Ausländerbehörden in NRW – gerade gegen damalige ehemalige türkische Staatsbürger und noch ddeutsche Staatsbürger aufhetzt, der hat jedes Vertrauen verschiss…. für immer und ewig!

      Und wer noch gegen eine breite Mehrheit der Opposition im Februar 2009 noch der ausgearbeiteten Gesetzesvorlage mit Bausch und Bogen im Deutschen Bundestag niederwählte, ist ohnehin unglaubwürdig! Diese hatten die noch mit dem Argument der Koaltiotionstreue abgeschmettert, aber am gleichen Tag und in der gleichen Sitzung Drogenabhängigen die Verabreichung bzw. Abgabe von Diamorphin gegen den Koalitionspartner mit der Opposition gestimmt. Ja merkt denn die SPOD nicht, was sie trotzig immer der macht und dann sich verwundert, warum sie bei den Wählern unten durch ist?

      Dieser gleiche Steinbrück, der das in NRW gegen uns angezettelt hat, was sich sogar ein Herr Becksteck noch nicht wagte zu verlangen, der hat auch die Heuschrecken und die Auslagerung von Unternehmensteilen und ganzen Unternehmen gen Irland und Co. gesetzlich durchgesetzt und umgestetzt – zusammern mit Herrn Staatssekräter Assmusen. In der größten Wirtschafts-Krise haben sie sich dann über ihren eigenen von ihnen erlaubten größten anzunehmenden Schwachsinn entrüstet, welch große verkannte Schauspieler doch die SPD en mas immer zu bieten hat!

      Liebe ehemalige Landsleute und Menschen mit noch einem noch halbwegs gesunden Menschenverstand – bitte wählt alles nur nicht die SPD!!!!!

    • Königsweg? Politische Partizipation?
      Das kommunale Wahlrecht hat keinen Einfluß auf Gesetzgebung; insoweit ist es bereits kaum Gegenstand politischer Partizipation. Es ist lediglich eine Möglichkeit zu einem normalem und vorurteilsfreierem Umgang auf einem vergleichsweise bedeutungslosen aber eben nahen Parkett.

  4. D. E. sagt:

    in dem zeitraum 1998-2009 = ein ganzes jahrzehnt lang dieses land regiert und die SPD macht sich weiterhin mit ideenlosigkeit auf sich aufmerksam.

    schlimm genug das auch noch türkisch-stämmige spd-polikerInnen im bundestag und im eu-parlament weiterhin schön brav keinen muckser von sich geben.

    wobei die türkisch-stämmigen cdu+fdp polikerInnen genauso mit ideenlosigkeit strahlen.

    aber nein, hierzulande solche typen wie spd-sarrazin und co. lästern weiterhin über mitbürgerInnen anderer nationalitäten und bei den ausländern (migranten) regt sich gar nichts.

    in den usa und england, frankreich würden solche politbüroheinis langfristig keine chance in der regierung als auch in der opposition haben, blamage sowie rücktritte wären an der tagesordnung.

    dummheit sowie passives verhalten wird gefördert, das ist typisch für bananen republik deutschland.

  5. Ingo Kaska sagt:

    ch kann diesen Aufruf als Mitglied der Partei die Linke nur Unterstützen .
    Denn das Europäische Parlament und der Europarat setzt sich schon seit langen
    dafür ein das Menschen aus Drittstaaten z.B. der Türkei,dem ehemaligen Jugoslawien
    und den außereuropäischen Staaten bei Wahlen auf kommunaler Ebene nicht mehr ausgeschlossen werden.In vielen Europäischen Ländern wie z.B. Dänemark ,Irland,Schweden und den Niederlande ist das schon geschehen.Nur Deutschland ist eines der Länder wo das immer noch nicht der Fall ist
    Wie sollen sich den Menschen hier Integriert fühlen wenn Sie hier schon bei den Grundrechten ausgeschlossen werden.
    Darum fordere auch ich eine Änderung des Artikel 28 Abis 1 ( Das jeder Mensch der in Deutschland seinen Hauptwohnsitz hat auch bei Kommunalen Wahlen wählen bzw.gewählt werden darf.

  6. meergans sagt:

    Die sog.SPD will immer alles für alle und wird am Ende nix für sich selber kriegen.

  7. Ghostrider sagt:

    @Ingo Kaska

    Im Prinzip stimme ich Ihnen zu. Nur mit einem Kreuzchen unter den Namen eines Kommunalpolitikers ist es noch nicht getan. Gewählt, könnte dieser dann 4 Jahre lang sein politisches Unwesen treiben und beispielsweise seine Wahlversprechen nicht einhalten.

    Ergänzend also für eine optimal funktionierende Demokratie, brauchen wir Volksentscheide um zu verhindern, dass in Zukunft sinnlose Milliarden von Steuergeldern aus dem Fenster geworfen werden. Siehe Stuttgart21!!

    Und an Volksentscheide müßen sich selbstverständlich auch unsere ausländischen Mitbürger und Mitbürgerinnen beteiligen. Auch das ist Demokratie. Nur gemeinsam sind wir stark, und nur zusammen bilden wir das Volk der Bundesrepublik Deutschland!

    Nur Mitbestimmung ist echte Demokratie. Alles andere ist Demokratur!

    Ghostrider