Ausweisungen

Innenministerkonferenz beschließt Verschärfung

Die Innenministerkonferenz hat beschlossen, das Ausweisungsrecht zu reformieren. Vorgesehen ist, die Anforderungen für eine Ausweisung eines straffälligen Ausländers deutlich abzusenken. Laut Uwe Schünemann soll die neue Regelung „wieder zu mehr Ausweisungen“ führen.

Mittwoch, 09.12.2009, 8:11 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.08.2010, 7:12 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Schünemann sagte, die bestehenden komplizierten Ausweisungsvorschriften sollen gestrafft und praxistauglicher ausgestaltet werden, sowie den Anforderungen der Rechtsprechung angepasst werden. „Diese klaren Regelungen werden wieder zu mehr Ausweisungen von straffälligen Ausländern führen.“

Das bisherige gesetzliche System sieht beim Ausweisungsrecht abgestufte Regelungen jeweils nach den Verfehlungen der Ausländerin oder des Ausländers vor. Zum Beispiel sieht das Gesetz eine zwingende Ausweisung bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren vor. Auch bei Verfehlungen unterhalb dieser Strafgrenze prüft die Ausländerbehörde eine Ausweisung. Man spricht dann abhängig von der Straftat und vom Strafmaß von zwingender Ausweisung, von Regelausweisung oder von Ermessensausweisung. Darüber hinaus gibt es im Aufenthaltsgesetz einen besonderen Ausweisungsschutz zum Beispiel für Ausländerinnen oder Ausländer, die in Deutschland geboren sind oder die mit einem deutschen Ehegatten verheiratet sind.

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Diese Regelungen sind in der Vergangenheit durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts interpretiert worden. Im Kern sehen es die Gerichte als unzulässig an, die Ausweisungsentscheidungen nur vom Strafmaß abhängig zu machen. Der Bund hat das Aufenthaltsgesetz bislang jedoch nicht angepasst, sodass die Ausländerbehörden zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen bei ihrer täglichen Arbeit zu berücksichtigen haben.

Mit dem niedersächsischen Vorschlag soll ein vereinfachtes, für die Ausländerbehörden handhabbares Regelungswerk geschaffen werden, die die Ausweisungsanforderungen deutlich absenkt. So soll die Ausweisung als Regelfall bei jeder Verurteilung ohne Bewährung gesetzlich verankert werden. Dabei soll es keine Festlegung auf eine bestimmte Strafhöhe geben. Politik

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  1. Christian Schmidt sagt:

    Siehe zum Beispiel auch den Spiegel Online-Artikel von heute:

    „Drohen, dealen und im Zweifel schießen: Tagtäglich fordern ethnisch abgeschottete Clans den Rechtsstaat heraus. In Bremen wollen die Behörden nun nach Jahren der Zurückhaltung durchgreifen. Doch wie lange reicht der „Null Toleranz“-Atem des Innensenators?“

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,665912,00.html

  2. Jens sagt:

    „So soll die Ausweisung als Regelfall bei jeder Verurteilung ohne Bewährung gesetzlich verankert werden.“

    Was spricht denn dagagen ?

    Das sollte jetzt schnell umgesetzt werden !!!